Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)
RWE-Forderung
Anemone:
wie kann ich reagieren, nachdem mir das RWE seit Mai monatelang keine Rechnung für die neue Wohnung geschickt hat und jetzt ca. 1000 Euro von mir verlangt sowie einen monatlichen Abschlag für Gas und Strom in Höhe von 119 € ab November?
kann ich die Rechnung oder die Abschläge grundsätzlich kürzen?
RuRo:
Schau\' mal hier:
Wie mit dem Einspruch umgehen
Mal ganz ehrlich und bitte nicht persönlich nehmen. Der angegebene Link beweist, dass hier manche Leute Hilfe erwarten, die auch nicht im Ansatz die Mühe der eigenständigen Recherche erkennen lassen.
Bereich Grundsatzfragen, da steht alles drin.
Suche benutzen tut nicht wirklich weh :wink:
Anemone:
wie soll man eine solche Antwort nicht persönlich nehmen, nachdem man sich 2 Stunden abgemüht hat, was zu erfahren und mit diesem Forum einfach nicht klar kommt??? ich habe leider nicht die Möglichkeit, hier die Nacht zu verbringen.
Toller empfang... wirklich.
RuRo:
:lol: Ja, hier ist jeder Willkommen
Also gut:
Rechnung versteh\' ich als Jahresrechnung - ist das so?
Sind die 1000 € eine Nachzahlung?
Hast du Abschläge geleistet?
Willst du auf den Unbilligkeitseinwand hinaus?
Das sind meine Fragen zu deinem Sachverhalt :wink:
Deine Frage: kann ich die Rechnung oder die Abschläge grundsätzlich kürzen?
Grundsätzlich JA unter Beachtung einiger kleiner Details :wink:
Hier schlau machen:
Weiterführende Themen sorgfältig studieren:
Billigkeitskontrolle von Gaspreisen (Stand)
Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
Kleiner Fahrplan
Frage klären, ob Tarif- oder Sondervertragskunde (i.d.R. Tarifkunde)
Berechtigung des Versorgers zur einseitigen Leistungsbestimmung verlangen bzw. klären
Preisgegenüberstellung (aktueller Preis/angemessener Preis) mit Vorjahresverbrauch, da solltest du schon mal staunen
Mit der Billigkeitskontrolle beschäftigen und Entscheidung treffen.
Bei Entscheidung für Einwand nach § 315 Abs. 3 BGB
Einzugsermächtigung widerrufen
Unbilligkeitseinwand an Versorger abschicken
Monatliche Ablesung des Gaszählers mit Verwaltung auf eigenem Ableseblatt.
Nur noch den Betrag als Abschlag überweisen, der dem tatsächlichen Verbrauch entspricht (Verbrauch und Abschlagsmonat auf Überweisung nicht vergessen) [/list:u]
Ruhig Blut und gute Nerven bewahren (am Anfang kommen nur die Standardantwortbriefe ohne rechtliche Substanz)
alx:
@Anemone:
sorry, aber Du erwartest doch nicht wirklich, daß 2 Stunden Lektüre des Forums ausreichen (da liest man gerade mal 2 Threads von RR-E-ft :wink:) um die Materie zu durchdringen?
Zudem gab\'s doch \'ne Antwort von RuRo...
Ggf. nach Mitstreitern in der Region ausschau halten...
Gruß
Alex
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