Da hier bisher nur von *Auswärtigen* gepostet wurde, möchte ich zunächst einmal das
Gebiet der Belkaw vorstellen:
Es umfaßt Teile des
"Oberbergischen Kreises" und des "Rheinisch Bergischen Kreises". Letzterer grenzt mit seiner Kreisstadt Bergisch Gladbach (GL) an Köln.
Die BELKAW selber gehört zu 100% zur Rhein-Energie. Ihr Firmensitz ist GL.
Bergisch Gladbach 107.000 Einwohner
Burscheid 19.000
Kürten 20.000
Leichlingen 27.000
Lindlar 22.000
Odenthal 15.000
Nun, da bekomme ich doch heute eine
Zahlungserinnerung, weil ich im März die Zahlung aufgrund meiner Gegen-Jahresabrechnung gekürzt habe. Ich habe die Preisänderungen (Gas) seit längerem mit den leicht von mir modifizierten Musterbriefen beantwortet und habe vor einem Jahr dann die verschärfte Form mit einer Zahlungskürzung gewählt, wobei ich aber die Abschläge selber (nach Rückgabe der Einzugsermächtigung) noch unverändert per DA weiterzahlte.
Da die BELKAW zum 01.04.2007 ihren Gas-Preis verändert (reduziert) hat, ist ja noch ein Widerspruch von mir in dieser Angelegenheit offen.
Nun, ich gehe mal davon aus, daß ich mich hier nicht weiter wehren muß. Eine
Zahlungserinnerung werde ich also eher als
abrechnungsrelevante Quittung betrachten.
Herr Fricke ist da ganz meiner Meinung
Zahlungserinnerung erhalten - was tun ?(Ich freue mich, diese Stelle gefunden zu haben ... danke an Herrn Fricke und dessen besonderes Engagement hier. Anderen den Rücken stärken ist ja echt wichtig.)