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Rückbau von Versorger-Leitungen

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HG24:
Hallo,

kann von einem Versorger (Strom, Gas, Wasser, Wärme oder Kabel-TV etc.) nach Beendigung des Liefervertrages ein kostenloser Rückbau der Versorgungsleitungen verlangt werden?

Besten Dank und Gruß,
Heinz-G.

Cremer:
@HG24

höchstwahrscheinlich nicht

Steht in den AVB\'s bzw. in den "Besonderen Vertragsbedingungen" sofern vorhanden.

HG24:
@ Cremer

nur in der Fernwärmeverordnung finde ich, das die Leitungen noch 5 Jahre nach Ende der Versorgung geduldet werden müssen.

Daraus folgere ich hoffentlich richtig, das auf Wunsch des Grundeigentümers der Versorger die Leitungen nach Ablauf der 5 Jahre auf seine Kosten entfernen muss.

In den anderen ABVs finde ich nix dazu.

Wobei ich mich frage, ob ich denn fremdes Eigentum auf meinem Grundstück dulden muss :?:

Cremer:
@HG24,

jeder Versorger hat noch "Besondere Bestimmungen" für Gas, Wasser und Strom.

Darin ist das geregelt, z.B. auch Baukostenszuschüsse für einen Neuanschluss eines Hauses (neues Wohngebiet) Kostenverteilung bei Reparaturen der Hausansachlussleitungen, z.B. dass die Oberfläche (Garten, Wege) der Kunde wiederherzustellen hat und vieles mehr

Fragen Sie Ihren Versorger danach.

HG24:
@ Cremer,

bspw. hat mein Wärmeversorger in seinem Lieferungsvertrag nur Bezug auf die Fernwärmeverordnung genommen, vom "Besonderen Bestimmungen" lese ich da nichts. Insofern also wohl auch nicht Vertragsbestandteil.

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