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Autor Thema: Neue AGB der Stadtwerke wegen Gasgrundversorgungsverordnung  (Gelesen 5515 mal)

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Offline finsterbusch

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Neue AGB der Stadtwerke wegen Gasgrundversorgungsverordnung
« am: 26. November 2006, 19:12:48 »
Zu o.g. Betreff habe ich noch nichts,trotz suchen im Forum gefunden -
dies nur zur Vorsicht, falls mir jemand antwortet - lies erst und stelle dann fragen....
Die Stadtwerke Chemnitz ändern Ihre Geschäftsbedingungen, wegen o.g.
Es wird ein neuer vergünstigter Tarif eingeführt - Pro gas basis, aöso der alte Sondertarif (vergünstigt) wird umbenannt.
Wer nicht zustimmt wird weiter zuverlässig !! versorgt mit einem bruttoarbeitspreis von 6,90 anstelle 6,05.
Erpressung?
Wer zustimmt muß natürlich auch die veränderten AGB für den neu benannten Tarif zustimmen, hier stößt mir auf, das ich trotz jahrelanger pünktlicher Zahlung eine Schufaeinwilligung geben muß. und nätürlich kann der lieferant preise nach der kostenentwicklung jederzeit anpassen, einseitig die AGB ändern...
Wer hat Ratschläge?

Offline RR-E-ft

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Neue AGB der Stadtwerke wegen Gasgrundversorgungsverordnung
« Antwort #1 am: 26. November 2006, 19:28:17 »
@finsterbusch

Wer schon mit Erdgas beliefert wird und dabei bisher nicht zu den Allgemeinen Tarifen versorgt wurde, ist bereits Sondervertragskunde (bei Sonderpreisen), bis sein bisheriger Vertrag wirksam gekündigt wird:

http://www.swc.de/swc/swcweb.nsf/content/Privatkunden_Produkte_Erdgas.htm

http://www.swc.de/swc/swcweb.nsf/downloads/JUUG-6M8J9X/$file/EG-MPB-06-02-01.pdf

Das Inkrafttreten der GVV hat keinerlei Auswirkungen auf bisher schon bestehende Sonderverträge. Daran händert sich auch nichts, wenn das Gas nicht nur einen Markennamen bekommt, sondern zukünftig auch mit Melodie durch die Leitung kommen sollte.

Wie man sich nach der Kündigung eines Sondervertrages weiter verhalten sollte, ist im Forum hinlänglich beschrieben.

Sollte der Versorger wahrheitswidrige Behauptungen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der GVV aufstellen oder sonstwelche Sperenzchen machen, sollte man sofort die Landeskartellbehörde im Hause Jurk einschalten:

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/service/LKB.shtml

 

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