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Autor Thema: Rechtsschutzversicherung  (Gelesen 5065 mal)

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Offline Achim

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Rechtsschutzversicherung
« am: 28. November 2004, 15:55:05 »
Guten Tag, Eure Einrichtung ist toll. Ich wünsche mir solche Plattformen auch für andere Bereiche, die Ungerechtigkeiten würden abnehmen.

Auch bei uns erhöht die EVM Koblenz die Arbeitspreise für Erdgas von 3,17 Cent/kWh auf 3,53 Cent/kWh, also um 11.35%.

Da offensichtlich die Möglichkeit besteht, sich gegen diese unangemessen hohe Teuerung zu wehren, können wir unsere Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen? Abgedeckt sind Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige.

Grüße aus Hausen/Wied
Achim

Offline RR-E-ft

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Rechtsschutzversicherung
« Antwort #1 am: 29. November 2004, 16:36:28 »
Die Rechtsschutzversicherung - wenn Vertragsrechtsschutz enthalten ist- braucht man vorerst nicht in Anspruch nehmen:

Klagen muss der Versorger gegen den sich wehrenden Kunden, wie hier überall beschrieben.

Bisher wurde nach Kenntnis des Bundes der Energieverbraucher und der Verbraucherzentralen noch kein einziger Kunde verklagt, der den Musterbrief verwendet hat und nur den bisherigen Preis, allenfalls eine 2%ige Erhöhung zahlt....

Auf eine solche Klage mit Offenlegung der Kalkulation warten doch alle gespannt. Immerhin kann man die Versorger nicht zu einer solchen Klage zwingen, allenfalls durch Erreichen einer \"kritischen Masse\" im wahrsten Sinne des Wortes....


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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