Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Nach Widerspruch Umzug - muss ich Preis jetzt akzeptieren?  (Gelesen 6813 mal)

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Offline kathi

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Nach Widerspruch Umzug - muss ich Preis jetzt akzeptieren?
« am: 20. November 2006, 13:56:29 »
Hallo zusammen!

Habe zum 02.2006 nach den Infos hier im Forum den Preisen der Entega Darmstadt für Gas erfolgreich widersprochen. Strom habe ich unangetastet gelassen. Nun bin ich umgezogen und habe telefonisch die Schlussrechnung angefordert.

Der Hammer: was kam waren Mahnungen auf die Schlussrechnungen für Strom und Gas. Auf Anfrage hieß es, die Rechnungen seien als unzustellbar zurückgekommen!! - Aber die Mahnungen haben zu uns gefunden - haha  :wink:

In der angeforderten Kopie der Schlussrechnung war natürlich ersichtlich, dass sie den Verbrauch nach meinem Widerspruch mit den hohen Preisen neukalkuliert haben und nun eine Nachzahlung fordern.  :evil:

Dem werde ich widersprechen und das Abändern.
Soweit, so gut.

Für die neue Adresse ist ein neues Vertragskonto angelegt worden, natürlich mit den aktuellen Preisen.

Frage: Ist das normal und rechtens, dass mit Umzug automatisch ein neuer Vertrag angelegt wird ?

Frage: habe ich da eine Handhabe dagegen oder kann ich da erst nächstes Jahr tätig werden - und wenn, darf ich auf Preise zurückgreifen, welch vor dem Abschluss des neuen Vertrages liegen??

Habe zwar gelesen, dass man den Preis festlegen kann, welchen man selbst für billig annimmt, bin mir da aber nicht ganz sicher bezüglich der Vorgehensweise.

Habe auch im ganzen Forum nichts speziell zum Thema Umzug im Widerspruchsfall gefunden.

Wäre also für Reaktionen und Tipps dankbar
liebe Grüße und weiter so!! :twisted:

kathi

Offline Cremer

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Nach Widerspruch Umzug - muss ich Preis jetzt akzeptieren?
« Antwort #1 am: 20. November 2006, 15:22:53 »
@kathi,

Neuer Vertrag, wiederum Widerspruch einlegen und sich auf die Preise vopm Sept. 2004 beziehen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Monaco

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Nach Widerspruch Umzug - muss ich Preis jetzt akzeptieren?
« Antwort #2 am: 20. November 2006, 16:51:13 »
@Kathi

Mit der neuen Verbrauchsstelle wird wohl auch ein neuer Vertrag fällig.

Hierbei haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. Abschluss Sondervereinbarung
2. Allgemeiner Tarif

Bei der ersten Variante würden Sie sich zunächst an die relativ hohen Preise binden und hätten frühestens zur nächsten Erhöhung die Möglichkeit dieser zu widersprechen.

Günstiger ist - nach alledem was wir inzwischen gelernt haben - die Einstufung in den Allgemeinen Tarif mit sofortigem Preiswiderspruch nach §315 BGB.

Was Sie nun bezahlen, ist ihre Sache. Bis ihr Versorger Ihnen die Angemessenheit der Preise des AT nachweist ist, schulden Sie diesem vorläufig gar nichts.

Nun kommt es auf Sie an, wieviel Sie ihrem Versorger ggf. zwischenzeitlich zubilligen möchten.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Pelikan

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Nach Widerspruch Umzug - muss ich Preis jetzt akzeptieren?
« Antwort #3 am: 21. November 2006, 08:59:38 »
moin moin,


da ich in absehbarer Zeit auch Umziehen werde, gehe ICH dann so vor
Das unterschriebene Sondervertragsangebot wird zusammen mit einem Widerspruch nach §315 an den Versorger zurückgesendet. Da ich keinen billigen Preis bestimmen kann, wird gleichzeitig die Zahlung auf mein extra Sparbuch angekündigt.
Sieh auch BGH X ZR 60/04

"Erst die vom Gericht neu festgesetzten niedrigeren Tarife sind für den Kunden verbindlich, und erst mit der Rechtskraft dieses Gestaltungsurteils wird die Forderung des Versorgungsunternehmens fällig und kann der Kunde in Verzug geraten (BGH, Urt. v.24.11.1995 - V ZR 174/94, NJW 1996, 1054; MünchKomm./Gottwald, BGB, 4. Aufl., § 315 Rdn. 49; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 315 Rdn. 17;Staudinger/Rieble, aaO Rdn. 276); erst von diesem Zeitpunkt an besteht mithin eine im gerichtlichen Verfahren durchsetzbare Forderung des Versorgungsunternehmens."

Einem neuen Preis werde ich vorher nicht zustimmen, denn dann hätte ich mir den gesamten Widerspruch bisher sparen können.

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline Monaco

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Nach Widerspruch Umzug - muss ich Preis jetzt akzeptieren?
« Antwort #4 am: 21. November 2006, 14:10:56 »
@Pelikan

Sie können nicht das Sondervertragsangebot unterschreiben und einzelnen Vereinbarungen (Preis) gleich wiedersprechen. Dann hätten Sie gar nicht erst unterschreiben dürfen!

Da Ihnen ihr Versorger keinen annahmewürdigen Sondervertrag vorlegen kann, gehen Sie auf dieses Angebot auch nicht ein. Schließlich gehen Sie davon aus, dass:
1. der Preis zu hoch ist,
2a. die Preisgleitklausel Sie auch zukünftig benachteiligen würde
2b. diese damit u.U. unwirksam ist

Wer würde denn so ein Angebot - in diesem Wissen -annehmen?

Immerhin hatten Sie sich ja um einen Sondervertrag bemüht. Machbar ist in Ihrem Fall also nur der Allgemeine Tarif mit sofortigem Preiswiderspruch.

Und zu einem anderen versorger können Sie schließlich auch nicht wechseln. Siehe nur 2a und 2b.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline kathi

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Nach Widerspruch Umzug - muss ich Preis jetzt akzeptieren?
« Antwort #5 am: 21. November 2006, 23:42:02 »
Vielen herzlichen Dank für die schnellen Antworten.

Sollte ich den Anbieter wechseln können, werde ich dieses tun.

Da ich noch keinen Pfennig von den Forderungen überwiesen habe, ist
der Vertrag ja noch nicht zu stande gekommen - muss mich da aber noch
schlau machen...

In diesem Sinne
mit Dank und besten Grüßen
kathi

Offline Fabio

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Nach Widerspruch Umzug - muss ich Preis jetzt akzeptieren?
« Antwort #6 am: 22. November 2006, 07:32:33 »
Zitat von: \"kathi\"
...
Da ich noch keinen Pfennig von den Forderungen überwiesen habe, ist
der Vertrag ja noch nicht zu stande gekommen - muss mich da aber noch
schlau machen...

In diesem Sinne
mit Dank und besten Grüßen
kathi


Ein Vertrag - zumindest ein Sondervertrag - kommt durch eine einvernehmliche Willensbekundung zustande. Auf Seiten des Verbauchers ist das immer noch die eigenhändige Unterschrift. Danach wurde ein gültiger Vertrag geschlossen; es gelten erst einmal, solange nicht die Unwirksamkeit einer Vertragsklausel festgestellt wurde, alle Vertragsbestandteile.
Mit Verlaub: warum sind Sie erst einen Sondervertrag freiwillig eingegangen, wenn Sie hinterher mit einzelnen Vertragsbestandteilen nicht einverstanden sind?

Sollten Sie diesen NICHT freiwillig mit eigenhändiger Unterschrift eingegangen sein, d.h. der Versorger berechnet Sie einfach nach seinem "Sondervertrag", wie in meinem Fall geschehen, obwohl der Vertrag nur durch konkludentem Verhalten zustande kam, dann sind Sie m.E. in der Versorgung des Grundtarifs, in der Grundversorgung, egal wie der Versorger Sie einstuft und den Vertrag nennt.

Die Volljuristen hier können das gerne kommentieren und ggf. berichtigen!

Danke
und Gruss

der Fabio

Offline Cremer

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Nach Widerspruch Umzug - muss ich Preis jetzt akzeptieren?
« Antwort #7 am: 22. November 2006, 10:51:52 »
@Fabio,

nun, soweit war ich damals 1992 auch gewesen.

Hatte den mir neu vorgelegten Vertrag in einigen Passagen geändert. Daraufhin haben die SW KH mir mitgeteilt, dies ginge nicht und wenn ich nicht unterschreiben würde, werde ich künftig nach den Allgemeinen Tarifen versorgt.

Heute ist man schlauer.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Monaco

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Nach Widerspruch Umzug - muss ich Preis jetzt akzeptieren?
« Antwort #8 am: 22. November 2006, 16:51:15 »
Sobald man Gas oder Strom aus dem Leitungssystem entnimmt, kommt durch konkludentes Handeln ein Vertrag zu stande. Falls man keinen Sondervertrag unterschreibt bzw. unterschreiben hat, kommt also der Allgemeine Tarif zum Tragen. Ob man den Preis des AT dann akzeptiert, das steht auf einem anderen Blatt. Ein Versorgungsvertrag ist aber jedenfalls zustande gekommen. Auch, ob man schon einen Abschlag bezahlt hat, spielt hier absolut keine Rolle.

Den Versorger wechseln hieße, in jedem Fall, eine Sondervereinbarung unterschreiben zu müssen und sich an den verlangten Preis mindestens so lange zu binden, bis dieser geändert wird oder man (je nach Kündigungsfrist) selbst kündigen kann. Wohl eher die schlechtere Wahl.

Also, besser Versorger nicht wechseln, nach AT versorgern lassen, gegen die Preise Widerspruch einlegen, Preis kürzen und abwarten.

Nicht mehr - aber auch nicht weniger!


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Cremer

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Nach Widerspruch Umzug - muss ich Preis jetzt akzeptieren?
« Antwort #9 am: 22. November 2006, 22:08:03 »
@Monaco

top !!
 :D  :D  :D
MFG
Gerd Cremer
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Offline kathi

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Nach Widerspruch Umzug - muss ich Preis jetzt akzeptieren?
« Antwort #10 am: 23. November 2006, 14:38:29 »
@monaco

Ja, so schaut es aus. Diese Auskunft erhielt ich auch  von der Konkurrenz der Entega - bin ja schon froh dass es wenigstens einen Konkurrenten gibt!!

Daraus ergibt sich für mich eine andere Frage:  :?:

inwiefern betrifft der Ausfall der Monopolstellung eines Anbieters das Argument der Unbilligkeit??
(vielleicht ein neues Thema?)

Grüße aus Darmstadt  8)
kathi

Offline Monaco

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Nach Widerspruch Umzug - muss ich Preis jetzt akzeptieren?
« Antwort #11 am: 24. November 2006, 15:54:47 »
@kathi

Auf eine Monopolstellung des Versorgers (wurde schon oft im Forum behandelt) kommt es nicht an. Wenn die Monopolstellung dann noch zusätzlich gegeben ist, macht dieses den Unbilligkeitseinwand wohl eher noch "wertvoller".


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

 

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