Energiepreis-Protest > ENTEGA
Nach Widerspruch Umzug - muss ich Preis jetzt akzeptieren?
kathi:
Hallo zusammen!
Habe zum 02.2006 nach den Infos hier im Forum den Preisen der Entega Darmstadt für Gas erfolgreich widersprochen. Strom habe ich unangetastet gelassen. Nun bin ich umgezogen und habe telefonisch die Schlussrechnung angefordert.
Der Hammer: was kam waren Mahnungen auf die Schlussrechnungen für Strom und Gas. Auf Anfrage hieß es, die Rechnungen seien als unzustellbar zurückgekommen!! - Aber die Mahnungen haben zu uns gefunden - haha :wink:
In der angeforderten Kopie der Schlussrechnung war natürlich ersichtlich, dass sie den Verbrauch nach meinem Widerspruch mit den hohen Preisen neukalkuliert haben und nun eine Nachzahlung fordern. :evil:
Dem werde ich widersprechen und das Abändern.
Soweit, so gut.
Für die neue Adresse ist ein neues Vertragskonto angelegt worden, natürlich mit den aktuellen Preisen.
Frage: Ist das normal und rechtens, dass mit Umzug automatisch ein neuer Vertrag angelegt wird ?
Frage: habe ich da eine Handhabe dagegen oder kann ich da erst nächstes Jahr tätig werden - und wenn, darf ich auf Preise zurückgreifen, welch vor dem Abschluss des neuen Vertrages liegen??
Habe zwar gelesen, dass man den Preis festlegen kann, welchen man selbst für billig annimmt, bin mir da aber nicht ganz sicher bezüglich der Vorgehensweise.
Habe auch im ganzen Forum nichts speziell zum Thema Umzug im Widerspruchsfall gefunden.
Wäre also für Reaktionen und Tipps dankbar
liebe Grüße und weiter so!! :twisted:
kathi
Cremer:
@kathi,
Neuer Vertrag, wiederum Widerspruch einlegen und sich auf die Preise vopm Sept. 2004 beziehen.
Monaco:
@Kathi
Mit der neuen Verbrauchsstelle wird wohl auch ein neuer Vertrag fällig.
Hierbei haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. Abschluss Sondervereinbarung
2. Allgemeiner Tarif
Bei der ersten Variante würden Sie sich zunächst an die relativ hohen Preise binden und hätten frühestens zur nächsten Erhöhung die Möglichkeit dieser zu widersprechen.
Günstiger ist - nach alledem was wir inzwischen gelernt haben - die Einstufung in den Allgemeinen Tarif mit sofortigem Preiswiderspruch nach §315 BGB.
Was Sie nun bezahlen, ist ihre Sache. Bis ihr Versorger Ihnen die Angemessenheit der Preise des AT nachweist ist, schulden Sie diesem vorläufig gar nichts.
Nun kommt es auf Sie an, wieviel Sie ihrem Versorger ggf. zwischenzeitlich zubilligen möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
Pelikan:
moin moin,
da ich in absehbarer Zeit auch Umziehen werde, gehe ICH dann so vor
Das unterschriebene Sondervertragsangebot wird zusammen mit einem Widerspruch nach §315 an den Versorger zurückgesendet. Da ich keinen billigen Preis bestimmen kann, wird gleichzeitig die Zahlung auf mein extra Sparbuch angekündigt.
Sieh auch BGH X ZR 60/04
"Erst die vom Gericht neu festgesetzten niedrigeren Tarife sind für den Kunden verbindlich, und erst mit der Rechtskraft dieses Gestaltungsurteils wird die Forderung des Versorgungsunternehmens fällig und kann der Kunde in Verzug geraten (BGH, Urt. v.24.11.1995 - V ZR 174/94, NJW 1996, 1054; MünchKomm./Gottwald, BGB, 4. Aufl., § 315 Rdn. 49; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 315 Rdn. 17;Staudinger/Rieble, aaO Rdn. 276); erst von diesem Zeitpunkt an besteht mithin eine im gerichtlichen Verfahren durchsetzbare Forderung des Versorgungsunternehmens."
Einem neuen Preis werde ich vorher nicht zustimmen, denn dann hätte ich mir den gesamten Widerspruch bisher sparen können.
Mit Gruß vom
Pelikan
Monaco:
@Pelikan
Sie können nicht das Sondervertragsangebot unterschreiben und einzelnen Vereinbarungen (Preis) gleich wiedersprechen. Dann hätten Sie gar nicht erst unterschreiben dürfen!
Da Ihnen ihr Versorger keinen annahmewürdigen Sondervertrag vorlegen kann, gehen Sie auf dieses Angebot auch nicht ein. Schließlich gehen Sie davon aus, dass:
1. der Preis zu hoch ist,
2a. die Preisgleitklausel Sie auch zukünftig benachteiligen würde
2b. diese damit u.U. unwirksam ist
Wer würde denn so ein Angebot - in diesem Wissen -annehmen?
Immerhin hatten Sie sich ja um einen Sondervertrag bemüht. Machbar ist in Ihrem Fall also nur der Allgemeine Tarif mit sofortigem Preiswiderspruch.
Und zu einem anderen versorger können Sie schließlich auch nicht wechseln. Siehe nur 2a und 2b.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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