Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Neue (angeküdigte) Gaspreiserhöhung ODR  (Gelesen 14407 mal)

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Offline Energiemuffel

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Neue (angeküdigte) Gaspreiserhöhung ODR
« am: 27. Oktober 2005, 19:55:58 »
Liebe Mitstreiter,

Heute kam ein \"netter\" Brief der ODR - als erstes eine Erhöhung (die nicht prozentual angegeben ist, nur eine Erhöhung um 0,58Cent/kWh ist genannt - m. E. schon mal, um den Kunden zu verwirren! [unlauter?] eine simple Rechnung ergibt eine Steigerung um 10,2x%!!!)
zum zweiten wird eine nächste Erhöhung direkt für Jan. 2006 angedroht!
zum dritten das ultimative Angebot: \"ODR-ERDGAS-Garant\": hier soll ich mich verpflichten, einer einmaligen Erhöhung um gar 0,8Cent/kWh zuzustimmen und bekäme damit eine Preisgarantie bis 31.10.2006 (Ausschluß von Steuererhöhungen). Gültigkeit des Angebots lediglich bis 04. Nov. 2005!


Nun, Fragen meinerseits sind, ob die unter 3. genannte \"Super-Sonder-Kondition\" in irgendeiner Weise den auf diesen Seiten genannten Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhung aushebelt , da ja eine Alternative genannt ist?
Wie schaut es aus, wenn die 2. Erhöhung im Januar nur angedroht ist und gar nicht kommt?
Bei den Stromversorgern kann man wechseln - geht das auch bei den Gasversorgern?

P.S.: Meine Erfahrungen mit ODR: Beamtenmentalität, Unflexibilität, Lahmheit in allen Reaktionen, Zurückfahren der Leistungen bei gleichzeitiger regelmäßiger Preiserhöhung, ...

Offline RR-E-ft

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Neue (angeküdigte) Gaspreiserhöhung ODR
« Antwort #1 am: 27. Oktober 2005, 20:05:15 »
@Energiemuffel


Sie haben mit § 315 BGB erst einmal die Möglichkeit, selbst eine Preisbegrenzung einzuführen, nämlich Stand September 2004.

Bei Angeboten, zu denen man auf einen schnellen Abschluss drängt, ist bekanntlich immer Vorsicht geboten.

Weshalb die Eile? Warum gibt es keine Preisgarantie für alle?


Wenn das bisherige System nicht zusammenbricht, kommen die nächsten Preiserhöhungen sicher:

Schock und Überraschung bei Stadtwerke-Preisen !!!


Warum befreit sich Ihr Versorger nicht einfach aus dem System:

Befreiungsschlag für Stadtwerke

Fragen Sie bei Ihrem Versorger, wer Sie sonst über dessen Leitungen mit Erdgas versorgen könnte. Eine zweite Leitung wird wohl niemand errichten.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Hennessy

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Neue (angeküdigte) Gaspreiserhöhung ODR
« Antwort #2 am: 27. Oktober 2005, 21:41:52 »
Zitat
Fragen Sie bei Ihrem Versorger, wer Sie sonst über dessen Leitungen mit Erdgas versorgen könnte. Eine zweite Leitung wird wohl niemand errichten.


...schon mal die Gans gefragt, wo der Fuchs wohnt???????

Offline RR-E-ft

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Neue (angeküdigte) Gaspreiserhöhung ODR
« Antwort #3 am: 28. Oktober 2005, 11:34:56 »
@Hennessy

Da haben Sie nicht ganz unrecht.

Indes muss man vielleicht die Rollen tauschen:

Der Netzbetreiber ist doch der Monopolist.

Um nachzuweisen, dass er kein Monopolist ist, müßte er schon mit der Sprache rausrücken, wer den Kunden ebenso ad hoc versorgen kann, bereits die Netznutzung ggf. vertraglich mit ihm als Netzbetreiber  vereinbart hat.

Bisher hört man von den örtlichen Versorgern unisono nur, dass sie die Lämmer wären.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Hennessy

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Neue (angeküdigte) Gaspreiserhöhung ODR
« Antwort #4 am: 28. Oktober 2005, 21:19:06 »
Es kann jeder Lieferant jeden Kunden in Deutschland versorgen - egal ob Gas oder Strom! Es tut nur im Gas keiner (bei Haushalts-/Gewerbekunden), weil alle Gasversorger unter nahezu gleichen Beschaffungskonditionen einkaufen. Im Strom ist es normal, den Lieferanten zu wechseln, da hier Lieferanten günstigere Erzeugungs-/Beschaffungskosten teilweise weitergeben.

Warum sollte der Netzbetreiber Lieferanten nennen und/oder empfehlen - das wäre nach der heutigen Lesart diskriminierend! Außerdem bleibt der Netzbetreiber Monopolist - da kann er machen was er will.

Kunden sind mündig und können sich selber schlau machen, wer wie günstig oder teuer versorgt.

Offline RR-E-ft

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Neue (angeküdigte) Gaspreiserhöhung ODR
« Antwort #5 am: 31. Oktober 2005, 19:11:29 »
@Henessy

Es gibt eben gerade keine alternativen Anbieter im HuK- Gasmarkt.

Wenn der Netzbetreiber eine Liste mit allen Erdgasversorgern zur Verfügung stellt, mit denen er die Netznutzung bereits vertraglich vereinbart hat, wäre das nicht diskrimnierend, ebenso beim Stromnetzbetreiber.


Schlussendlich muss der Netzbetreiber endlich als neutraler Dritter agieren, der unabhängig vom eigenen Vertrieb handelt.

Dann kann er auch die Information herausgeben, welche Händler in seinem Netzbereich aktiv sind.

Welcher ältere Bürger sollte sich denn wo mündig informieren?

Die Zeiten, als die Briefkästen voll waren mit Werbung für Stromlieferanten sind doch längst Geschichte. Gerade einmal der Anbieter gelben Stroms macht ab und an in bestimmten Gebieten noch Offerten mit direkter Kundenansprache, jedenfalls hier in Thüringen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Energiemuffel

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Neue (angeküdigte) Gaspreiserhöhung ODR
« Antwort #6 am: 24. November 2005, 20:28:59 »
Ja, jetzt wird es erst richtig lustig!
natürlich habe ich Widerspruch eingelegt, den Standardbrief genutzt, aber leicht umgeschrieben (soll ja eine persönlichere Note erhalten), näheres dazu weiter unten.

Im Forum von MILENA: \"Antwort der ENBW ODR auf Widerspruch\" schreibt eine Leidensgenossin kurz - nicht richtig interpretiert, was dort eigentlich steht - was die ODR antwortet.
Das muß man sich erst mal richtig auf der Zunge zergehen lassen!
2004 entscheidet das Kartellamt, dass keine Mißstände vorliegen.
2005 wird dann im Schreiben der ODR angezogen, mit wunderschöner Grafik ausschließlich für 2005 (2004 taucht nur im Schreibenoben auf, nicht in der Grafik!), wie die Preisanhebungen waren; dass eine Erhöhung nun unumgänglich ist, da man ja
1. ach so lange gewartet hat und
2. die Erhöhungen für Kunden so weit wie möglich rausgeschoben wurden.

A) Ein herrlicher Vergleich: Rechtsprechung für 2004 und Preisanhebung für 2005 ohne den geringsten Bezug.
B) Die Gewinnkurve fehlt eindeutig: ich würde annehmen, dass diese bei 300 % lag und in den letzten Monaten des Jahres 2005 halt auf schlappe 295% zurück gegangen ist - keine Aussage dazu im Schreiben, was die Basis ist.

Wiederum muß man sich gefallen lassen, dass man ja eine \"supergünstige\" Festschreibung der Preise für ein ganzes Jahr bekommt (über 16 %) - jetzt mit Fristverlängerung bis zum 05.Dez. 2005!

Warnung am Schluß des Schreibens: Weltmarkt, knapp werdendes Gut Öl und Gas...
Möglichst schnell den Zusatz unterschreiben: im Januar droht die nächste Anhebung - keiner weiß, wie hoch die sein wird! Aber schon jetzt soll ich einer Erhöhung um weitere ca. 5% zustimmen?!

Nun aber zu den oben angefürten Änderungen im Brief, um ihn \"persönlicher\" zu machen (darauf wird im Schreiben mit keiner Silbe eingegangen, Standard-Schreiben an alle, die es wagen, zu widersprechen):

Interessant ist z. B. dass ab 2007 eine elektronische Datenbank geführt werden wird, zu der alle juristischen Gesellschaften, die das Merkmal \"klein\" überschreiten, verpflichtet sind, EU-weit, ihre Bilanzen offen zu legen.
Dies wird das alte Handelsregister ablösen, in dem die Unternehmen heute nach Gesetz verpflichtet sind zu veröffentlichen.

Nun ist man ja schon jetzt verpflichtet, sich in dem Handelsregister jährlich zu veröffentlichen, leider kommen dieser Pflicht aber nur ca. 10% der Unternehmen nach.

DAS WIRD SICH SCHLAGARTIG AB 2007 ÄNDERN!

Der \"Liebling aller Banken\", die Aufsichtsbehörde selbst, wird sich künftig um die Einhaltung der Veröffentlichung kümmern.
Dies ist eine nie da gewesene Chance für den Verbraucher!
Doch schon jetzt gilt - um langsam an diese Veränderung anzunähern - dass eine richterliche Anordnung zur Veröffentlichung der Bilanz beim Amtsgericht Wunder vollbringen soll. Wer also meint, dass sein Versorger der Pflicht nicht nachkommt, hat leichtes Spiel.

Will also ein Unternehmen dem §315 BGB \"Billigkeit\" nicht nachkommen reicht eine Einreichung zur Verpflichtung einer Veröffentlichung der Bilanz im Handelsregister vielleicht schon aus, um Einsicht in die Unterlagen zu gewinnen.
Interessant auch: die Gesellschafter haften persönlich!

Schwierig wird es nur, wenn die Gesellschaft einer Unternehmensgruppe angehört, da lassen sich Gewinne/Verluste einfacher verstecken.
Aber: wenn es sich um eine AG handelt: schon mit einer Aktie hat man das selbe Mitspracherecht wie jemand, der 200.000 Aktien hält!

Auf diese Weise lassen sich als Endverbraucher womöglich auch Preise beeinflussen?

So, ich sehe dies oben ausgeführte als einen Ansatz für mich, gegen Strukturen anzugehen.
{Liebe Rechtsgelehrte: die Paragraphen werdet ihr hoffentlich kennen?}

Ich werdeeine Offenlegung der Bilanz forderen, dann werden wir näheres wissen. Dabei für mich nette Nebeneigenschaft: die Gesellschafter haften persönlich, wen sie denken, sie können iher Pflicht entgehen!

Ein Allgemeinschreiben, das nicht auf meine Belange eingeht, hat für mich keine rechtliche Wirkung.
Das Aktienrecht, das HGB sehe ich als eher wirksames Mittel an.

Bunte Grfik der ODR  -  Einschreiben gegen Gaspreisanhebung

Mein Weg...

Offline Nicole

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Neue (angeküdigte) Gaspreiserhöhung ODR
« Antwort #7 am: 25. November 2005, 18:27:41 »
Hallo,
ich gehöre auch zu den EnBw-Kunden die das typische Standartschreiben erhalten habe ohne auf den eigentlichen Widerspruch einzugehen!

@Energiemuffel:
Gibt es gegen das Standartschreiben der EnBw auch ein Standartschreiben von Verbrauchern, wenn ja, wo?
Wenn nein, kann ich das Schreiben von dir sehen bzw. per Mail erhalten? Da ich überhaupt keine Ahnung habe was ich der EnBw schreiben soll, aber das letzte Wort in dieser Sache haben möchte!

Gruß Nicole

Offline Milena

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Neue (angeküdigte) Gaspreiserhöhung ODR
« Antwort #8 am: 25. November 2005, 19:08:00 »
Hallo,
es ist gut, daß hier ein paar Kunden der ODR zusammenkommen. Das Standardschreiben habe ich ja auch erhalten, aber ich habe nicht vor zu antworten. Ich warte mal die Endabrechnung ab, die demnächst kommt. Im übrigen habe ich meine letzten beiden Abschlagszahlungen auf 20,-€ gekürzt, da ich sonst überzahlt hätte. So bin ich auf der sicheren Seite.

Viele Grüße
Milena

Offline Nicole

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Neue (angeküdigte) Gaspreiserhöhung ODR
« Antwort #9 am: 26. November 2005, 18:30:51 »
Hallo!
Wenn wir auf das Antwortschreiben der EnBw nicht anworten, heißt es dann nicht, dass wir mit der Preiserhöhung einverstanden sind? Oder läuft unser Widerspruch immer noch? Ich kenn mich da rechtlich überhaupt nicht aus! Will aber auf keinen Fall mehr bezahlen! Finde es unverschämt was die mit ihren Kunden machen!

Schönes Wochenende noch alle miteinander!

Grüße

Offline Monaco

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Neue (angeküdigte) Gaspreiserhöhung ODR
« Antwort #10 am: 26. November 2005, 21:33:41 »
@Nicole

Haben Sie ruhig das letzte Wort! Schreiben Sie Ihrem Versorger, dass Sie mit seiner Antwort nicht einverstanden sind und dass der Nachweis der Billigkeit weiterhin nicht erbracht ist. Das können die Versorger wahrscheinlich nicht genug hören, zeigen Sie, dass Sie nicht so ohne Weiteres \"Kleinbei\" (schreibt man das so?) geben. Hier im Forum finden Sie genügend Material um ihrem Versorger entsprechend zu begegnen.

Und haben Sie ruhig immer das letzte Wort. Zumindest in dieser Angelegenheit ...

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Energiemuffel

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Neue (angeküdigte) Gaspreiserhöhung ODR
« Antwort #11 am: 28. November 2005, 20:44:53 »
@ Nicole
Hallo Nicole,
es gibt kein \"Standard-Antwortschreiben\" - leider.
Aber natürlich gibt es immer Wege.
ICH habe keine Antwort auf mein Schreiben bekommen, meine Fragen sind etwas anderes als die Antwort, die ich erhalten habe mit einem Standardschreiben.
Ergo werde ich auch antworten, dass ich bisher keine Antwort auf mein Schreiben erhalten habe, dies aber wünsche!

In dem Standardschreiben, das es hier gibt steht, dass man der Änderung der Einzugsermächtigung widerspricht und diese auf den bisherigen Wert festschreibt.
a) damit kann der Versorger nicht \"den Hahn zudrehen\"
b) damit ist eine Erhöhung zunächst abgelehnt, prüfen Sie sorgfältig Ihre nächste Rechnung! Prinzipiell kann Klage erhoben werden, wenn Ihr Versorger Ihre Anweisung ignoriert.

@Monaco
Ein wenig mehr Hilfe als nur der Hinweis \"da irgendwo\" (im Forum) wäre sehr hilfreich - php-Skript ist nicht echt sucherfreundlich :-()

Hilfe ist SEHR gefragt.

@alle
§ 267 HGB
§ 325 HGB
§ 161 AktG
Da findet sich \"Munition\" für ein Vorgehen gegen störrische Energieversorger (AktG natürlich nur bei Aktiengesellschaften)

Offline Nicole

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Neue (angeküdigte) Gaspreiserhöhung ODR
« Antwort #12 am: 14. Dezember 2005, 19:15:51 »
Hallo,
habe heute die Endabrechnung bekommen! Ab 01.11.2005 muss ich aber 5,32 c/kWh statt vorher 4,82 c/kWH bezahlen! Gegen die Erhöhung habe ja Widerspruch eingelegt.

Kann ich die Rechnung abhändern? Bzw. was macht ihr denn? Muss nämlich einiges nachbezahlen!

Grüße an alle!

Offline Energiemuffel

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Neue (angeküdigte) Gaspreiserhöhung ODR
« Antwort #13 am: 14. Dezember 2005, 19:25:53 »
Hi,
1. das Standardschreiben, das diese Seite beitet, unterbindet eine Änderung der Einzugsermächtigung; d.h. eine Erhöhung kann nicht automatisch abgebucht werden.
Dies habe ich getan: die Abbuchung hat sich bisher nicht erhöht (hoffentlich tut sie das auch nicht).
2. Unter Hinweis auf den Widerspruch (wenn ein Schreiben so oder so ähnlich, wie unter 1. beschrieben, gesendet wurde) widersprechen. Nachweispflicht liegt bei ODR.

Was sagen unsere Rechtsgelehrten dazu?

Offline Cremer

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Neue (angeküdigte) Gaspreiserhöhung ODR
« Antwort #14 am: 15. Dezember 2005, 07:58:57 »
@Nicole,

Sie haben eine Abrechnung erhalten.

Sie haben Widerspruch gemäß § 315 eingelegt und dem Versorger mitgeteilt, dass Sie nur die Preise auf der Basis September 2004 akzeptieren.

Da Sie eine Nachzahlung haben, können Sie wunderbar Ihre eigne rechnung aufmachen. nehmen Sie den Arbeitspreis September 2004 und errechnen den neuen Gesamtpreis inkl. der Grundkosten etc. und Mehrwert.

Dann überweisen Sie nur diesen errechneten Differenzbetrag

Sofern Sie noch keinen Widerspruch eingelegt haebn, umgehend tätigen und dann wie zuvor beschrieben Ihre eigene  Jahresrechnung erstellen
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

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