Folgender fiktiver Fall:
Familie A zieht im Mai in eine DHH bei Vermieter V. Laut MV zahlen sie Strom und Heizung direkt an den Anbieter (3 große Buchstaben), der Rest geht über Nebenkostenvorauszahlung.
Wie abgesprochen meldet der V Familie A beim Anbieter an, 2 Wochen später kommt die Bestätigung über die Stromlieferung inkl. der Aufforderung, 60 Euro p.M. dafür zu zahlen.
Eine Info bzgl. der Wärmeversorgung erfolgt nicht, auch keine Bearbeitungsnummer etc.
Familie A fragt bei V nach, der beim Anbieter anruft. Laut Anbieter gibt es die Nummer des Gaszählers nicht. V kommt nochmal vorbei und überprüft zusammen mit A die Nummer des Zählers, sie ist korrekt.
V ruft nochmal beim Anbieter an und teilt nochmals die Anschrift und Zählernummer mit.
Es passiert wieder nichts, A bekommt keine Bearbeitungsnr. etc.
Nun fragt A alle paar Wochen bei V nach und V beim Anbieter (V hat mehrere Häuser vermietet und wollte sich deswegen selbst kümmern).
Ende August endlich erhält A ein Schreiben vom Anbieter, daß man derzeit die Software umstellen und sich dann im September melden würde.
Inzwischen ist November, und A hat noch immer nichts bekommen und leistet natürlich auch keine Vorauszahlungen mangels Höhe, Bankverbindung, Nummer
Nun die Frage: Wenn dann der Anbieter irgendwann im nächsten Jahr kommen und eine riesige Forderung stellen sollte, da es ja keine Vorauszahlungen gab, ist A dann verpflichtet, dies in einer Summe zu zahlen?
A bildet zwar Rückstellungen, hat aber keine Idee, welche Höhe passend wäre (da keine Erfahrung mit Häusern).
A hat ja keine Schuld und versucht ja dauernd, Infos vom Anbieter zu bekommen ...
Was würdest Ihr A raten?
Danke & Gruß
ichweissnicht