Energiepreis-Protest > ENTEGA
Nach Widerspruch Umzug - muss ich Preis jetzt akzeptieren?
kathi:
Vielen herzlichen Dank für die schnellen Antworten.
Sollte ich den Anbieter wechseln können, werde ich dieses tun.
Da ich noch keinen Pfennig von den Forderungen überwiesen habe, ist
der Vertrag ja noch nicht zu stande gekommen - muss mich da aber noch
schlau machen...
In diesem Sinne
mit Dank und besten Grüßen
kathi
Fabio:
--- Zitat von: \"kathi\" ---...
Da ich noch keinen Pfennig von den Forderungen überwiesen habe, ist
der Vertrag ja noch nicht zu stande gekommen - muss mich da aber noch
schlau machen...
In diesem Sinne
mit Dank und besten Grüßen
kathi
--- Ende Zitat ---
Ein Vertrag - zumindest ein Sondervertrag - kommt durch eine einvernehmliche Willensbekundung zustande. Auf Seiten des Verbauchers ist das immer noch die eigenhändige Unterschrift. Danach wurde ein gültiger Vertrag geschlossen; es gelten erst einmal, solange nicht die Unwirksamkeit einer Vertragsklausel festgestellt wurde, alle Vertragsbestandteile.
Mit Verlaub: warum sind Sie erst einen Sondervertrag freiwillig eingegangen, wenn Sie hinterher mit einzelnen Vertragsbestandteilen nicht einverstanden sind?
Sollten Sie diesen NICHT freiwillig mit eigenhändiger Unterschrift eingegangen sein, d.h. der Versorger berechnet Sie einfach nach seinem "Sondervertrag", wie in meinem Fall geschehen, obwohl der Vertrag nur durch konkludentem Verhalten zustande kam, dann sind Sie m.E. in der Versorgung des Grundtarifs, in der Grundversorgung, egal wie der Versorger Sie einstuft und den Vertrag nennt.
Die Volljuristen hier können das gerne kommentieren und ggf. berichtigen!
Danke
und Gruss
der Fabio
Cremer:
@Fabio,
nun, soweit war ich damals 1992 auch gewesen.
Hatte den mir neu vorgelegten Vertrag in einigen Passagen geändert. Daraufhin haben die SW KH mir mitgeteilt, dies ginge nicht und wenn ich nicht unterschreiben würde, werde ich künftig nach den Allgemeinen Tarifen versorgt.
Heute ist man schlauer.
Monaco:
Sobald man Gas oder Strom aus dem Leitungssystem entnimmt, kommt durch konkludentes Handeln ein Vertrag zu stande. Falls man keinen Sondervertrag unterschreibt bzw. unterschreiben hat, kommt also der Allgemeine Tarif zum Tragen. Ob man den Preis des AT dann akzeptiert, das steht auf einem anderen Blatt. Ein Versorgungsvertrag ist aber jedenfalls zustande gekommen. Auch, ob man schon einen Abschlag bezahlt hat, spielt hier absolut keine Rolle.
Den Versorger wechseln hieße, in jedem Fall, eine Sondervereinbarung unterschreiben zu müssen und sich an den verlangten Preis mindestens so lange zu binden, bis dieser geändert wird oder man (je nach Kündigungsfrist) selbst kündigen kann. Wohl eher die schlechtere Wahl.
Also, besser Versorger nicht wechseln, nach AT versorgern lassen, gegen die Preise Widerspruch einlegen, Preis kürzen und abwarten.
Nicht mehr - aber auch nicht weniger!
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
Cremer:
@Monaco
top !!
:D :D :D
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