Energiepreis-Protest > N-Ergie
Hilfe! Nachzahlung N-ergie Nürnberg und falsche Zählerstände
lufti:
Hallo Ihr Lieben,
vielleicht kann mir jemand helfen. Am 15.Januar diesen Jahres bin ich mit meiner Freundin nach Nürnberg gezogen. Wie sich später rausgestellt hat wurden versehentlich durch unsere Hausverwaltung die falschen Zählerstände abgelesen. Das heißt, der Gaszähler war der falsche, Strom der richtige. Nun haben wir jetzt im Oktober die Abrechung bekommen und sind fast kollabiert. Laut N-ergie ist eine Nachzahlung von knapp 500 Euro fällig (95 % Gas). Angeblich haben wir von Mitte Januar bis Mitte Februar soviel verbraucht wie von Mitte Februar bis jetzt. Was können wir tun ? Der "richtige" Zählerstand lässt sich unter diesen Umständen nicht nachvollziehen. Nach meinem Wissen stand die Wohnung auch ein Weilchen leer, wobei jedoch die Energiezufuhr nicht abgestellt wurde. Stattdessen wurde weitergeheizt. Habe schon versucht die Stände der Vormieter auszukundschaften aber bisher ohne Erfolg, da ich keine Antwort bekomme bzw. niemanden erreiche. Ich vermute dass uns die leerstehende Zeit auch angerechnet wurde aber wie weise ich das nach?
Würde mich über Hilfe riesig freuen denn 500 Euro sind ja nicht unbedingt wenig !
Vielen Dank im Voraus !
lufti
alx:
Hi Lufti,
normalerweise werden bei Schlüsselübergabe auch die jeweiligen Zählerstände abgelesen. Wenn Ihr dies nicht kontrolliert habt, dann ist es Pech, jedoch lernt man daraus für die Zukunft.
Ansonsten gilt natürlich bzgl. §315 und Widerspruch gegen die sowieso überhöhten Gaspreise dasselbe für Euren (nicht verursachten) Verbrauch.
D.h. den Verbrauch (sofern nicht irgendwie durch ein Übergabeprotokoll widerlegbar) müsst Ihr bezahlen - wie hoch ihr die Zahlung nach Widerspruch (des Gesamtpreises) wählt ist Eure Entscheidung.
Viele zahlen hier den Preis von Ende 2004. Manche auch gar nichts, weil es einen teilweise billigen Preis nicht gibt. Einfach mal die Suchfunktion in diesem Forum nutzen.
Gruß
Alex
lufti:
Wie gesagt haben wir ja mit der Verwaltung den Zähler abgelesen aber woher wollten wir wissen das der falsch ist ?! Die Verwaltung hätte es wissen müssen aber...hat sie wohl nicht...
Cremer:
@lufti,
Ihre Vermutung kann als richtig angenomen werden. Eine Hausverwaltung läßt auch eine leerstehende Wohnung auf frostschutz beheizen. Damit fallen Kosten an.
Es kann fast als übliche Praxis gelten, dass diese Kosten dem Nachmieter "aufgedrückt" werden.
Deshalb mit der Hausverwaltung verhandln.
alx:
@lufti,
da würde ich mich Cremer anschließen: wenn es ein Übergabeprotokoll gibt, in dem Ihr mit der Hausverwaltung zusammen die falschen Zählerstände abgelesen habt, dann kann es nicht nur Euch angelastet werden. Nicht locker lassen.
Jedoch ist es dennoch nicht das Problem des Gasversorgers - d.h. grundsätzlich wurde erst mal das Gas verbraucht.
Gruß
Alex
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln