Von der Überschrift alarmiert und aufgerüttelt?
Nur sehr selten kommt es vor:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2678&start=39Verklagt werden kann man schnell, nur muss eben der Versorger erst einmal die Billigkeit seiner Preisforderungen durch Offenlegung der Kalkulation vor Gericht nachweisen.
Wenn man richtig gekürzt hat, geht es dabei gerade nicht nur um die Billigkeit einzelner Preiserhöhungen. Statt kleiner Streitbeträge mit relativ hohem Kostenrisiko, hohe Streitbeträge mit relativ geringem Kostenrisiko.
Kann oder will der Versorger die Billigkeit seiner Preisforderungen vor Gericht nicht nachvollziehbar und prüffähig nachweisen, muss die Zahlungsklage des Versorgers vollständig abgewiesen werden und er trägt die Kosten des Verfahrens (vgl. OLG München, NJW-RR 1999, 421; OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.06.2006).
Die Beträge, die man die ganze Zeit zurückhalten musste, muss man in einem solchen Fall am Ende auch noch behalten.
Im Falle einer solchen Zahlungsklage ist immer am besten dran, wer seine Zahlungen soweit wie überhaupt nur möglich gekürzt hat.
Wer vollständig unter Vorbehalt gezahlt oder nur wenig gekürzt hatte, hätte insoweit das Nachsehen. Wenn ein Versorger dabei von Geschäftsgeheimnissen die Rede führt, kann sich das Warten in jedem Falle am Ende gehörig auszahlen.
Nun ist es aber auch so, dass es zu einem klageabweisenden Urteil gar nicht kommen kann, wenn der Versorger nicht klagt.
Deshalb sollten nicht alle ängstlich werden, wenn es irgendwo heißt, Verbraucher seien verklagt worden. Wer kürzt, geht dieses Risiko bewusst ein.
Ohne solche Klagen gibt es keine klageabweisenden Urteile zu Zahlungsklagen der Versorger oder die nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung der Kalkulationen, die lediglich angemessene Preise unumstößlich belegen. Beides ist gewollt und wäre ein Gewinn.
So ist das eben:
Durch den Streit müssen deshalb alle durch, die für den Frieden sind und mit dem zurück gehaltenen Beträgen endlich ihre Ruhe haben wollen. Manchem gefällt das Klima nach einem klärenden Gewitter weit besser als vor diesem.