Das ist in der Branche üblich: Wenn Du viele Gerichtsverfahren hast, unterstellt Dir die Versicherung "Querulantentum" und kündigt Dir, um die restlichen Versicherten vor zu hohen Kosten und damit Prämien zu schützen. Ist im Prinzip legitim, wird m.E. aber oft zu schnell angewandt.
Problematisch dabei ist, dass Du danach Schwierigkeiten hast, eine neue Rechtsschutzversicherung zu finden, da Du angeben musst, dass Dir vorher gekündigt worden ist, bzw. weil die Versicherungen Dich auf eine (illegale) Schwarze Liste setzen.
Man sollte sich also schon überlegen, ob man wegen der vorraussichtlich geringen Prozesskosten (man kann ja z.B. bei Zahlungsklage gegen seinen Unbilligkeitseinwand nach Kalkulationsoffenlegung einen daraus ersichtlichen billigen Preis sofort anerkennen und damit die Prozeßkosten größtenteils auf das EVU abwälzen) wirklich seine Rechtsschutzversicherung einspannt. Das sollte man sich bei allen kleineren Streitigkeiten gut überlegen, denn eine Rechtsschutzversicherung hat man (zumindest trifft das auf mich zu) schließlich hauptsächlich für den Fall eines wirklich teueren und wichtigen Prozesses abgeschlossen, wie z.B. für Krankheitskostengeschichten, schwere Unfälle mit Schadenersatzforderungen usw.
ciao,
sh