Hinweis auf die folgende Parlamentsdrucksache der Bremischen Bürgerschaft: (Große Koalition)
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 16/1201
Landtag 16.11.2006
16. Wahlperiode
Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD
Willkürliche Preiserhöhungen durch Stromerzeuger verhindern!
Der Energiemarkt ist von stetig steigenden Energiepreisen gekennzeichnet.
Der bundesweite Strommarkt wird derzeit von wenigen Anbietern beherrscht. Erst vor kurzem hat die Bundesnetzagentur den 4 deutschen Übertragungsnetzbetreibern vorgeschrieben, die Kosten für die Nutzung ihrer Stromnetze durch die Verteilernetzbetreiber deutlich zu senken.
Um jedoch die Konkurrenz unter den Anbietern noch weiter zu erhöhen und effektiv gegen Strompreiserhöhungen vorgehen zu können, plant die Bundesregierung eine Änderung der kartellrechtlichen Regelungen. Vorgesehen ist, dass künftig das Bundeskartellamt die Möglichkeit erhalten soll, die Konzerne besser zu überwachen und willkürliche Preiserhöhungen zu untersagen. Es ist sicherzustellen, dass im Sinne der Beweislastumkehr die Beweislast künftig nicht mehr beim Kartellamt, sondern bei den Konzernen liegt.
Vor diesem Hintergrund fordert die Bürgerschaft (Land) den Senat auf, sich im Bundesrat für eine Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen einzusetzen, die dem Bundeskartellamt die Möglichkeit eröffnet, die Konzerne besser zu überwachen und ihnen willkürliche Preiserhöhungen zu verbieten. Dabei muss die Beweislastumkehr zum Tragen kommen – auch bezogen auf die zivilrechtliche Einklagbarkeit durch die Endverbraucher.
Imhoff, Pflugradt, Perschau und Fraktion der CDU
Karin Garling, Dr. Sieling und Fraktion der SPD