Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Abschlag bei Erhöhung Energiepreis und Verbrauch - Mahnung
Jazze:
Hallo,
ich habe eine Frage zur Festlegung des Abschlagsbetrages bei gleichzeitiger Preis- und Verbrauchserhöhung.
Vorgeschichte:
Im August kam die Jahresabrechnung (Eon.Avancon) mit den bekannten Erhöhungen der Gas- und Strompreise. Gleichzeitig wurde mir die Abschlagszahlung zusätzlich aufgrund eines erhöhten Verbrauches im Abrechnungszeitraum erhöht.
Ich habe Widerspruch gegen die Erhöhung der Strom- und Gaspreise eingelegt und um die Neuberechnung des Abschlages auf Grundlage der alten Preise gebeten. Solange würde ich den alten Abschlag weiterbezahlen.
Als Antwort kam das wohl ebenfalls bekannte Schreiben mit der "Offenlegung" der Preisgestaltung. Der Abschlag wurde nicht neu berechnet.
Einige Zeit später trudelte dann eine Mahnung samt Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ein, ebenfalls ohne Neuberechnung des Abschlages. Die bisherigen Abschläge habe ich pünktlich weitergezahlt.
Der Mahnung habe ich widersprochen (Nichtfälligkeit wegen Unbilligkeit usw.) und erneut um die Offenlegung der Preisgestaltung sowie die Neuberechnung der Abschlagszahlungen gebeten.
Als Antwort darauf kam ein Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, ich könne den Abschlag laut Gasversorgungsgesetz nicht einseitig kürzen. Die Mahnung wurde zunächst ausgesetzt, ein neuer Abschlag auf Basis der alten Preise wurde mir nicht mitgeteilt.
Nach weiterem Studium des Forums ergibt sich für mich folgende Vorhehensweise:
1.) Abschlag mit Basis der alten Preise selbst berechnen
2.) Ausgleich der Differenz zu den bisher geleisteten Abschlägen mit Hinweis auf Überweisung, wofür genau gezahlt wurde.
3.) Regelmäßige Weiterzahlung der von mir errechneten Abschläge unter Hinweis auf die Nichtverrechenbarkeit der bestehenden Forderungen.
Folgende Fragen sind allerdings noch offen:
-Kann ich von Eon.Avacon verlangen, die Abschlagszahlungen auf Basis der alten Preise neu zu berechnen?
-Sind die Mahngebühren berechtigt, d.h. muß ich diese berappen? (Nochmal: Habe um neuen Abschlag mit basis alter Preise gebeten, diesen nicht erhalten und den alten ABschlag weitergezahlt.)
-Oder muß ich tatsächlich den von Eon.Avacon geforderten erhöhten Abschlag unter Vorbehalt zahlen?
Ich konnte im Forum bisher keine schlüssige Antwort finden und bin daher für jeden Hinweis dankbar.
Viele Grüße
Jazze
Christian Guhl:
@jazze
Natürlich kann man von Eon-Avacon verlangen, den Abschlag auf Basis der alten Preise neu zu berechnen. Verlangen kann man alles.
Avacon wird dies allerdings nicht tun. Einfach mitteilen : "Ich setze den Abschlag auf XXX fest." Mahngebühren brauchen nicht gezahlt werden. Aufpassen : Avacon wird die Mahngebühren von den Abschlagzahlungen abziehen. Auf keinen Fall die geforderten Abschläge unter Vorbehalt zahlen. Das Geld wäre weg.
Jazze:
Hallo Christian,
besten Dank für Deine Antwort. Ich habe in der Zwischenzeit mal nachgerechnet und die Abschlagszahlung ist völliger Humbug. Sogar bei Annahme des für mich schlechtesten Falles komme ich gerade mal auf gut die Hälfte des geforderten Abschlages (natürlich bei Zugundelegung der nicht angehobenen Preise).
Jetzt wird\'s lustig! :-)
Viele Grüße
Jazze
Jazze:
Nochmal eine Frage hierzu:
Der von mir berechnete Abschlag ist geringer als der bisher von mir gezahlte. Darf ich mit Bezug auf § 13 (3) GasGVV nun den zuviel gezahlten Betrag der vorherigen Monate von der nächsten Abschlagszahlung abziehen oder nicht?
Viele Grüße
Jazze
Cremer:
@Jazze,
nein dies geht nicht.
Rechnen Sie den Verbrauch kurz vor Ende des Abrechnungszeitraumes (2 Monate) hoch und wenn dann ein Guthaben rauskommt, kürzen Sie die beiden letzten Abschläge entsprehcend, damit ein eine Nachzahlung auf Ihre dann erstellte Jahresrechnung herauskommt.
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