Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Höhe des Strompreises?  (Gelesen 5891 mal)

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Offline DieAdmin

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Höhe des Strompreises?
« am: 05. November 2006, 12:15:52 »
Auch auf die Gefahr hin, dass ich jetzt gesteinigt werde :

Da ich mich entschlossen hab, meine "Rebellion" auf den Strompreis zu erweitern, bin ich gerade dabei einen richtigen Berechnungsansatz für den Strompreis zu finden, den ich bereit bin, unter Vorbehalt zu zahlen.

Vielleicht ist das ganze auch wieder so einfach und ich denk kompliziert. Also auf:
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Preise/site__1884/ ist der Preis von 16,8 ct/kwh ermittelt (Rechnerisch komme ich da auf 16,82 ct/kwh, nach Herausnahme des MwSt-Betrags - bald haben wir ja 19 %) und ich multipliziere diesen dann mit meinen Verbrauch, und hab dann meinen Rechnungsbruttobetrag.

Oder wenn ich das Tarif-Preisniveau aus 2004 nehme, kann ich u.U vor dem Problem stehen, dass ich wegen evtl. Mehr- oder Minderverbrauchs in einen anderen Tarif rutsche. Muss ich dann auch dementsprechend den Preis für den Tarif aus 2004 nehmen?

Welchen Ansatz nehmt ihr?

Offline RR-E-ft

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Höhe des Strompreises?
« Antwort #1 am: 05. November 2006, 12:43:50 »
@Evitel2004

Steinigungen sind doch strikt verboten, vgl. nur StGB.

Ich zahle als Tarifkunde nur das, was derzeit fällig ist und darüber hinaus nichts unter Vorbehalt, weil ich denke, dass die Vorbehaltszahlung im Ergebnis Augenwischerei sein wird:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4576&start=75

Man könnte sich ggf. auch die bundesweit günstigsten Strompreise eines regionalen Versorgers raussuchen (Stadtwerke Steinheim) und diese umrechnen auf einen Effektivpreis (einschließlich Grund- und
Arbeitspreis) in Cent/ kWh und ausrechnen, was sich bei Zugrundelegung dieses Preises für die eigene Jahresversbrauchsabrechnung und die eigenen Abschläge ergäbe. Das zahlt man dann unter Vorbehalt.

Immerhin ist auch dieses Preisangebot vollständig kostendeckend und enthält schon einen angemessenen Gewinn.

Die Strompreise der örtlichen Stromversorger:


http://www.mdr.de/DL/3618776.pdf (bundesweit)

http://www.mdr.de/DL/3618812.pdf (MDR- Sendegebiet)

http://www.mdr.de/DL/3618866.pdf (Thüringen)

Offline Monaco

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Höhe des Strompreises?
« Antwort #2 am: 05. November 2006, 14:15:40 »
@Evitel2004

Richtig konsequent wäre letztlich einzig die von Herrn Fricke vorgeschlagene Vorgehensweise: Allgemeiner Tarif, Kürzen auf 0. Diese erscheint manchem Widersprüchler natürlich objektiv "zu" konsequent. Immerhin ist eine Strombereitstellung für "0" unrealistisch. Und so macher Sack ist auch schon zerrissen, weil zuviel darin war.

Letztlich muss jeder selbst wissen, wieviel "Konsequenz" er sich selbst zutraut.

1. 0,00 €

2. Preis der Stadtwerke Steinheim

3. laut Preisberechnung des Bundes der Energieverbraucher

Zu letzterem sei mir noch folgende Anmerkung gestattet.

Soweit ich mich erinnern kann, war hier die Grundgebühr bereits eingerechnet und man ging von einem Verbrauch von 3500 kWh aus.

Die eigene Rechnung müsste dann in etwa so aussehen:
Preis des eigenen Versorgers: Annahme: 0,18 Cent/kWh Arbeitspreis; 100,- € Grundpreis
Gesamtpreis des eigenen Versorgers bei 3.500 kWh = 730,- €
730,- € geteilt durch 3.500 kWh = 20,8 Cent/kWh

Damit läge dieser Preis ca. 4 Cent über dem ermittelten. Diese ca. 4 Cent ziehen Sie von jeder einzeln verbrauchen kWh ab und gleichen damit Mehr- oder Minderverbräuche zu den angenommenen 3.500 kWh aus.
Schließlich wurde der Grundpreis ja (hoffentlich) kaufmännisch ermittelt und unterliegt keiner Verbrauchsabhängigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline RR-E-ft

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Höhe des Strompreises?
« Antwort #3 am: 05. November 2006, 15:41:29 »
@Monaco

Bei den Energieversorgern ist noch kein Sack zerrissen, weil zuviel drin war. Möglicherweise sind deren Säcke von Anfang an  vollkommen überdimensioniert. :wink:

Offline Monaco

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Höhe des Strompreises?
« Antwort #4 am: 05. November 2006, 18:02:53 »
@RR-E-ft

So kann man es natürlich auch sehen!

Wir wollten uns doch aber nicht auf eine Stufe mit den Versorgern stellen.
Unsere "Säcke" werden nämlich zunehmend enger ... :wink:

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline DieAdmin

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Höhe des Strompreises?
« Antwort #5 am: 05. November 2006, 20:55:25 »
@RR-E-ft
@Monaco

Vielen Dank für die Antworten :)

Zitat von: \"Monaco\"
Allgemeiner Tarif, Kürzen auf 0.


Ich werde nicht zu dem allgemeinen Tarif beliefert. EVI nennt ihn Strompodukt : http://www.evi-energy.de/strom_preis_eigenes_netz.htm
Zumindest war ich bisher der Meinung, das ich bei Strom Tarifkunde bin.
Schließlich wurde mir anfangs das Faltblatt AVBEltV zugeschickt.

Geh ich erstmal davon aus, dass ich Tarifkunde bin.

Zitat von: \"@RR-E-ft \"

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4576&start=75


Fazit aus diesem Link:
- Tarife aus vergangenen Abrechnungsperioden kann ich zwar noch für unbillig erklären (innerhalb der Verjährungsfrist), aber das Geld ist weg.

Also muss ich ein Unbilligkeits-Schreiben für den derzeitig gültigen Tarif und jedesmal bei Tarifänderung losschicken, damit ich auf Null kürzen kann.

- Die Bereitschaft zur Zahlung eines Teilbetrages, weil ich für bezogene Leistung etwas bezahlen möchte, kann mir auf die Füße fallen, ob nun finanziell oder irgendwann Gericht

An der Formulierung des Schreiben muss ich noch arbeiten. Aber ich merk mir mal den blaumarkierten Textbaustein vor. Oder gibts Formulierungsideen?

Da mein Abrechnungsjahr bald (noch 2 Abschläge) zu Ende ist , noch eine Frage dazu: Kann ich hier mit den Abschlägen aussetzen (auch der Gasanteil), wenn das bisher Gezahlte die Überzahlung erreicht hat, ohne das ich eine berechtigte Sperre (Gas) riskiere?


Schönen Restsonntag

Offline RuRo

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Höhe des Strompreises?
« Antwort #6 am: 06. November 2006, 08:26:46 »
Zitat von: \"Evitel2004\"


Da mein Abrechnungsjahr bald (noch 2 Abschläge) zu Ende ist , noch eine Frage dazu: Kann ich hier mit den Abschlägen aussetzen (auch der Gasanteil), wenn das bisher Gezahlte die Überzahlung erreicht hat, ohne das ich eine berechtigte Sperre (Gas) riskiere?


Wenn du den Unbilligkeitseinwand mit Gegenrechnung erstellt hast und an den Versorger geschickt hast - ja

§ 33 Abs. 2 AVBGasV

(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist das Gasversorgungsunternehmen berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde darlegt, daß die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen, und hinreichende Aussicht besteht, daß der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt. Das Gasversorgungsunternehmen kann mit der Mahnung zugleich die Einstellung der Versorgung androhen.

Keine Verpflichtung - keine Mahnung - keine rechtmässige Sperrandrohung :wink:
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline DieAdmin

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Höhe des Strompreises?
« Antwort #7 am: 06. November 2006, 14:38:22 »
Zitat von: \"RuRo\"


§ 33 Abs. 2 AVBGasV



Da hammers wieder: Tarifkunde sein oder nicht sein. Das ist hier die Frage.

Ich entdecke gerade auf der Rückseite einer Rechnung aus dem Abrechnungsjahr 2003 folgende Sätze:

Zitat

Die "Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGASV)" vom 21.06.1979 sowie die hierzu ergangenen Anlage, nach denen die Belieferung erfolgt, sowie die "Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung" (AVBEltV) liegen der EVI zur Einsicht aus.


Also alle Rechnungen bis zur Umstellung des Abrechnungssystems haben diesen Text auf der Rückseite.

Offline RR-E-ft

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Höhe des Strompreises?
« Antwort #8 am: 06. November 2006, 14:46:00 »
@Evitel2004

Wurde denn überhaupt jemals ein Sondervertrag abgeschlossen, bei dem man sich auf einen Preis geeinigt hatte, oder wurde der Preis immer schon einseitig durch das Unternehmen festgelegt?

Es ist doch vollkommen egal, ob das Unternehmen auch andere "Produkte" bekannt geben möchte.

Elektrischer Strom ist ein Produkt.
Andere Produkte sind etwa Eier, Milch und Grütze.

Offline DieAdmin

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Höhe des Strompreises?
« Antwort #9 am: 06. November 2006, 14:56:51 »
Hallo Herr Fricke,

ich hatte inzwischen meinen Beitrag noch editiert. Deswegen ist mir Ihr Posting "entgangen".

Mit mir ist der Sondervertrag nicht geschlossen worden. Ich konnte im Nachhinein erfahren, das das wohl mit den Hauseigentümern gemacht wurde, und dazu die Auflage, auch den Strom von EVI zu beziehen.

In der ersten Abschlagsberechnung bestätigte EVI mir
"das Zustandekommens des Versorgungsvertrages"

 

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