Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Unbilligkeitseinwand für Neu-Einsteiger
eislud:
@zimpel
Hier gibt es noch eine kleine Zusammenstellung zum Billigkeitseinwand bei Sonderverträgen.
eprimo
Gruss eislud
zimpel:
@Cremer
Danke für die Bestätigung
@eislud
Danke für den Link, insbes. der Hinweis mit dem Ermessensspielraum in der Preisanpassungsklausel (in meinem Falle 10%) ist sehr nützlich, ebenso die dort zitierten Gerichtsurteile.
Ist es nicht sinnvoll, die (nur durch die aktuelle Rechtssprechung?) beschränkte Anwendbarkeit von §315 BGB bzgl. Sonderverträgen auch hier in diesem Thread entsprechend darzustellen (also den "Leitartikel" entsprechend zu überarbeiten)?
--
Viele Grüße.
eislud:
@zimpel
Neue Erkenntnisse sollten im Leitartikel ergänzt werden. RuRo wird das sicherlich gegebenenfalls auch tun, so wie bisher.
Ob es sich bei Ihnen wirklich um einen Ermessungsspielraum handelt, kann ich im Moment nicht überblicken.
Vielleicht sollte die weitere Diskussion aber in einem eigenen Thread erfolgen. Thema hier ist eine Anleitung zum Unbilligkeitseinwand für Neu-Einsteiger, weniger die Diskussion über einen Einzelfall - Nur meine unmaßgebliche Meinung :roll: .
Gruss eislud
zimpel:
--- Zitat ---Vielleicht sollte die weitere Diskussion aber in einem eigenen Thread erfolgen. Thema hier ist eine Anleitung zum Unbilligkeitseinwand für Neu-Einsteiger, weniger die Diskussion über einen Einzelfall - Nur meine unmaßgebliche Meinung.
--- Ende Zitat ---
Das sehe ich genauso. Ich wollte den Einzelfall nur insoweit hier vorbringen, wie es nötig erschien, um die Thematik bzgl. Sonderverträgen etwas genauer zu beleuchten, als das in diesem Thread bisher dargestellt ist. Hätte ich den Link schon zuvor bemerkt, wäre das obsolet gewesen. Ich hatte leider angefangen, im falschen Foren-Bereich zu suchen. Aus meiner Sicht ist es ausreichend, den "Leitartikel" mit dem zitierten Link und einer kurzen Erläuterung zu versehen, dann ist er nahezu "perfekt".
--
Viele Grüße.
achimo:
--- Zitat von: \"ESG-Rebell\" ---
--- Zitat von: \"superhaase\" ---Das ist doch eine gute Nachricht für alle Neueinsteiger und sollte ihnen die Angst vor einem Prozess nehmen, den die meisten Leute ja doch sehr scheuen.
--- Ende Zitat ---
In diesem Zusammenhang kann man nur nochmal auf den Prozesskostenfonds des BdE hinweisen.
Für nur 10 Euro im Jahr erhalten verklagte Mitglieder die Prozesskosten erstattet.
Das ist für die Ängstlichen bzw. Vorsichtigen unter den Kunden m. E. eine sehr preiswerte Versicherung.
Herr Dr. Peters wartet nur darauf, dass endlich mal jemand etwas von den derzeit 18.000 Euro im Fonds benötigt. :wink:
--- Ende Zitat ---
Hallo erst mal,
ich wüsste gern, ob der BdE überregional tätig ist, und wie man da Mitglied werden kann.
lg
achimo
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