Danke für Ihr Interesse.
Bis jetzt habe ich noch keinen Widerspruch eingelgt. Da ich der Dikussion entnommen habe, dass eine nachträgliche Rückforderungen einmal gezahlter Beträge schwierig ist, denke ich, dass ich für die Rechnung für 2004 gute Karten habe. Ich habe nämlich über die Abschlagszahlungen zusammen weniger bezahlt als ENTEGA mir für 2004 in Rechnung gestellt hat. D.h. ENTEGA will von mir noch Geld für 2004 haben.
Wenn ich also gegen die Preiserhöhungen in 2004 Widerspruch einlegen will, muss ich ja einen \"alten Preis\" bennen, den ich -mit 2 Prozent Aufschlag- bereit bin zu bezahlen. Ist das der Preis der letzten tatsächlichen Erhöhung (1.7.03) oder der, den ich als letzten zur Kennznis bekommen habe (Dez. 2003 über die Abrechnung für 2003), oder der Preis zum 1.1.2003?