@dattelmer
qcornulus,
es ist bereits an anderer Stelle hieüber eingehend beschrieben worden, wie zu zahlen ist.
Um Verrechnungen/Aufrechnungen des Versorgers zu verhindern, er rechnet Zahlungseingänge immer mit den ältesten Forderungen auf, sollte genau im Zahlungsträger geschrieben werden für welchen Zweck man die Übewrweisung tätigt. damit liegt man auf der sicheren Seite.
Auch sollte man, wenn der Versorger für Strom, Gas und Wasser, ggf. auch Abwasser zuständig ist, ebenfalls Einzelüberweisungen der einzelnen Energiearten tätigen.
Da ich für Strom, Gas und Wasser Widerspruch, resp. Abschlagskürzungen, vorgenommen habe, sind pro Monat 3 Einzelüberweisungen fällig.