Ja, jetzt wird es erst richtig lustig!
natürlich habe ich Widerspruch eingelegt, den Standardbrief genutzt, aber leicht umgeschrieben (soll ja eine persönlichere Note erhalten), näheres dazu weiter unten.
Im Forum von MILENA: \"Antwort der ENBW ODR auf Widerspruch\" schreibt eine Leidensgenossin kurz - nicht richtig interpretiert, was dort eigentlich steht - was die ODR antwortet.
Das muß man sich erst mal richtig auf der Zunge zergehen lassen!
2004 entscheidet das Kartellamt, dass keine Mißstände vorliegen.
2005 wird dann im Schreiben der ODR angezogen, mit wunderschöner Grafik ausschließlich für 2005 (2004 taucht nur im Schreibenoben auf, nicht in der Grafik!), wie die Preisanhebungen waren; dass eine Erhöhung nun unumgänglich ist, da man ja
1. ach so lange gewartet hat und
2. die Erhöhungen für Kunden so weit wie möglich rausgeschoben wurden.
A) Ein herrlicher Vergleich: Rechtsprechung für 2004 und Preisanhebung für 2005 ohne den geringsten Bezug.
B) Die Gewinnkurve fehlt eindeutig: ich würde annehmen, dass diese bei 300 % lag und in den letzten Monaten des Jahres 2005 halt auf schlappe 295% zurück gegangen ist - keine Aussage dazu im Schreiben, was die Basis ist.
Wiederum muß man sich gefallen lassen, dass man ja eine \"supergünstige\" Festschreibung der Preise für ein ganzes Jahr bekommt (über 16 %) - jetzt mit Fristverlängerung bis zum 05.Dez. 2005!
Warnung am Schluß des Schreibens: Weltmarkt, knapp werdendes Gut Öl und Gas...
Möglichst schnell den Zusatz unterschreiben: im Januar droht die nächste Anhebung - keiner weiß, wie hoch die sein wird! Aber schon jetzt soll ich einer Erhöhung um weitere ca. 5% zustimmen?!
Nun aber zu den oben angefürten Änderungen im Brief, um ihn \"persönlicher\" zu machen (darauf wird im Schreiben mit keiner Silbe eingegangen, Standard-Schreiben an alle, die es wagen, zu widersprechen):
Interessant ist z. B. dass ab 2007 eine elektronische Datenbank geführt werden wird, zu der alle juristischen Gesellschaften, die das Merkmal \"klein\" überschreiten, verpflichtet sind, EU-weit, ihre Bilanzen offen zu legen.
Dies wird das alte Handelsregister ablösen, in dem die Unternehmen heute nach Gesetz verpflichtet sind zu veröffentlichen.
Nun ist man ja schon jetzt verpflichtet, sich in dem Handelsregister jährlich zu veröffentlichen, leider kommen dieser Pflicht aber nur ca. 10% der Unternehmen nach.
DAS WIRD SICH SCHLAGARTIG AB 2007 ÄNDERN!
Der \"Liebling aller Banken\", die Aufsichtsbehörde selbst, wird sich künftig um die Einhaltung der Veröffentlichung kümmern.
Dies ist eine nie da gewesene Chance für den Verbraucher!
Doch schon jetzt gilt - um langsam an diese Veränderung anzunähern - dass eine richterliche Anordnung zur Veröffentlichung der Bilanz beim Amtsgericht Wunder vollbringen soll. Wer also meint, dass sein Versorger der Pflicht nicht nachkommt, hat leichtes Spiel.
Will also ein Unternehmen dem §315 BGB \"Billigkeit\" nicht nachkommen reicht eine Einreichung zur Verpflichtung einer Veröffentlichung der Bilanz im Handelsregister vielleicht schon aus, um Einsicht in die Unterlagen zu gewinnen.
Interessant auch: die Gesellschafter haften persönlich!
Schwierig wird es nur, wenn die Gesellschaft einer Unternehmensgruppe angehört, da lassen sich Gewinne/Verluste einfacher verstecken.
Aber: wenn es sich um eine AG handelt: schon mit einer Aktie hat man das selbe Mitspracherecht wie jemand, der 200.000 Aktien hält!
Auf diese Weise lassen sich als Endverbraucher womöglich auch Preise beeinflussen?
So, ich sehe dies oben ausgeführte als einen Ansatz für mich, gegen Strukturen anzugehen.
{Liebe Rechtsgelehrte: die Paragraphen werdet ihr hoffentlich kennen?}
Ich werdeeine Offenlegung der Bilanz forderen, dann werden wir näheres wissen. Dabei für mich nette Nebeneigenschaft: die Gesellschafter haften persönlich, wen sie denken, sie können iher Pflicht entgehen!
Ein Allgemeinschreiben, das nicht auf meine Belange eingeht, hat für mich keine rechtliche Wirkung.
Das Aktienrecht, das HGB sehe ich als eher wirksames Mittel an.
Bunte Grfik der ODR - Einschreiben gegen Gaspreisanhebung
Mein Weg...