Hallo,
Ich war bis 30.09.2006 Kunde bei EON-Hanse. Im Sommer diesen Jahres hatte die GAG Ahrensburg das Gasnetz von EON-Hanse (es gab dazu ein breites Medienecho) und auch gleich die Kunden mit übernommen. Die GAG hatte mich bei der EON abgemeldet und mir im September einen Tarif angeboten.
Der Tarif ist nicht wirkllich günstig und liegt, da ich bei EON Hanse bereits Widerspruch gegen die überhöhten Gaspreise eingelegt hatte, erheblich über dem Preis, auf den EON und ich "uns vorläufig bis zur gerichtlichen Festsetzung eines endgültigen Gaspreises" verständig haben.
Konsequenter Weise habe ich den angebotenen Vertrag der GAG nicht unterschrieben sondern Widerspruch gegen den einseitg festgelegten Preis eingelegt und um Offenlegung der Kalkulation gebeten. Ebenso habe ich gemäß Kalkulation der Verbraucherzentrale einen Abschlag berechnet und den ersten Abschlag fristgerecht überwiesen.
Statt mir die Kalkulation offen zu legen, hat mir die GAG nun gekündigt.
Fragen:
- Ist das Verhalten der GAG zulässig?
- Kann mir so einfach gekündigt werden?
Gruß aus Ahrensburg