Energiepreis-Protest > GEW Wilhelmshaven
GEW Wilhelmshaven täuscht die Kunden
Franki_aus_W:
Liebe Mitstreiter/innen! :D
Mir liegen mehrere Schreiben der GEW an Einsprüchler vor, in denen gebetsmühlenartig beteuert wird, dass die Preiserhöhungen in wirksamer Weise erfolgt und die Preise marktüblich sind. Außerdem beharrt man auf die Zahlung der vollen Abschlagsbeträge.
Soweit - so schlecht. Wenn man als Einsprüchler ein Guthaben errechnet hat, das natürlich von der GEW nicht erstattet werden wird und man eine Aufrechnung aus der Jahresrechnung 2006 vornimmt, wird einem dies als Verstoß gegen § 17 GasGVV und StromGVV (vom 20.10.2006) unterstellt. Die GEW schreibt: " ...., dass Kunden gegen Forderungen der EVU nur mit unbestittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegegnansprüchen aufrechnen dürfen ....."
In § 17 dieser Verordnungen steht aber jeweils im letzten Satz des Absatzes 1, dass " § 315 BGB davon unberührt bleibt - von Satz 2", der die Einwände regelt.
Insofern sind doch alle gut positioniert, die Einspruch eingelegt und sich auf § 315 BGB berufen haben? Und die Aufrechnung mit Reduzierung eines etwaigen Nachzahlungsbetrages oder dem Einbehalt eines errechneten Guthabens in den Abschlagszahlungen ist ja keineswegs rechtswidrig? Aber dieses Gefühl soll den Kunden vermittelt werden. Hoffentlich fallen nicht soviele Leute darauf herein.
Oder gibt es noch anderes zu beachten? Viele Grüße, Franki
RR-E-ft:
Zurückbehaltungsrecht gem. § 17 GVV und Aufrechnungsverbot sind zwei paar Schuhe, so dass man sich eben ungekürzte, überzahlte Beträge gerade nicht durch Aufrechnung zurückholen kann. Man muss deshalb von Anfang an konsequent kürzen, so dass es gar nicht erst zu Überzahlungen kommen kann.
Man sollte niemandem eine Täuschung unterstellen, wenn man es selbst nicht so genau weiß.
stromdesigner:
" oder dem Einbehalt eines errechneten Guthabens in den Abschlagszahlungen ist ja keineswegs rechtswidrig? "
Ich glaube Frankí meinte z.B. die letzte Rate 2006 nicht zu zahlen, um eine Überzahlung zu vermeiden. Das mache ich auch so. Ich lese monatlich ab, rechne mit Exel den Betrag(2004) aus und überweise im Dezember nur das nötigste. Da Ich im November ein Guthaben hatte, habe Ich nichts Überwiesen. :D
Franki_aus_W:
Ich meinte, wenn GEW Geld nachfordert, ich aber zu den Preisen von vor 2004 abgerechnet habe und feststelle, dass ein Guthaben dabei übrig bleibt. Insofern habe ich ja zuviel bezahlt. Und GEW erstattet nichts. Also kürze ich sowieso für 2007 die Abschlagsbeträge und verrechne das Guthaben aus 2006 auf die Raten. Das ist doch in Ordnung?
RR-E-ft:
Es ist nicht in Ordnung, für Vorperioden überzahlte Entgelte mit späteren Zahlungsverpflichtungen aufzurechnen. Man hätte gleich kürzen müssen, so dass es nicht erst zu diesen eingetretenen Überzahlungen gekommen wäre. Bereits erfolgte Überzahlungen lassen sich grundsätzlich nur zurück klagen. Anders geht es nun einmal nicht.
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