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Autor Thema: LG Oldenburg/ LG Hannover Neues für EWE : Offenlegung !  (Gelesen 7450 mal)

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Offline RR-E-ft

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LG Oldenburg/ LG Hannover Neues für EWE : Offenlegung !
« am: 24. November 2006, 17:32:46 »
[ 12-W-27-06  03-11-2006 ; 9-O-403-06 17-11-2006 ; 21-O-104-06  06-12-2006 ]

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Hilfe/Container-Urteilssammlung/site__1980/
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Hilfe/Container-Urteilssammlung/site__1981/

Nach einem Pressebericht haben gleich zwei Landgerichte die EWE aufgefordert, die Gaspreiskalkulation offen zu legen, wenn das Unternehmen in verschiedenen Verfahren über Sammelklagen über die die Gaspreise erfolgreich sein möchte.

Sowohl das Landgericht Oldenburg als auch die Kartellkammer des LG Hannover soll darauf aufmerksam gemacht haben, dass eine Offenlegung der Kalkulation notwendig sei. Zudem sei eine Beschwerde der Kläger vor dem OLG Oldenburg erfolgreich gewesen:

http://www.ostfriesische-nachrichten.de/neu/index_volltext.asp?ID=18605

Diesmal keine Pressemitteilungen des Unternehmens , wonach man die jüngsten Gerichtsentscheidungen begrüßt und sich durch diese bestätigt sieht.

Hoffentlich können alle entsprechenden Beschlüsse der Gerichte alsbald in die Entscheidungssammlung eingestellt werden.

Offline RR-E-ft

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Offline superhaase

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LG Oldenburg/ LG Hannover Neues für EWE : Offenlegung !
« Antwort #2 am: 25. November 2006, 17:25:44 »
Schön ist es, immer wieder zu sehen, wie sich die Versorger darauf hinausreden wollen, "die Steigerungen der Endkundenpreise waren geringer als die Steigerungen der Bezugspreise".
Allein daran sieht man schon, dass sie sich davor fürchten, nachweisen zu müssen, dass der Gesamtpreis billig ist. Außerdem wäre jedem Regionalversorger dringend anzuraten, auch die Unbilligkeit der Preise der Importeure einzuwenden, da sie sonst irgendwann draufzahlen werden. Das sollten die Aktionäre bzw. Gesellschafter der regionalen Versorger bedenken!
8) solar power rules

Offline RR-E-ft

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LG Oldenburg/ LG Hannover Neues für EWE : Offenlegung !
« Antwort #3 am: 09. Januar 2007, 17:17:01 »
Das OLG Oldenburg hatte mit Beschluss vom 03.11.2006 - 12 W 27/06 entschieden, dass die Voraussetzungen für die Aussetzung des Rechtsstreits vor dem LG Oldenburg nicht vorlagen, das Verfahren fortzuführen ist.

Das LG Oldenburg wies in dem Sammelklageverfahren 9 O 403/06 am 17.11.2006  darauf hin, dass im Hinblick auf den Beschluss des OLG das Verfahren fortzuführen sei, eine Verweisung an das Kartellgericht nicht beabsichtigt sei, die Kammer eine umfassende Offenlegung der für die Bildung des Gaspreises maßgeblichen Kalkulationsgrundlagen für erforderlich hält.

Das LG Hannover - 1. Kammer für Handelssachen-  als Kartellgericht wies in einem anderen Sammelklageverfahren unter dem Az. 21 O 104/06 (bisher LG Aurich) am 06.12.2006 darauf hin, dass die EWE als Beklagte gehalten sei, zum Nachweis der Angemessenheit des ab der Preiserhöhung verlangten Preises ihre gesamte Kalkulation darzulegen, sich nicht darauf beschränken können wird, auf der Basis des bis dahin geltenden Preises lediglich die Kostensteigerungen vorzutragen. Dies würde im Ergebnis dazu führen können, dass eine von vornherein unangemessene Preisgestaltung dauerhaft perpetuiert werden könnte. Da die Preise aber nicht frei ausgehandelt wurden, dürfte ein Anspruch der Beklagten, die nach den ursprünglich vereinbarten Preisen ggf. bestehenden unbilligen Vorteile fortzuschreiben, nicht bestehen. Die Kammer wird die Angemessenheit der neuen Preise unter Bewertung der vollständigen Preiskalkulation zu überprüfen haben.

Leider fehlen entsprechende Pressemitteilungen der EWE zu den doch deutlichen Worten, welche die genannten Landgerichte gefunden haben. Statt dessen verweist man weiter auf Entscheidungen einzelner Amtsgerichte.

 

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