Energiepreis-Protest > Stadtwerke Ahlen
Hausverbot ausgesprochen , durch Stadtwerke missachtet
RR-E-ft:
@Pelikan
Man sollte immer nur Hausverbot zum Zwecke der Versorgungungsunterbrechung/ -einstellung aussprechen.
Sonst riskiert man tatsächlich zurecht eine einstweilige Verfügung wegen des Zutrittsrechts aufgrund aller anderen Gründe aus AVBV/ GVV.
Gut beraten ist deshalb, wer das Hausverbot beschränkt, ähnlich wie bei der Einzugsermächtigung.
Wäre der Zähler nicht abgelesen worden, hätte der Verbrauch geschätzt werden dürfen...
Es ist doch wohl nichts geschehen, womit man die Justiz behelligen sollte.
Hat man sich erst einen Ruf als Querulant erarbeitet, behält man diesen auch leicht.
AKW NEE:
@RR-E-ft
Ihre Antwort ist kurz knapp und richtig.
Ansonsten die Kraft für Klagen sparen, die wirklich notwendig sind.
Gruß
Pelikan:
moin moin,
"...einem Schreiben reagiert in dem ich dem Energieversorger ein Hausverbot erteilt habe..."
Da steht nichts von einem eingeschräntem Hausverbot.
Alles andere ist Glaskugelkuggen.
"...Ist jetzt eigentlich der Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt ? .."
Das war die eigendliche Frage.
Mit Gruß vom
Pelikan
RR-E-ft:
@Pelikan
Ein Rechtsanwalt wird nach Unterbreitung des gesamten Sachverhaltes sicher eine Einschätzung dazu abgeben können und dies auch tun, wenn man dessen Dienste in Anspruch nimmt. Hiernach wird ggf. eine Strafverfolgungsbehörde, sollte sie damit befasst werden, nach Abschluss der Ermittlungen zu ihrer eigenen Einschätzung kommen. Wer also eine abschließende Klärung der Rechtsfrage will, die von den Tatsachenfragen nicht losgelöst beurteilt werden kann, der möge ggf. die Justiz bemühen, auch auf die Gefahr hin, sich einen Ruf als Querulant zu erarbeiten.
Als unabhängiges Organ der Rechtspflege bin ich nur selbst der Auffassung, dass die Justiz nicht mit folgenlosen Belanglosigkeiten behelligt und somit daran gehindert werden sollte, ihren eigentlichen Aufgaben nachzukommen. Man mag es mir nachsehen.
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