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Autor Thema: Wie reagieren nach Antwort vom Versorger?  (Gelesen 4032 mal)

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Offline KlausW

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Wie reagieren nach Antwort vom Versorger?
« am: 05. November 2006, 11:21:56 »
Hallo,
nachdem ich, mit dem Musterschreiben das hier empfohlen wird, der angekündigten Preiserhöhung der EnBW Ostwürttemberg widersprochen habe, erhielt ich nun ein Schreiben des Versorgers in dem man mir folgendes mitteilte:

Mit der Preisanpassung würden nur die höheren Beschaffungskosten weitergegeben werden.

Die Preisanpassung wäre - trotz Widerspruch - zum 01.11.2006 wirksam.

Man würde jetzt zwar nur die bisherigen Abschlagszahlungen (per Rechnung, das Einzugsverfahren wurde vom Versorger beendet) erheben, ich müsse dann aber mit einer Nachzahlung rechnen.

Was muss/kann ich jetzt tun?

Bin für jeden Rat dankbar.

Gruß Klaus

Offline DieAdmin

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Wie reagieren nach Antwort vom Versorger?
« Antwort #1 am: 05. November 2006, 11:47:01 »
Hallo KlausW,

schon die Fragen und Antworten auf Energiepreise-runter.de:

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1707/

durchgelesen?

Es geht uns allen so. Kein Versorger akzeptiert den Widerspruch.

Den Abschlag monatlich überweisen, den man selbst errechnet hat und eigene Jahresrechnung (alter Preis) aufstellen und dementsprechend die Zahlung leisten.

Offline Christian Guhl

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Wie reagieren nach Antwort vom Versorger?
« Antwort #2 am: 05. November 2006, 11:52:29 »
Das einzige, was Sie tun müssen, ist, den Verbrauch im Auge zu behalten und aufpassen, das die Abschlagzahlungen nicht zu hoch sind.
Auf das Schreiben des Versorgers brauchen Sie nicht zu antworten.
Wenn er denn meint, die Erhöhungen seien wirksam, lassen Sie ihn doch in dem Glauben - bei der nächsten Jahresabrechnung wird er eines Besseren belehrt.

Offline KlausW

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Wie reagieren nach Antwort vom Versorger?
« Antwort #3 am: 05. November 2006, 15:50:06 »
also, wenn ich Euch richtig verstehe, bis zur Jahresendabrechnung warten und gegen die dann erneut Einspruch einlegen?
Ich habe meinen Zählerstand zum 31.10. abgelesen, da der Versorger ja an seiner Preiserhöhung zum 01.11. festhält.

Gruß Klaus

Offline superhaase

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Wie reagieren nach Antwort vom Versorger?
« Antwort #4 am: 05. November 2006, 19:01:37 »
@KlausW:
Ein neuer Widerspruch ist bei der Jahresrechnung nicht notwendig. Es reicht, wenn Du die eigene Gegenrechnung mit Hinweis auf Deinen Unbilligkeitseinwand hinschickst. Im Grunde genommen ist nicht mal das notwendig, weil Du im Grunde genommen gar nichts zahlen müsstest, solange der Versorger nicht die Billigkeit des Preises nachweist.
Die meisten Leute hier sind der Meinung, dass Du bei jeder neuen Preisänderung wieder den standardisierten Unbilligkeitseinwand hinschicken solltest. Wenn man allerdings in einem früheren Einwand mit einer entsprechenden Formulierung gleich im Voraus allen zukünftigen Preiserhöhungen "den Wind aus den Segeln" genommen hat, kann man sich vielleicht sogar das sparen.
Ich bin der Meinung, man sollte sich nicht zu viel Arbeit machen, denn der Ball liegt nach dem Unbilligkeitseinwand ja erst mal im Spielfeld der Versorger, und solange die den Ball nicht treffen und mit dem Fuß nur in den Boden hacken, ruht das Spiel erst mal - bis die Zuschauer vielleicht zu pfeiffen beginnen... ;)

ciao,
sh
8) solar power rules

 

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