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Autor Thema: Rechtsschutzversicherung  (Gelesen 5437 mal)

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Offline DieAdmin

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Rechtsschutzversicherung
« am: 15. November 2006, 13:56:52 »
Hallo @all,

ich dachte, wenn man eine Rechtsschutzversicherung (Vertragsrecht) abgeschlossen hat, ist man doch abge(ver)sichert.

Wenn der EVU einen verklagen möchte, da kann man sich einen Anwalt nehmen der sich damit auskennt und wenns vor Gericht geht, und man verliert, trägt die dann auch die Prozesskosten.

In dem Vertrag steht schließlich die Leistung, also was rechtsschutzversichert ist, ein Deckungssumme u.vm.

Free Energy schrieb in diesen Thread:

ARD Ratgeber Recht: Gasrebellen auf der sicheren Seite
Zitat
Die könnten sich z. Bsp. darin äußern, dass die eigene Rechtsschutzversicherung plötzlich "aussteigt" und ihren bisherigen treuen Kunden wegen zu hoher Schadensbelastung kurzer Hand "freissetzt" ( habe ich selbst schon erlebt ),

Was ist da schiefgelaufen, dass die abgesprungen sind?

Offline taxman

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Rechtsschutzversicherung
« Antwort #1 am: 15. November 2006, 15:06:35 »
Ich denke man sollte bei seiner Rechtschutzversicherung eine Deckungszusage einholen. Die Versicherung schreibt dann schon was Sie braucht. Dies alles, am allerbesten, bevor man den Unbilligkeitseinwand erhebt.

Grüße
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline Free Energy

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Rechtsschutzversicherung
« Antwort #2 am: 18. November 2006, 19:03:55 »
@evitel2004,
@taxman,

dieser von mir beschrieben "Ausstieg" betraf meine alte Rechtsschutzversicherung, weil ich leider mehrere Schadensfälle innerhalb von etwa zwei Jahren hatte und Sie mir deswegen gekündigt haben !:roll:

Ich habe dann aber eine neue Versicherung gefunden, die mich jetzt wieder unterstützt !


Also, kein Grund zur Panik ! 8)

Gruß

Free Energy

Offline DieAdmin

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Rechtsschutzversicherung
« Antwort #3 am: 18. November 2006, 19:45:08 »
@free energy,

danke dass du das nochmal klar gestellt hast :)

Ein Schreck jagt den Vorhergehenden  :lol:

Offline superhaase

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Rechtsschutzversicherung
« Antwort #4 am: 18. November 2006, 21:18:28 »
Das ist in der Branche üblich: Wenn Du viele Gerichtsverfahren hast, unterstellt Dir die Versicherung "Querulantentum" und kündigt Dir, um die restlichen Versicherten vor zu hohen Kosten und damit Prämien zu schützen. Ist im Prinzip legitim, wird m.E. aber oft zu schnell angewandt.
Problematisch dabei ist, dass Du danach Schwierigkeiten hast, eine neue Rechtsschutzversicherung zu finden, da Du angeben musst, dass Dir vorher gekündigt worden ist, bzw. weil die Versicherungen Dich auf eine (illegale) Schwarze Liste setzen.

Man sollte sich also schon überlegen, ob man wegen der vorraussichtlich geringen Prozesskosten (man kann ja z.B. bei Zahlungsklage gegen seinen Unbilligkeitseinwand nach Kalkulationsoffenlegung einen daraus ersichtlichen billigen Preis sofort anerkennen und damit die Prozeßkosten größtenteils auf das EVU abwälzen) wirklich seine Rechtsschutzversicherung einspannt. Das sollte man sich bei allen kleineren Streitigkeiten gut überlegen, denn eine Rechtsschutzversicherung hat man (zumindest trifft das auf mich zu) schließlich hauptsächlich für den Fall eines wirklich teueren und wichtigen Prozesses abgeschlossen, wie z.B. für Krankheitskostengeschichten, schwere Unfälle mit Schadenersatzforderungen usw.

ciao,
sh
8) solar power rules

 

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