Energiepreis-Protest > Stadtwerke Karlsruhe

Wie genau macht das eigentlich mit..

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Aber Hallo!:
..Einspruch einlegen"? Meist erfährt man ja erst mit dem Erhalt der Jahresabrechnung im Mai, daß irgendwann zuvor die Preise erhöht wurden, da ist es schwierig dagegen Einspruch einzulegen, wenns schon passiert ist.



.."Zahlen unter Vorbehalt" ?

Das hab ich jetzt schon öfter gehört, aber weiß ehrlich gesagt nicht wie man das denn anstellen soll, denn da ja Strom/Gas/Wasser automatisch von den Stadtwerken von meinem Konto einbehalten werden, gibt es ja keinen Überweisungsträger auf dem man z.B. draufschreiben könnte "Zahlung unter Vorbehalt". Mal ganz abgesehen davon, daß der Text von Zahlungsüberweisungen wahrscheinlich eh von keinen Menschen gelesen wird.


Zum Hintergrund: die letzten beiden Jahre hatte ich bei meinen Stadtwerken jeweils bei der Jahresabrechnung eine Nachzahlung zu leisten, die sich 2005 bei 30€ und 2006 bei knapp 100€ bewegte. Danach wurden auch die monatlichen Vorauszahlungen von den Stadtwerken höher gesetzt und nun monatlich abgebucht. Eine andere Zahlform als "Einzugsermächtigung" wird auch nicht akzeptiert.



Ich überlege nun, ob ich die monatliche Vorauszahlung  erhöhen lasse, damit ich im nächsten Mai vielleicht gar noch Geld rausbekomme und nichts draufzahlen muß.

Außerdem bin ich am Überlegen, ob ich einen Sonderspar-Tarif für Gas mit meinen Stadtwerken (Karlsruhe) abschließen soll, allerdings bindet der für 2 Jahre und ich bin am Überlegen nicht vielleicht doch mal den Versorger von Gas und Strom zu wechseln, FALLS es einen Billigeren gibt und FALLS das überhaupt erlaubt und technisch machbar ist. Da wäre ja dann der 2-Jahresvertrag hinderlich. Außerdem will ich eigentlich keinen Ärger riskieren oder daß mir ein Gerichtsprozeß oder Abschalten von Gas/Wasser/Strom der Stadtwerke droht. `

Kennt sich da Jemand genauer aus und möglichst nicht in Fachchinesisch?
Habe auf den Hilfeseiten ein bissel geblättert, aber das ist alles ziemlich verklausuliert und "Böhmische Dörfer" für mich.

kamaraba:
Hallo aber Hallo,

siehe hier, alles über die Stadtwerke Karlsruhe unter:

www.faire-energiepreise.de

oder via pn

Gruss aus Karlsruhe

kamaraba:

--- Zitat ---..Einspruch einlegen"? Meist erfährt man ja erst mit dem Erhalt der Jahresabrechnung im Mai, daß irgendwann zuvor die Preise erhöht wurden, da ist es schwierig dagegen Einspruch einzulegen, wenns schon passiert ist.

--- Ende Zitat ---

Sie erhalten, wie alle anderen Karlsruher Haushalte auch den "Kurier". Hier werden im amtlichen Teil die Tarife bzw. die Erhöhungen der Stadtwerke angekündigt.


--- Zitat ---Das hab ich jetzt schon öfter gehört, aber weiß ehrlich gesagt nicht wie man das denn anstellen soll, denn da ja Strom/Gas/Wasser automatisch von den Stadtwerken von meinem Konto einbehalten werden, gibt es ja keinen Überweisungsträger auf dem man z.B. draufschreiben könnte "Zahlung unter Vorbehalt". Mal ganz abgesehen davon, daß der Text von Zahlungsüberweisungen wahrscheinlich eh von keinen Menschen gelesen wird.


Zum Hintergrund: die letzten beiden Jahre hatte ich bei meinen Stadtwerken jeweils bei der Jahresabrechnung eine Nachzahlung zu leisten, die sich 2005 bei 30€ und 2006 bei knapp 100€ bewegte. Danach wurden auch die monatlichen Vorauszahlungen von den Stadtwerken höher gesetzt und nun monatlich abgebucht. Eine andere Zahlform als "Einzugsermächtigung" wird auch nicht akzeptiert.
--- Ende Zitat ---


Sie können die Einzugsermächtigung gegenüber den Stadtwerken begrenzen. Die Stadtwerke können damit sehr wohl umgehen und akzeptieren diese auch.


--- Zitat ---Ich überlege nun, ob ich die monatliche Vorauszahlung erhöhen lasse, damit ich im nächsten Mai vielleicht gar noch Geld rausbekomme und nichts draufzahlen muß.

--- Ende Zitat ---

Wenn Sie Geld zu verschenken haben, können Sie dies tun. Die Stadtwerke Karlsruhe sind keine Bank, somit gewähren Sie Kredit, der Ihnen nicht verzinst wird.

--- Zitat ---Außerdem bin ich am Überlegen, ob ich einen Sonderspar-Tarif für Gas mit meinen Stadtwerken (Karlsruhe) abschließen soll, allerdings bindet der für 2 Jahre und ich bin am Überlegen nicht vielleicht doch mal den Versorger von Gas und Strom zu wechseln, FALLS es einen Billigeren gibt und FALLS das überhaupt erlaubt und technisch machbar ist. Da wäre ja dann der 2-Jahresvertrag hinderlich. Außerdem will ich eigentlich keinen Ärger riskieren oder daß mir ein Gerichtsprozeß oder Abschalten von Gas/Wasser/Strom der Stadtwerke droht. `

--- Ende Zitat ---

Der "Sonderspartarif" der Stadtwerke ist ein "besonders teuer Tarif".
Sie bezahlen einen Preisaufschlag, Sie verzichten auf Ihr Widerspruchsrecht nach § 315 BGB, Sie profitieren nicht von fallenden Gaspreisen (sieh Ölpreis) und auch nicht auf die Möglichkeit den Gasanbieter zu wechsen.

Ansonsten hier $ 315 BGB für Einsteiger
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4664

Stadtwerke Karlsruhe
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2610&highlight=stadtwerke+karlsruhe

Gruss aus Karlsruhe

www.faire-energiepreise.de

Aber Hallo!:

--- Zitat von: \"kamaraba\" ---
--- Zitat ---..Einspruch einlegen"? Meist erfährt man ja erst mit dem Erhalt der Jahresabrechnung im Mai, daß irgendwann zuvor die Preise erhöht wurden, da ist es schwierig dagegen Einspruch einzulegen, wenns schon passiert ist.

--- Ende Zitat ---

Sie erhalten, wie alle anderen Karlsruher Haushalte auch den "Kurier". Hier werden im amtlichen Teil die Tarife bzw. die Erhöhungen der Stadtwerke angekündigt.
--- Ende Zitat ---
Der "Kurier"?? Das ist doch ein Werbeblättle, des fliegt bei uns immer ungelesen in den Mülleimer.

Normal müßte ja ein Anbieter mir direkt schreiben, wenn er Preise erhöht,
schließlich findet er mich ja auch wenns um Abbuchen vom Konto geht.


--- Zitat von: \"kamaraba\" ---
--- Zitat ---Das hab ich jetzt schon öfter gehört, aber weiß ehrlich gesagt nicht wie man das denn anstellen soll, denn da ja Strom/Gas/Wasser automatisch von den Stadtwerken von meinem Konto einbehalten werden, gibt es ja keinen Überweisungsträger auf dem man z.B. draufschreiben könnte "Zahlung unter Vorbehalt". Mal ganz abgesehen davon, daß der Text von Zahlungsüberweisungen wahrscheinlich eh von keinen Menschen gelesen wird.


Zum Hintergrund: die letzten beiden Jahre hatte ich bei meinen Stadtwerken jeweils bei der Jahresabrechnung eine Nachzahlung zu leisten, die sich 2005 bei 30€ und 2006 bei knapp 100€ bewegte. Danach wurden auch die monatlichen Vorauszahlungen von den Stadtwerken höher gesetzt und nun monatlich abgebucht. Eine andere Zahlform als "Einzugsermächtigung" wird auch nicht akzeptiert.
--- Ende Zitat ---


Sie können die Einzugsermächtigung gegenüber den Stadtwerken begrenzen. Die Stadtwerke können damit sehr wohl umgehen und akzeptieren diese auch.
--- Ende Zitat ---
Wie meinen Sie das.."begrenzen"? Die Einzugsermächtigung ist doch nicht auf bestimmten Betrag ausgestellt sondern generell. Und wer einmal eine Einzugsermächtigung hat, kann theoretisch ja soviel abbuchen wie er will - zunächst einmal, es sei denn es sei ein vertragsbrüchiger Vertrag, wenn also wasweißich die Telekom anstatt laut Rechnung 59€ plötzlich 590€ abbuchte.

Aber eine ganz normale Preisanhebung wie bei den Stadtwerken ist ja normal was anderes, oder?

GENERELL GEFRAGT:

Schließlich wird ja alles teuerer, wenn Kelloggs morgen anstatt 5€ dann 10€ für die Großpackung will, muß ich das ja auch bezahlen oder wenn mein "Hörzu"-Abo plötzlich 10€ teurer würde müßte ich das ja auch bezahlen und könnte nicht sagen ich widerspreche, bucht nur den alten Preis ab. Warum also sollte das bei den Stadtwerken Karlsruhe anders laufen? Die erhöhen doch nur ganz normal die Preise, was also sollte ich als Nutzer da für ein Mitspracherecht haben? Was der Energieversorger mit dem eingenommen Geld macht, geht mich als Endverbraucher doch eigentlich genausowenig was an, daß ich hiervon Rechte ableiten könnte, als was Kelloggs oder die "Hörzu" mit ihren eingenommen Gewinnen macht, wenn ich diese nutzen, lesen, essen will, muß ich halt dafür zahlen, oder?


--- Zitat ---Ich überlege nun, ob ich die monatliche Vorauszahlung erhöhen lasse, damit ich im nächsten Mai vielleicht gar noch Geld rausbekomme und nichts draufzahlen muß.

--- Ende Zitat ---

Wenn Sie Geld zu verschenken haben, können Sie dies tun. Die Stadtwerke Karlsruhe sind keine Bank, somit gewähren Sie Kredit, der Ihnen nicht verzinst wird.[/QUOTE]

Wieso "Geld zu verschenken"? Ich verschenke doch kein Geld, wenn ich jetzt meine Vorauszahlung erhöhe, damit ich im Mai nächsten Jahres Geld zurückbekomme oder zumindest nichts oder wenig nachzahlen muß, sondern minimiere nur vorauseilend ein großes klaffendes Geldloch im nächsten Mai - was ist daran "Geld verschenken"?



--- Zitat von: \"kamaraba\" ---
--- Zitat ---Außerdem bin ich am Überlegen, ob ich einen Sonderspar-Tarif für Gas mit meinen Stadtwerken (Karlsruhe) abschließen soll, allerdings bindet der für 2 Jahre und ich bin am Überlegen nicht vielleicht doch mal den Versorger von Gas und Strom zu wechseln, FALLS es einen Billigeren gibt und FALLS das überhaupt erlaubt und technisch machbar ist. Da wäre ja dann der 2-Jahresvertrag hinderlich. Außerdem will ich eigentlich keinen Ärger riskieren oder daß mir ein Gerichtsprozeß oder Abschalten von Gas/Wasser/Strom der Stadtwerke droht. `

--- Ende Zitat ---

Der "Sonderspartarif" der Stadtwerke ist ein "besonders teuer Tarif".
Sie bezahlen einen Preisaufschlag, Sie verzichten auf Ihr Widerspruchsrecht nach § 315 BGB, Sie profitieren nicht von fallenden Gaspreisen (sieh Ölpreis) und auch nicht auf die Möglichkeit den Gasanbieter zu wechsen.
--- Ende Zitat ---
Wie meinen Sie das? Aufschlag? Besonders teuer? Ich dachte der Heizgas-Sondertarif sei günstiger als der normale Gas-Tarif, solange die Kesselleistung glaube 15kw nicht übersteigt? Außerdem rechnen ja die Stadwerke, sagen sie, immer zum jeweils günstigsten Tarif für den Kunden.



--- Zitat von: \"kamaraba\" ---
Ansonsten hier $ 315 BGB für Einsteiger
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4664

Stadtwerke Karlsruhe
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2610&highlight=stadtwerke+karlsruhe

Gruss aus Karlsruhe

www.faire-energiepreise.de
--- Ende Zitat ---
Das ist aber alles sehr kompliziert zu lesen und fast unmöglich zu kapieren.

DieAdmin:
@AberHallo!,

bisschen Eigeninitiative müssten Sie schon selbst entwickeln:

Basiswissen aneignen (nicht nur einfach drüberlesen, sondern die Materie setzen lassen)

Als ich damals von der Aktion: Gaspreise-runter.de hörte, hat das bei mir auch ne Weile gedauert, eh für mich definitiv die Entscheidung fiel: Ich mach mit!

Dazu kam nämlich auch noch, mich durch meine Rechnung zu wühlen.


--- Zitat ---GENERELL GEFRAGT:

Schließlich wird ja alles teuerer, wenn Kelloggs morgen anstatt 5€ dann 10€ für die Großpackung will, muß ich das ja auch bezahlen oder wenn mein "Hörzu"-Abo plötzlich 10€ teurer würde müßte ich das ja auch bezahlen und könnte nicht sagen ich widerspreche, bucht nur den alten Preis ab. Warum also sollte das bei den Stadtwerken Karlsruhe anders laufen? Die erhöhen doch nur ganz normal die Preise, was also sollte ich als Nutzer da für ein Mitspracherecht haben? Was der Energieversorger mit dem eingenommen Geld macht, geht mich als Endverbraucher doch eigentlich genausowenig was an, daß ich hiervon Rechte ableiten könnte, als was Kelloggs oder die "Hörzu" mit ihren eingenommen Gewinnen macht, wenn ich diese nutzen, lesen, essen will, muß ich halt dafür zahlen, oder?

--- Ende Zitat ---


Und weil Sie den Gasbezug mit dem Einkauf von Kelloggs und Hörzu vergleichen. Wenn Ihnen der Preis für das Frühstücksmahl und die Fernsehzeitung zu teuer sind, dann kaufen Sie doch eine andere Fernsehzeitung oder Kelloggs (wenns denn unbedingt Marke sein muss) in einen anderen Laden.
Wenn sich Ihr Abo erhöht, können Sie nämlich kündigen.

Die Wahl haben Sie bei Energie nicht. Und warum das so ist? Und wenn Sie nicht lesen wollen:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4652

Es gab schon viele Sendungen dazu.

Und sollten Sie dann immer noch der Meinung sein, das der Energieversorger nur ein armes Würschtchen ist, der den bösen Vorlieferanten ausgeliefert ist, dann zahlen Sie den Preis den er fordert. Schließlich ist der Preisprotest keine Pflicht.

Und mit welcher Berechtigung dürfen die EVU\'s immer Gewinne einfahren? Wenn im Gegenzug immer mehr Verbraucher schon diese nicht mehr bezahlen können. Und hier sind nicht nur Privatleute betroffen, auch Unternehmen, die in einen echten Wettbewerb stehen.

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