Hallo Mitstreiter,
ich habe mal folgende Frage:
eine mir bekannte Verbraucherin hat ein Haus geerbt. Dieses steht seit 2005 leer, es wird dort keine Energie verbraucht.
Trotzdem berechnet der Energieversorger monatlich die Grundgebühr. So sind im Laufe eines Jahres immerhin noch knapp 300 Euro aufgelaufen, die jetzt nachgezahlt werden sollen und auch für die Zukunft als Abschlag überwiesen werden sollen.
Ist dies zulässig ?
Darf das EVU auch bei Nichtbenutzung eines Hauses eine Grundgebühr erheben ?
Gruß
Free Energy