Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)
RWE-Forderung
Fidel:
Moin:
@Anemone
--- Zitat ---wie kann ich reagieren, nachdem mir das RWE seit Mai monatelang keine Rechnung für die neue Wohnung geschickt hat und jetzt ca. 1000 Euro von mir verlangt sowie einen monatlichen Abschlag für Gas und Strom in Höhe von 119 € ab November?
kann ich die Rechnung oder die Abschläge grundsätzlich kürzen?
--- Ende Zitat ---
Ihre Verärgerung ist gut nachvollziehbar. In der Tat ist das Verhalten Ihres Energieversorgungsunternehmens mehr als frech, von Ihnen Zahlungen über geleistete Energielieferungen zu fordern.
--- Zitat ---wie soll man eine solche Antwort nicht persönlich nehmen, nachdem man sich 2 Stunden abgemüht hat, was zu erfahren und mit diesem Forum einfach nicht klar kommt??? ich habe leider nicht die Möglichkeit, hier die Nacht zu verbringen.
Toller empfang... wirklich.
--- Ende Zitat ---
Einmal mehr sehen Sie mich auf das tiefste erschüttert. Zwei Stunden kostbarster Lebenszeit wurden von Ihnen eingebracht, ohne dass Ihre Erwartungen erfüllt wurden? Das ist ein Sachverhalt, der mich - und sicherlich die meisten hier - fassungslos macht.
Bitte teilen Sie uns Ihre Postanschrift mit, damit wir Ihnen einen Einkaufsgutschein als Ausgleich für die hier erlittene Unbill übersenden dürfen.
Mit freundlichsten Grüßen
Fidel
Anemone:
@ RuRo
... ein ernst gemeintes Danke für die letztlich doch freundliche und hoffentlich hilfreiche Antwort :D
Es handelt sich hier nicht um eine Jahresabrechnung.
Zur Erklärung:
ich bin im März in eine neue Wohnung gezogen (daher kann ich keinen Vergleich zum Vorjahr anstellen) Im Mai erhielt ich eine Rechnung, die ich ungekürzt überwiesen habe. ein Abschlagsbetrag wurde mir darin nicht mitgeteilt.
Das RWE reagierte erst jetzt auf wiederholte Anfragen (schriftlich und telefonisch) mit besagter Nachzahlung über ca. 1000 € und Mitteilung über die künftige Abschlagszahlung. Der bisherige Verbrauch liegt weit unterhalb dieser Summe, da die Heizperiode ja mal gerade erst angefangen hat. ich verstehe den Betrag somit als Hochrechung auf die Kosten, die noch entstehen werden.
Dass ich die Energiekosten grundsätzlich kürzen kann, habe ich erst vor ein paar Tagen eher zufällig im TV gehört und danach versucht, mich in die Materie einzulesen. Leider ist es so umfassend und vielfältig, dass ich den Wald vor Bäumen nicht sehe...
Zeitlich bin ich im Zugzwang, weil ich zur Zahlung der Nachforderung natürlich eine Frist habe und der erste Abschlag jetzt fällig ist.
Ich werde also jetzt versuchen, mich durch diesen Wust an Informationen zu kämpfen und zu reagieren ohne mir dabei den "Hals zu brechen"
Lieben Gruß und nochmal herzlichen Dank
Anemone
@ alx :(
@ Fidel :evil:
In meiner Welt hilft derjenige, der über etwas Bescheid weiß, demjenigen, der um Hilfe bittet. Auch ich halte das so, wann immer ich weiterhelfen kann.
Ich bin nicht blöd, nur eben in dieser Sache unwissend. Und ich bin mit Sicherheit nicht empört darüber, dass ich bezogenen Stom und Gas bezahlen muss.
Ich frage mich, ob nicht euer Ego dem Ziel im Wege steht, möglichst viele Mitstreiter zu finden.
Was ihr hier abzieht ist eher abschreckend und führt dazu, dass man die Faust in der Tasche macht und bezahlt, was die Energieunternehmen verlangen.
In diesem Sinne - weiterhin viel Erfolg im Leben
Anemone:
@ RuRo
nachdem ich mich mit Ihrer Hilfe weiter in die Materie eingefunden habe (ca. 1000 Seiten ausgedruckt um sie zu Hause durchzuarbeiten :wink: ) noch eine Frage:
Muss ich dem Energieversorger meine Absicht mitteilen, seine Forderung wegen Unbilligkeit zu kürzen bevor ich jetzt irgendetwas bezahle oder reicht der Hinweis auf der Überweisung, dass ich unter Vorbehalt zahle und kann das Schreiben nachschieben?
RuRo:
@Anemone
Null- oder Kürzungsvariante erst nach Versand des Unbilligkeitseinwandes an den Versorger. Nachdem es um Strom und Gas geht, dass inhaltlich auch sauber getrennt halten.
Falls du nicht zur Null-Variante greifen willst, meinte ich mit Gegenrechnung, Verbrauchspreis RWE zu Verbrauchspreis den du bereit bist zu zahlen.
Schau mal, hier gibt es eine Zusammenfassung für Neu-Einsteiger:
Unbilligkeitseinwand für Neu-Einsteiger
Ich würde nach Unbilligkeitseinwand nur noch einen monatlichen Betrag überweisen, der dem tatsächlichen Verbrauch entspricht, jeweils getrennt in Strom und Gas. So wird in jedem Fall einer Überzahlung deinerseits vorgebeugt.
Noch eine ergänzende Frage:
Wie ist dein Abrechnungszeitraum Strom/Gas?
Anemone:
@ RuRo
danke für die weitere Antwort.
ich habe inzwischen den Widerspruch ans RWE abgeschickt und den Rückschein bereits erhalten. Das Musterschreiben für die Gesamtkosten habe ich dafür als Vorlage genommen.
Ich habe vor, zunächst den monatlichen Verbrauch zu berechnen und dementsprechend zu überweisen. Nach deinem Vorschlag werde ich Gas und Strom trennen. Variante wäre, den monatlich berechneten Gesamtbetrag zu überweisen und die Berechnung als Fax zuzuschicken. Nach Ablauf eines Jahres will ich dann einen festen Betrag monatlich als Abschlag zahlen.
Meine Anmeldung beim RWE habe ich zum 1.3.06 vorgenommen, deshalb gehe ich davon aus, dass dann auch zum Ende Februar 07 die Jahresabrechnung kommt.
Lieben Gruß :)
Anemone
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