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Autor Thema: OLG Düsseldorf zu Langfristverträgen im Gasbereich  (Gelesen 4458 mal)

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Offline RR-E-ft

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OLG Düsseldorf zu Langfristverträgen im Gasbereich
« am: 04. Dezember 2006, 20:30:55 »
Das OLG Düsselsorf hat keine Zweifel an der Kartellrechtswidrigkeit langfristiger Gasbezugsverträge zwischen Ferngasgesellschaften einerseits und Stadtwerken und Regionalversorgern andererseits.

Kartellrechtswidrige Verträge sind gem. § 1 GWB iVm § 134 BGB nichtig und unwirksam.


Die Entscheidung in Sachen E.ON Ruhrgas:

http://www.pontepress.de/pdf/200603U3.pdf

Die vorhergehende Entscheidung des Bundeskartellamtes:

http://www.pontepress.de/pdf/200601U14.pdf


Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf schaffen die Langfristverträge insgesamt ein Kartell, von dem der Verbraucher nicht nur keine Vorteile, sondern typische Nachteile hat.



Bereits zur früheren Entscheidung des OLG Düsseldorf in einem Zivilprozess zur Unwirksamkeit eines langfristigen Bezugsvertrages siehe hier:

http://www.pontepress.de/pdf/14%20_OLG_Duesseld_4_01.pdf

Die Intention des Bundeskartellamtes ist es, durch das Verbot der Langfristverträge zugleich die sog. Ölpreisbindung aufzuheben:


http://domains.euroforum.com/erdgas/rueckblick05/pdf/www_energate_de_news_4.pdf


Mit der weiteren Durchführung dieser seit langem nichtigen Vertträge werden die Gaspreiserhöhungen am laufenden Band begründet, obschon es ohne die längst  nichtigen Verträge gar keinen entsprechenden Grund geben kann.....


Am Weltenergiemarkt liegt es nämlich nicht, sondern allein an den Preisformeln in nichtigen Bezugsverträgen, mithin an nichtigen Preisformeln.

Kaum ein noch so großspuriger Geschäftsführer kauft das Gas auf dem Weltenergiemarkt, mag er sich auch schon einmal zu einer Besichtigung auf eine Bohrinsel eingeladen lassen haben, so reicht sein Markt doch oft nicht weiter als bis zum Anschlusspunkt des vorgelagerten Netzes, wo das Erdgas vom Vorlieferanten übernommen wird. Der Markt endet also regelmäßig an der Stadtgrenze. Weiter war man nie gekommen.

Im Umkehrschluss könnte so ein Möchtegern vermeinen, er beherrsche gar den auf sein Marktgebiet beschränkten Weltmarkt und bestimme mit seinen taffen Preisverhandlungen dort die Preise, ob in Kalkutta, Singapur, Miami oder Wladiwostok.

Nur schert man sich sonst überall auf der Welt herzlich wenig um die Preise für leichtes Heizöl (HEL) auf der sog. Rheinschiene, die den Weltmarkt vollkommen unbeeinflusst lassen.

Wie absurd und lächerlich zugleich.

Die weitgereisten Einkaufsleiter der Stadtwerke singen gewiss nicht nur auf der Betriebsweihnachtsfeier regelmäßig aloah-heja-he

http://www.lyricsdrive.com/lyrics/achim-reichel/73165/aloha-heja-he/

 

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