@RR-E-ft
@Monaco
Vielen Dank für die Antworten

Allgemeiner Tarif, Kürzen auf 0.
Ich werde nicht zu dem allgemeinen Tarif beliefert. EVI nennt ihn Strompodukt :
http://www.evi-energy.de/strom_preis_eigenes_netz.htmZumindest war ich bisher der Meinung, das ich bei Strom Tarifkunde bin.
Schließlich wurde mir anfangs das Faltblatt AVBEltV zugeschickt.
Geh ich erstmal davon aus, dass ich Tarifkunde bin.
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4576&start=75
Fazit aus diesem Link:
- Tarife aus vergangenen Abrechnungsperioden kann ich zwar noch für unbillig erklären (innerhalb der Verjährungsfrist), aber das Geld ist weg.
Also muss ich ein Unbilligkeits-Schreiben für den derzeitig gültigen Tarif und jedesmal bei Tarifänderung losschicken, damit ich auf Null kürzen kann.
- Die Bereitschaft zur Zahlung eines Teilbetrages, weil ich für bezogene Leistung etwas bezahlen möchte, kann mir auf die Füße fallen, ob nun finanziell oder irgendwann Gericht
An der Formulierung des Schreiben muss ich noch arbeiten. Aber ich merk mir mal den blaumarkierten Textbaustein vor. Oder gibts Formulierungsideen?
Da mein Abrechnungsjahr bald (noch 2 Abschläge) zu Ende ist , noch eine Frage dazu: Kann ich hier mit den Abschlägen aussetzen (auch der Gasanteil), wenn das bisher Gezahlte die Überzahlung erreicht hat, ohne das ich eine berechtigte Sperre (Gas) riskiere?
Schönen Restsonntag