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Autor Thema: Neue Preismodelle untergeschoben  (Gelesen 4710 mal)

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Offline RR-E-ft

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Neue Preismodelle untergeschoben
« am: 03. Dezember 2004, 16:53:38 »
Mir ist ein Problem aufgefallen, dass ich bisher nur bei Thüringengas beobachtet habe, ggf. haben Verbraucher mit ihrem Versorger ähnliche Erfahrungen gemacht:

Die Gasversorgung Thüringen GmbH tritt neuerdings unter dem Namen ThüringenGas auf

www.thueringengas.de.


Aber nicht nur der Auftritt dieses Versorgers hat sich geändert. Anfang des Jahres wurde den Kunden mitgeteilt, dass neue Preismodelle eingeführt wurden (medivat, maxivat....).

Jedoch wurden dabei die bestehenden Verträge mit den Kunden nicht wirksam gekündigt. Die Kündigung bedarf bei entsprechender Anwendung des § 32 Abs. 7 AVBGasV der Schriftform.

Mit Einführung der neuen Preismodelle blieben die Preise gegenüber den bisherigen Sonderverträgen von Gewerbekunden u. ä. zunächst gleich.

Die neuen Vertragsformulierungen enthalten jetzt jedoch vollkommen andere Vertragsbedingungen, Preisanpassungsklauseln etc. pp.

Den Kunden, der hiervon regelmäßig nichts merkt, weil er nur schaut, ob sich der Preis geändert hat, werden so vollkommen neue Verträge untergeschoben.

Drastisch ausgedrückt:

Rider heißt jetzt nicht nur Twix, sondern der Riegel selbst ist ein vollkommen anderer.

Das ist selbstredend unzulässig, denn zu einem Vertragsabschluss gehören in der Regel zwei Vertragsparteien, die sich einig sein müssen.

Ein bestehender Vertrag kann nicht durch die eine Vertragspertei einseitig durch einen anderen Vertrag ersetzt werden.

Ohne wirksame Kündigung des vorherigen Vertrages gelten der alte Vertrag und dessen Bestimmungen weiter.

Vielleicht hat auch der eine oder andere ähnliche Erfahrungen gemacht und sei deshalb darauf hingewiesen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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