@Cremer
Ich will gar nicht wissen, was der Kollege für seine Mühen lediglich in Rechnung stellen kann.
Verbraucher brauchen Anwälte vor Ort, die ihnen Beistand leisten können.
Manch einer wird das vielleicht erst merken, wenn es soweit ist.
Man sollte deshalb frühzeitig einen Anwalt einschalten und diesen von Anfang an die Abwicklung überlassen.
Zumal bei kleinem Streitwert und noch kleinerem Honorar wird kein Kollege begeistert sein, wenn ein Verbraucher mit Ordnern bereits allein geführter Korrespondenz auftaucht, die man dann vollständig darauf überprüfen muss, ob sich der Verbraucher etwa an irgend einer Stelle schon etwas vergeben hat. In jedem Falle kommt es auf die Prüfung des konkreten Einzelfalles an
Deshalb gleich zum Anwalt und diesen für die weitere Auseinandersetzung pflegen.
Rechtsberatung im Einzelfall dürfen einige bekanntlich überhaupt nicht leisten. Andere können und wollen sie nicht kostenlos leisten.
Jeder kann sich indes einen Rechtsanwalt leisten und sei es mit Beratungshilfe.
Manchmal denke ich, Sie wären gern Anwalt geworden.
Sind Sie aber nicht. :wink: