Ich bin in einer ähnlichen Lage, sehe aber noch keinen Grund die Schreiben ernst zu nehmen.
Mir scheint das Gutachten von Rödel & Partner was die Preistabellen und die Graphik angeht OK, daher will ich das zunächst nicht anzweifeln, behalte mir aber vor, später Beweise zu fordern.
Mehr Zweifel habe ich daran, dass die BEW alle Effizienzreserven genutzt haben, um Kostensenkungen zu erreichen und dass sie diese auch weitergegeben haben d.h. die Preiserhöhung des Vorlieferanten zum Teil abgefangen haben.
Wirklich interessant scheint mir aber der in Abschnitt 1 Absatz 3 gegebene Hinweis des Gutachters,
\"Nicht Gegenstand unserer Prüfung war die Prüfung der Gaspreise insgesamt, die Angemessenheit der Preisanpassungsklauseln des Vorlieferanten sowie die Übereinstimmung der Preisstellung insgesamt mit den gesetzlichen Vorgaben im Falle einer Prüfung durch die Kartellbehörde\".Genau an dieser Stelle liegt nach meiner Ansicht der \"Hund begraben\" und entsprechend werde ich an RA Zambelli schreiben. Die Daten von Rödel habe ich durch die Einkaufspreise an der deutschen Grenze ergänzt d.h. eine Dritte Kurve in das Diagramm Anlage 4 eingefügt. Daran erkennt man, dass sich der Vorlieferant nicht an das Kriterium gehalten hat, nur seine Bezugspreissteigerungen weiter zu geben sondern er hat noch zusätzlich 30-40% \"draufgehauen\". Da die Netzkosten gesunken sind, hätte er vermutlich statt Preise zu erhöhen, Preise senken müssen, hat aber das Gegenteil gemacht. Das Ergebnis des gegenteiligen und nach meinem Ermessen nicht rechtmäßuigen Verhaltens scheint aus den Bilanzen der Vorlieferanten zu rufen \"Sieh da, sieh da Timoteus ...\" - die genaue Quelle der \"Windfall Profits\" in der Bilanz müsste allerdings noch untersucht werden.
Nun ergibt sich die Frage, ob die BEW für das Verhalten ihres Vorlieferanten haften müssen. Da gibt es ein interessantes Urteil des OLG Düsseldorf, 23.3.2007, VI-2 U (Kart) 17/4 dass davon ausgeht, dass derlokale Netzbetreiber auch für die Billigkeit der von ihm an den Vorlieferaten bezahlten Preises haftet. (Habe ich aus dem letzten Hinweis von RA Fricke im Thread \"Grundsatzfragen\" - ich weiß leider nicht, wie ich den Link einfügen kann).
Vielleicht sollten wir in Kontakttreten:
gaspreismuffel@arcor.de.