Energiepreis-Protest > Stadtwerke Ahlen
Hausverbot ausgesprochen , durch Stadtwerke missachtet
lolle:
Hallo zusammen,
seit dem 13.06.2005 habe ich unter Mithilfe der bekannten Musterschreiben die Gaspreise/Erhöhungen wegen Unbilligkeit wiedersprochen und auch die Zahlungen gekürzt. Auf eine Androhung der Einstellung der Energieversorgung durch die Stadtwerke, habe ich mit einer Schutzschrift beim Amtsgericht und einem Schreiben reagiert in dem ich dem Energieversorger ein Hausverbot erteilt habe.
Jetzt habe ich eine Jahresabrechnung erhalten in dem ein abgelesener Zählerstand als Berchnungsgrundlage genommen wurde. Folglich muß ein Mitarbeiter der Stadtwerke auch gegen das Hausverbot verstossen haben.
Ist jetzt eigentlich der Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt ?
Mit freundlichen Grüßen
A.Winter
P.S. Ich selber wohne nicht in der Inmobilie, bekomme also auch nicht mit
ob Stadtwerkemitarbeiter mein Grundstück betreten.
Cremer:
@lolle,
ich würde sagen, ja, sofern nicht ein Mieter den Mitarbeiter reingelassen hat und der Mieter von dem Hausverbotr nichts weis.
Monaco:
@lolle
@Cremer
Das Hausverbot wurde sicher nur zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung ausgesprochen.
Diese hat wohl nicht stattgefunden.
Zum Zwecke des Zählerstandablesens sollte der Beauftragte des Versorgers schon Zutritt haben. Dieser steht ihm wohl auch laut ABGasV bzw. GasVV zu. Hierfür dürfte sich das Hausverbot sicher nicht erstreckt haben.
Also auch kein Grund, Hausfriedensbruch zu unterstellen. Es sei denn, unter diesem Vorwand wurde die Versorgungsunterbrechung durchgeführt?
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
Cremer:
@Monaco,
ja, auch richtig :wink:
Pelikan:
moin moin,
ein bischen Hausverbot?
Oder gibt es ein kleines und ein großes Hausverbot?
Wenn ein Hausverbot ausgesprochen wurden, betrifft das alle Aktivitäten des Versorgers.
Mit Gruß vom
Pelikan
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