Energiepreis-Protest > Stadtwerke Schweinfurt

Fehler im Musterschreiben?

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Rob:
Hallo,
nach Aussage von Hern Fricke sollen die Preise nach § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB gerügt werden. Im Musterschreiben ist jedoch von § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB die Rede.
In anderen Beiträgen wird wieder von § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB geschrieben.
Da ich als juristischer Laie ehrlich gesagt ein Verständnissproblem mit den Feinheiten von § 315 habe, frage ich mich, was stimmt nun, Satz 1 oder 2? Was genau ist damit gemeint?
Ist das Musterschreiben, in dem auf § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB verwiesen wird zuändern, bzw. welche Konsequenzen muss ich ziehen, da ich mit § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB widersprochen habe?

Bin leicht verunsichert...
Schönen Tag noch,
der Rob

freiwi:
Hallo.
Den gleichen Gedanke hatte ich auch schon,
und stellte diese Frage in einem anderen Thread.
Unbilligkeitseinwand für Neu-Einsteiger

Leider bisher noch keine Antwort.
Ob wir einen Fehler gefunden haben? nööö. :lol:

LG freiwi

RuRo:
§ 315 Bestimmung der Leistung durch eine Partei

(3) Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. (Tatbestand - Satz 1)

Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen; das Gleiche gilt, wenn die Bestimmung verzögert wird. (Rechtsfolge - Satz 2)

Ergebnis: Unbilligkeitseinwand nach § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB

Eure gedanklichen Fehler dürfts ihr behalten  :wink:

Im Übrigen würd\' ich mir da keinen Kopf drum machen. Von uns Laien kann doch nicht erwartet werden, dass wir richtig zitieren.  :roll: Warum tun wir es dann überhaupt :?: Entscheidend ist, dass unser Wille zum Ausdruck kommt. Bei dem Schmarrn, den die Versorger als Antwort auf den Unbilligkeitseinwand schicken, ist der Zitierfehler noch das kleinere Übel.

Schwalmtaler:
Um jeglichen Fehler zu vermeiden kann man auch einfach nur gem. §315 BGB widersprechen!!!

Rob:
Hallo RuRo,
ich bin der Meinung, dass gerade hier, wo Laien Hilfestellung gegeben wird, solche Fehler nicht passieren dürften und wenn sie dann bekannt werden, sollte schleunigst Abhilfe geschaffen werden. Ich bin ja scheinbar nicht der Erste dem dieser Mißstand aufgefallen ist. Man sollte sich keine Blöße geben... .
 :arrow: "Eure gedanklichen Fehler dürfts ihr behalten ".
Sorry, aber der "gedankliche" Fehler ist auch nach Ihrer Aussage im Musterschreiben zu finden, da kann ich gar nicht Behalten, da er mir ja nicht gehört :wink:
Zitierfehler hin oder her, man sollte schon aufpassen, was man unterschreibt.

Hallo Schwalmtaler,
man könnte auch einfach das Musterschreiben korrigieren, für alle die uns folgen werden....

Schönen Tag noch,
Rob

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