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Autor Thema: Kein Geheimhaltungsrecht öffentlicher Unternehmen  (Gelesen 3924 mal)

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Offline ESG-Rebell

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Kein Geheimhaltungsrecht öffentlicher Unternehmen
« am: 03. November 2006, 13:32:19 »
Auf einer Informationsveranstaltung bei der Verbraucherzentrale in Stuttgart am 14.10.06 brachte ein Anwalt ein interessantes Argument:

Demnach haben Unternehmen der öffentlichen Hand, zu denen beispielsweise die Stadtwerke Kleve gehören, KEINERLEI Geheimhaltungsrecht :!:

Daraus folgt, dass offensichtlich jeder - ganz unabhängig von §315 - der Stadt auf die Finger schauen darf!

Aber
Zitat von: \"Randy\"
Aber wie sieht es bei den ev. ausgegliederten Unternehmen aus?

Hier bedarf es wohl einer weiteren Präzisierung. Ich würde zustimmen, sofern es sich um einen "Eigenbetrieb" handelt. Bei einem privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen zu 100% im Besitz der Öffentlichen Hand (z.B. SWK) schon fraglich. Bei weiteren Anteilseignern erst recht fraglich.

Aus meiner Sicht gibt es in diesen Fällen z.Z. wichtigere juristische Fragen, die noch nicht geklärt sind. Wie Konzessionsabgaben, Quersubvention, Erhöhung des Eigenkapitals nur zum Zwecke der Genehmigung höherer Netzkosten etc. etc.


Das ist also wahrlich noch eine offene Grundsatzfrage.

Wenn die öffentliche Hand eine generelle Auskunftspflicht gegenüber ihren Steuerzahlern hat, dann ist es sicher nicht mit dem Gesetz zu vereinbaren, dass diese einfach ganze Abteilungen in GmbHs ausgliedert und in diesen dann unter strenger Geheimhaltung ihr eigenes Süppchen kocht; sich somit ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Offenheit entzieht.

Offline RR-E-ft

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Kein Geheimhaltungsrecht öffentlicher Unternehmen
« Antwort #1 am: 03. November 2006, 13:35:08 »
@ESG Rebell

Diese Grundsatzfrage ist wohl nicht mehr offen.

Ist schon umfassend dargestellt mit sehr vielen Nachweisen:

BVerfG: Grundrechtsschutz für Betriebsgeheimnisse

 

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