Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Abschlag bei Erhöhung Energiepreis und Verbrauch - Mahnung
Jazze:
Hallo Herr Cremer,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde dann also die Abschlagszahlung ab dem nächsten Monat auf den von mir berechneten Betrag kürzen (ich habe dazu einfach den bisherigen Verbrauch zu den alten Preisen durch die Anzahl Monate geteilt) und die nächste Abrechnung selbst vornehmen.
Zudem werde ich die Überweisungen von nun an wie bereits anderweitig beschrieben vornehmen.
Wie kann ich verhindern, das mein Versorger meine bisherigen und zukünftigen Zahlungen mit etwaigen Mahngebühren verrechnet?
Viele Grüße
Jazze
Sylene:
Hallo,
ich hab es damals so gemacht, dass ich nach dem Widerspruch in 2005 nur noch vorbehaltlich gezahlt habe und dann einfach rückwirkend auf 2 Jahre neu berechnet habe auf der Kalkulationsgrundlage alter Preis (Ende 2004) + 5 %. Das daraus resultierende Guthaben habe ich einbehalten..wurde dann als Rückstand in den monatlichen Abschlagsmitteilungen mitgeführt.
Den neu veranschlagten erhöhten Abschlag hab ich nicht akzeptiert, sondern einfach ohne rumzurechnen den alten Abschlag vorbehaltlich weitergezahlt..bis zur nächsten Jahresabrechnung dann rechne ich aufs Jahr bezogen und behalte ggf. wieder ein.
Zu den Kürzungen kam/kommt noch Aufwandsersatz dazu..pro Monat berechne ich solange bis mein Versorger vernünftig nachgerechnet hat und ne vernünftige Forderung stellt, die ich auch wieder bequem per Einzug oder Dauerauftrag leisten kann, 8,- € die ich direkt vom Abschlag einbehalte.
Schriftlich hatte ich kenntlich gemacht, dass bisherige Einbehalte sich nur auf Gas beziehen.. Strom knöpfe ich mir noch vor..damaliger Widerspruch bezog sich auf beides: Gas und Strom.
Auf die Frage mit dem Verrechnen: lt Verbraucherzentrale gilt nach BGB...(365 oder 366) das was der Schuldner bestimmt wozu die Zahlung erfolgt/erfolgen soll, und es gibt ein sogenanntes Verrechnungsverbot. Man muss halt schriftlich mitteilen wozu man selber die Zahlung bestimmt und fertig. Also Mitteilung ala: " hallo Leute meine Zahlung ist bestimmt für Bezahlung von Gas oder Strom und nicht zur Begleichung von Mahnkosten, die ich nicht anerkenne." hinschicken. Weitere Zahlungen am besten nach wie vor vorbehaltlich weiterer Überprüfungen... Verrechnen die trotzdem die Mahnkosten, handelt es sich um einen Rechtsverstoss.
Mein Versorger scheint sowas derzeit angeleiert zu haben...bisher hatte ich ein Vetragskonto zu Gas und STrom jetzt kam Mitteilung einer Trennung, Gas wird als Extrakonto geführt. Ich hatte bislang zu Gas Einbehalte in Höhe von rd. 150,- e getätigt..in der Schlussabrechnung zu Gas wurde mir plötzlich ein Guthaben in Höhe von 37,- € offeriert...Auf meine telefonische Anfrage wo denn der alte Rückstand in Höhe von 150,- € geblieben sei antwortete ein MA des Versorgers (STadtwerke Münster) es gäbe beim Strom ein Rückstand??? Da scheinen die Lausebengel wohl die Ausstände rüberschieben zu wollen, obwohl sie zugegebenermaßen wissen, dass meine Kürzungen sich bislang nur und ausschließlich auf Gas beziehen...Tja so als fetter Konzern tendiert man wohl dazu sowas wie BGB mal zu übersehen....aber nicht mit mir :twisted:
Gruß + viel Erfolg! Die Erfolgsaussichten stehen lt VZ ganz gut.
Sylene
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