Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: AG Oldenburg: Nichts Neues in Sachen EWE  (Gelesen 5736 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
AG Oldenburg: Nichts Neues in Sachen EWE
« am: 16. November 2006, 16:58:15 »
Die PM der EWE:

http://www.ewe.de/363_6157.php?navpoint=1.1

Es ist nicht ersichtlich, ob das doch so nahe liegende Thema § 307 in dem Prozess überhaupt eine Rolle spielte.

Wenn das Gericht die Unbilligkeit nicht feststellen konnte, steht das prozessuale Gegenteil, nämlich die Billigkeit noch nicht fest.

So können die Kläger weiter kürzen, ohne dass die Versorgung deshalb eingestellt werden dürfte. Das Unternehmen müsste dann erst auf Zahlung klagen und dabei erst einmal die Billigkeit nachweisen. Für die Entscheidung über eine solche Klage könnte ein anderer Richter zuständig sein.

Es ist nicht ersichtlich, ob die Gesamtpreise als unbillig gerügt wurden.

Die Frage, warum EWE nicht möglicherweise von überteuerten Vorlieferanten zu anderen gewechselt ist, wird wohl auch keine Rolle gespielt haben.

Offline ESG-Rebell

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 615
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
AG Oldenburg: Nichts Neues in Sachen EWE
« Antwort #1 am: 16. November 2006, 19:16:05 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
Es ist nicht ersichtlich, ob das doch so nahe liegende Thema § 307 in dem Prozess überhaupt eine Rolle spielte.

Es ist nicht ersichtlich, ob die Gesamtpreise als unbillig gerügt wurden.

Die Frage, warum EWE nicht möglicherweise von überteuerten Vorlieferanten zu anderen gewechselt ist, wird wohl auch keine Rolle gespielt haben.


Wenn die PM die Urteilsbegründung inhaltlich korrekt wiedergibt dann kann ich mich nur an den Kopf fassen.

Zwar hat Herr RA Adler bekanntermassen nur 60(?) Kröten für seine Prozessteilnahme bekommen. Andererseits braucht man nicht etliche Stunden, um sich etwas einzulesen. Und wer nur einen der zusammenfassenden Artikel zum Unbilligkeitseinwand von Herrn Fricke gefunden hat, ist zehnmal besser informiert als es Herr Adler offenbar war.

Das grenzt schon an mutwillige Leistungsverweigerung!

Oder sind die GVU-Anwälte etwa so derartig gut, dass sie einen einzelnen Anwalt im Amtsgericht immer "an die Wand reden" können?

Gruss,
ESG-Rebell

Offline RuRo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 655
  • Karma: +0/-0
AG Oldenburg: Nichts Neues in Sachen EWE
« Antwort #2 am: 16. November 2006, 19:46:07 »
Firmendarstellung - was will man da mehr erwarten  :roll:

Deutlich hervorgehoben wird immer der Begriff Erhöhung.

Nun ja, wenn dem so war, ist doch alles klar. Da gab\'s doch schon ein Urteil aus Mönchengladbach  :roll:

Es ist zur Genüge erläutert worden, dass der Unbilligkeitseinwand gegen die Gesamthöhe des Verbrauchspreises zu richten ist.

Was mich persönlich stört, ist das Hervorheben, dass der Anwalt Mitglied der Linkspartei ist - völlig irrelevant. Da wird absichtlich und öffentlich mit dem alten Bild, die Linken, die Kommunisten, gearbeitet - pfui. Das ist Meinungsmache in leicht anrüchiger Art und Weise  :oops:
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline RR-E-ft

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
AG Oldenburg: Nichts Neues in Sachen EWE
« Antwort #3 am: 16. November 2006, 19:53:08 »
@ESG-Rebell

Es soll hier nicht über die Höhe von Anwaltshonoraren und so weiter diskutiert werden.

Wenn ein Kollege, der sonst ggf. nicht mit der Materie befasst ist und sich in diese vertieft einarbeiten soll und dann noch einschließlich Terminswahrnehmung so üppig entlohnt wird, so ist dazu einfach zu sagen, dass niemand die Lieferung eines Mercedes erwarten sollte, wenn er nur einen Trabi bezahlen will oder kann.

Schließlich muss ein Kollege sich nicht nur in das Thema einarbeiten, sondern auch noch mindestenes einen Schriftsatz verfassen, erfahrungsgemäß kiloweise Papier der Gegenseite durcharbeiten, darauf schriftsätzlich reagieren und dann auch noch mindestenes einen Termin bei Gericht  wahrnehmen.

Der Umfang eines Schriftsatzes der Versorgerseite nebst Anlagen hat sich mittlerweile erfahrungsgemäß bei ca. 60 Seiten eingependelt.

Man mag sich selbst die Frage stellen, wieviel Zeit es wohl bedarf, einen Text von entsprechendem Umfang mit der zu Gebote stehenden Gründlichkeit zu lesen.... Weniger wichtig als die Rede vor Gericht ist der Inhalt der vorbereitenden Schriftsätze. Deshalb muss es nicht verwundern, dass weniger eloquente Kollegen gleichwohl die besseren Karten haben können, weil ihre Schriftsätze überzeugender erscheinen.

Jeder kann sich an fünf Fingern abzählen, welcher Zeitaufwand deshalb nötig sein wird....

Wenn man den dann entsprechend üppig vergütet, kann man sich leicht die Vergütung für eine Arbeitsstunde ausrechnen, von der zunächst die Kanzleikosten (Büro, Personal etc. pp) zu bestreiten sind, bevor für den Anwalt selbst etwas übrig bleiben kann.



Ein Anwalt könnte sich die Frage stellen, ob er den Beruf verfehlt hat.

Ein Klempner oder Elektriker hätte bei gleichem Zeitaufwand nach weit kürzerer Ausbildungszeit wohl mit einem weit höheren Rechnungsbetrag aufwarten können, ohne dass jemand dabei etwas zu beanstanden gehabt hätte.

Wohlmöglich hätten Anwälte deshalb mehr Freude an ihrem Beruf, wenn die Energieverbraucher nur konsequent die Rechnungen kürzen würden, damit der Streit sich auch für einen Anwalt überhaupt nur wirtschaftlich rechnen kann....

Es sollte deshalb niemandem verwundern, wenn ein Amtsgericht in Serie entsprechende Urteile produziert und man dadurch leicht den Irrtum aufsitzen kann, die Rechtslage wäre zugunsten der Versorger entschieden.

Sicher wird man große Begeisterung ernten, wenn man mit einem entsprechenden Rechtsproblem bei einem Anwalt erscheint, möglichst noch fünf vor zwölf, bevor alle Fristen abgelaufen sind.

Aber sicher hat jemand auch für dieses Problem eine Lösung.

Wer durch Rechnungskürzungen derzeit leicht ca. 40 Prozent des Rechnungsbetrages der Jahresverbrauchsabrechnung zurückhält und auch nicht freiwillig leisten möchte, der sollte sich überlegen, ob er nicht ggf. doch besser beraten ist, mit dem Anwalt von Anfang an eine Honorarvereinbarung abzuschließen, die es diesem erlaubt, gut gefrühstückt seinen Dienst anzutreten und seine Leistungen hiernach entsprechend zu erbringen.

Darüber lohnt es sich gewiss einmal nachzudenken, ebenso wie man dazu kommen kann, dass sich Anwälte für einen einzelnen Fall nicht erst neu in das Thema umfangreich einarbeiten müssen.

Zu schelten ist deshalb wohl nicht der Kollege, der unter den gegebenen Umständen getan haben wird, was er nur tun konnte, sondern der Verbraucher, der sich dazu entscheidet, gegen ein gut aufgestelltes Unternehmen mit gut bezahlten Anwälten anzutreten und dafür nur ein kleines Entgelt erübrigen will....


Dann sollte man lieber die Finger davon lassen !

Am Anfang billig wird am Ende teuer und nützt keinem, es schadet eher.

Wo es einem um angemessene Energiepreise geht, da sollte man angemessene Anwaltsvergütungen keinesfalls aus dem Blick verlieren.

Bei allen Überlegungen rund um den Verbraucherprotest hat es sich wohl immer noch zu wenig  rumgesprochen, dass es ganz sicher keinem einzigen Kollegen gelingen wird, seine entsprechende Tätigkeit als gemeinnützige Veranstaltung anerkannt zu bekommen.

Wenn Verbraucher schon Schwierigkeiten damit bekommen können, ihrer besseren Hälfte zu erklären, weshalb sie die überhöhten Energiepreise überhaupt noch voll zahlen, dann dürften die Schwierigkeiten der Kollegen um so größer sein, wenn sie zu Hause preis geben, für welchen Stundensatz sie ihre Haut zu Markte getragen haben....

Man versetze sich selbst in die Situation eines solchen Kollegen....

Protestgruppen sollten deshalb von Anfang an ihre Anwälte pflegen.  :wink:


Deshalb muss ich dem Beitrag über eine "mutwillige Leistungsverweigerung" entschieden widersprechen.

Wohlmöglich hat sich der Mandant auch noch alle halbe Stunde am Telefon gemeldet, um nach dem Stand der Dinge zu fragen.

Solche Zeitgenossen gibt es zur genüge, ebenso wie diejenigen, die mal eben mit einer kleinen Frage bei einem Anwalt anrufen, ohne etwas für die Auskunft zahlen zu wollen.

Beim Zahnarzt ruft indes niemand an, wie er ggf. seine Zahnschmerzen behandeln kann, oder beim Allgemeinmediziner, wie man einen Blinddarm kunstgerecht entfernt. Dort erwartet niemand Entsprechendes.

Da hat man sich mittlerweile vielmehr sogar an die Praxisgebühr gewöhnt, die man dafür bezahlt, dass man im Wartezimmer Platz nehmen darf.

Also bitte nicht übertreiben !

Der Bund der Energieverbraucher imerhin kooperiert mit einer Anwaltshotline, an die man sich gern wenden kann.

Es können nun einmal nicht alle ehrenamtlich tätig sein.

Offline jroettges

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 511
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
AG Oldenburg: Nichts Neues in Sachen EWE
« Antwort #4 am: 16. November 2006, 23:28:38 »
Zitat
Die Kläger, vertreten durch den Ratsherrn der Linkspartei,..
Dies ist eine schlimme und völlig undemokratische Entgleisung eines Unternehmens, das zu 100% in öffentlichem Besitz ist. Diese Geschichte wird auch auf der politischen Ebene nicht ohne Reaktion bleiben. Die EWE sollte sie blitzschnell entfernen und sich entschuldigen.

Herr Fricke hat recht. Es nutzt der EWE überhaupt nichts, auf der Amtsgerichtsebene reihenweise Urteile zu erwirken, die völlig am Thema vorbeigehen. Man wird den Eindruck auch nicht los, das es sich hier um Strohfeuer handelt.

Die Unbilligkeit auch der EWE-Preise ist offenkundig, mögen sie im Vergleich zu den Preisen anderer Versorger noch so moderat wirken.

Schließlich hat die (100% öffentliche) EWE mit den Gewinnen aus Strom- und Gaslieferungen ein Imperium aus 20 Firmen einschließlich einer gut situierten Telekommunikationssparte aufgebaut.

Wie das funktioniert haben sollte, wenn die Lieferpreise echte Kostenpreise im Sinne des EnWG gewesen sind, das muss die EWE hoffentlich dann beweisen, wenn die Billigkeit ihrer Preise insgesamt auf dem Prüfstand der Landgerichte steht.

Auch wird die EWE bald erklären müssen, mit welchem Recht sie in den formularmäßigen Sonderverträgen überhaupt die Preise anheben durfte, gibt es doch weit und breit keinerlei Preisanpassungsklauseln, geschweige denn gerichtsfest wirksame.

Ich warte geduldig seit Monaten auf eine entsprechende Erklärung.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz