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Autor Thema: Heizungsanbieter: kein Vertrag -> keine Vorauszahlung  (Gelesen 6674 mal)

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Offline ichweissnicht

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Heizungsanbieter: kein Vertrag -> keine Vorauszahlung
« am: 07. Dezember 2006, 13:12:17 »
Folgender fiktiver Fall:

Familie A zieht im Mai in eine DHH bei Vermieter V. Laut MV zahlen sie Strom und Heizung direkt an den Anbieter (3 große Buchstaben), der Rest geht über Nebenkostenvorauszahlung.
Wie abgesprochen meldet der V Familie A beim Anbieter an, 2 Wochen später kommt die Bestätigung über die Stromlieferung inkl. der Aufforderung, 60 Euro p.M. dafür zu zahlen.
Eine Info bzgl. der Wärmeversorgung erfolgt nicht, auch keine Bearbeitungsnummer etc.

Familie A fragt bei V nach, der beim Anbieter anruft. Laut Anbieter gibt es die Nummer des Gaszählers nicht. V kommt nochmal vorbei und überprüft zusammen mit A die Nummer des Zählers, sie ist korrekt.
V ruft nochmal beim Anbieter an und teilt nochmals die Anschrift und Zählernummer mit.
Es passiert wieder nichts, A bekommt keine Bearbeitungsnr. etc.
Nun fragt A alle paar Wochen bei V nach und V beim Anbieter (V hat mehrere Häuser vermietet und wollte sich deswegen selbst kümmern).

Ende August endlich erhält A ein Schreiben vom Anbieter, daß man derzeit die Software umstellen und sich dann im September melden würde.
Inzwischen ist November, und A hat noch immer nichts bekommen und leistet natürlich auch keine Vorauszahlungen mangels Höhe, Bankverbindung, Nummer

Nun die Frage: Wenn dann der Anbieter irgendwann im nächsten Jahr kommen und eine riesige Forderung stellen sollte, da es ja keine Vorauszahlungen gab, ist A dann verpflichtet, dies in einer Summe zu zahlen?
A bildet zwar Rückstellungen, hat aber keine Idee, welche Höhe passend wäre (da keine Erfahrung mit Häusern).

A hat ja keine Schuld und versucht ja dauernd, Infos vom Anbieter zu bekommen ...

Was würdest Ihr A raten?

Danke & Gruß

ichweissnicht

Offline Cremer

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Heizungsanbieter: kein Vertrag -> keine Vorauszahlung
« Antwort #1 am: 07. Dezember 2006, 17:34:37 »
@ichweissnicht,

schon mal der erste Fehler,

warum meldet der Vermieter die Familie A bei dem Versorger an??

Warum kümmert sich die Familie nicht selbst darum.

Sonst wäre dieser Nonsens garnicht möglich.

Ist es Bequemlichkeit des Mieters, dass der Vermieter alles machen soll?

Anm End esteht der Mieter nämlich "nackt in den Erbsen", wie man bei uns zu sagen pflegt.

Der Mieter soll anhand von Zählerablesungen und dene veröffentlichen Preisen eine Hochrechnung machen, was er zurücklegen soll.
MFG
Gerd Cremer
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Offline DieAdmin

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Heizungsanbieter: kein Vertrag -> keine Vorauszahlung
« Antwort #2 am: 07. Dezember 2006, 18:32:02 »
@Cremer,

so unüblich ist das nicht, das der Vermieter/Hauseigentümer dies macht. Bei uns ist das für die jetzige Wohnung auch so gelaufen. Wir konnten gar nicht so schnell gucken, wie schnurstracks das Schreiben von der EVI im Briefkasten war. Denn es lag ja im Interesse des Vermieters, das die Zähler umgemeldet wurden. Bis dahin war ja er für die GB und den Verbrauch "verantwortlich".

Offline Schwalmtaler

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Heizungsanbieter: kein Vertrag -> keine Vorauszahlung
« Antwort #3 am: 08. Dezember 2006, 08:09:35 »
Hallo ichweißnicht,

zu Ihrer Frage folgender Tip:

Gehen Sie nach Erhalt der 1. Rechnung zum Versorger und bitten um eine Ratenvereinbarung. Nicht von ihrer Rückstellung sprechen, sondern von der Versäumnis des Versorgers einen Abschlag mit dazugehöriger Kundennummer mitzuteilen!!!
Außerdem nehmen Sie direkt ein Widerspruchsschreiben (siehe Musterschreiben hier im Forum) gegen den Gaspreis an sich mit.

Jeden Monat Zähler ablesen und Werte notieren!

Gut das sie schon eine eigene Rückstellung bilden. Die Höhe können Sie wie Herr Cremer beschrieben hat ermitteln. Aber wenn sie den Unbilligkeitseinwand gem. §315 BGB einreichen, sollten sie nicht den gesamten Rückstellungsbetrag an den Versorger zahlen!

Offline Cremer

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Heizungsanbieter: kein Vertrag -> keine Vorauszahlung
« Antwort #4 am: 08. Dezember 2006, 08:18:30 »
@Evitel2004,

ist schon klar, wenn ein Vermieter bisher für die Kosten aufkam, dass er flugs ummelden möchte.

Ich halte aber dies für einen unmöglichen Zustand. DerVermieter kam und m.E. darf nur dem Versorger die Zählerstaände zum 1. eines Monats (Mieterwechsel) mitteilen.

Ich halte es rechtlich für bedenklich, das der Vermieter, ohne einen expliziten Auftrag des neuen Mieters einen Vertrag abschließt.

Ich mache so etwas nicht bei meinen Mietern. Ich halte es auch für eine Aufgabe des Vermeiters bei Mietvertragsabschluss auf solche Dinge hinzuweisen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline ichweissnicht

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Heizungsanbieter: kein Vertrag -> keine Vorauszahlung
« Antwort #5 am: 08. Dezember 2006, 11:53:13 »
@ Cremer: Das hat nichts mit Bequemlichkeit zutun, sondern das wurde explizit vom VM so "vorgeschrieben": Ich melde Sie dann gleich beim Strom- und Gasversorger mit den im Übergabeprotokoll vermerkten Zählerständen an. Das mache ich immer so.
Beim Strom hat es ja auch direkt geklappt, obwohl es der selbe Anbieter ist ...

Btw., wahrscheinlich wäre es bei eigener Anmeldung auch nicht anders gekommen, da der Anbieter laut eigener Aussage noch immer Probleme hat: http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2570,OID3378500,00.html
Nru daß es sich bei der Familie eben nicht um nicht erfolgte Abbuchungen geht sondern darum, daß man eigentlich noch gar nicht Kunde ist.

Der Artikel, den ich selbst vorhin erst gefunden habe, hilft aber auch schon weiter, ich hab ihn gleich mal ausgedruckt.


@ Schwalmtaler: Danke für die Tips. Vond er Rückstellung wird natürlich kein Wort gesagt, das ist ja "Privatvergnügen".
Aber kann die Familie überhaupt einen Unbilligkeitseinwand gem. §315 BGB einreichen, wenn sie doch den Vertrag erst zu den neuen Konditionen abschließen?


Danke an alle.

Gruß,
ichweissnicht

Offline Schwalmtaler

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Heizungsanbieter: kein Vertrag -> keine Vorauszahlung
« Antwort #6 am: 08. Dezember 2006, 12:43:29 »
Ja, kann die Familie! Oder wurde ein Preis ausgehandelt? Ich denke nicht, also Musterschreiben ausdrucken bzw. runterladen (ist auch der Gesamtpreis gerügt? Hab lange nicht mehr das Musterschreiben angeklickt) und mit den entsprechenden Daten füllen.

Jetzt noch entscheiden, ob nur gekürzte Abschläge oder keine Zahlung, dementsprechender Hinweis im Musterschreiben und ab damit. Aber erst nachdem eine Kundennummer mit der richten Zählernummer vorliegt!!!

 

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