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Autor Thema: Hilfe! Nachzahlung N-ergie Nürnberg und falsche Zählerstände  (Gelesen 8084 mal)

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Offline lufti

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Hallo Ihr Lieben,

vielleicht kann mir jemand helfen. Am 15.Januar diesen Jahres bin ich mit meiner Freundin nach Nürnberg gezogen. Wie sich später rausgestellt hat wurden versehentlich durch unsere Hausverwaltung die falschen Zählerstände abgelesen. Das heißt, der Gaszähler war der falsche, Strom der richtige. Nun haben wir jetzt im Oktober die Abrechung bekommen und sind fast kollabiert. Laut N-ergie ist eine Nachzahlung von knapp 500 Euro fällig (95 % Gas). Angeblich haben wir von Mitte Januar bis Mitte Februar soviel verbraucht wie von Mitte Februar bis jetzt. Was können wir tun ? Der "richtige" Zählerstand lässt sich unter diesen Umständen nicht nachvollziehen. Nach meinem Wissen stand die Wohnung auch ein Weilchen leer, wobei jedoch die Energiezufuhr nicht abgestellt wurde. Stattdessen wurde weitergeheizt. Habe schon versucht die Stände der Vormieter auszukundschaften aber bisher ohne Erfolg, da ich keine Antwort bekomme bzw. niemanden erreiche. Ich vermute dass uns die leerstehende Zeit auch angerechnet wurde aber wie weise ich das nach?
Würde mich über Hilfe riesig freuen denn 500 Euro sind ja nicht unbedingt wenig !

Vielen Dank im Voraus !

lufti

Offline alx

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Hilfe! Nachzahlung N-ergie Nürnberg und falsche Zählerstände
« Antwort #1 am: 29. Oktober 2006, 20:12:40 »
Hi Lufti,

normalerweise werden bei Schlüsselübergabe auch die jeweiligen Zählerstände abgelesen. Wenn Ihr dies nicht kontrolliert habt, dann ist es Pech, jedoch lernt man daraus für die Zukunft.
Ansonsten gilt natürlich bzgl. §315 und Widerspruch gegen die sowieso überhöhten Gaspreise dasselbe für Euren (nicht verursachten) Verbrauch.
D.h. den Verbrauch (sofern nicht irgendwie durch ein Übergabeprotokoll widerlegbar) müsst Ihr bezahlen - wie hoch ihr die Zahlung nach Widerspruch  (des Gesamtpreises) wählt ist Eure Entscheidung.
Viele zahlen hier den Preis von Ende 2004. Manche auch gar nichts, weil es einen teilweise billigen Preis nicht gibt. Einfach mal die Suchfunktion in diesem Forum nutzen.

Gruß
Alex
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Offline lufti

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Hilfe! Nachzahlung N-ergie Nürnberg und falsche Zählerstände
« Antwort #2 am: 30. Oktober 2006, 09:16:14 »
Wie gesagt haben wir ja mit der Verwaltung den Zähler abgelesen aber woher wollten wir wissen das der falsch ist ?! Die Verwaltung hätte es wissen müssen aber...hat sie wohl nicht...

Offline Cremer

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Hilfe! Nachzahlung N-ergie Nürnberg und falsche Zählerstände
« Antwort #3 am: 30. Oktober 2006, 15:49:02 »
@lufti,

Ihre Vermutung kann als richtig angenomen werden. Eine Hausverwaltung läßt auch eine leerstehende Wohnung auf frostschutz beheizen. Damit fallen Kosten an.

Es kann fast als übliche Praxis gelten, dass diese Kosten dem Nachmieter "aufgedrückt" werden.

Deshalb mit der Hausverwaltung verhandln.
MFG
Gerd Cremer
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Offline alx

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Hilfe! Nachzahlung N-ergie Nürnberg und falsche Zählerstände
« Antwort #4 am: 30. Oktober 2006, 21:58:54 »
@lufti,

da würde ich mich Cremer anschließen: wenn es ein Übergabeprotokoll gibt, in dem Ihr mit der Hausverwaltung zusammen die falschen Zählerstände abgelesen habt, dann kann es nicht nur Euch angelastet werden. Nicht locker lassen.

Jedoch ist es dennoch nicht das Problem des Gasversorgers - d.h. grundsätzlich wurde erst mal das Gas verbraucht.

Gruß
Alex
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Offline RR-E-ft

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Hilfe! Nachzahlung N-ergie Nürnberg und falsche Zählerstände
« Antwort #5 am: 31. Oktober 2006, 12:33:33 »
@Cremer

Für den Verbrauch in einer leer stehenden Wohnung hat der Vermieter allein aufzukommen. Das lässt sich keinem neuem Mieter "aufdrücken", der noch gar kein Mieter war, als der Verbrauch angefallen war. Der Vermieter heizt dabei für sich allein,  gerade damit er selbst  keinen Frostschaden erleidet.

Eine entsprechende Praxis, wenn eine solche denn bestehen sollte, wäre nicht nur unzulässig....

Offline lufti

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Hilfe! Nachzahlung N-ergie Nürnberg und falsche Zählerstände
« Antwort #6 am: 01. November 2006, 10:08:34 »
...gestern bekamen wir Post von der Verwaltung. Demnach hat die NERGIE in Ihrer Rechnung an die Verwaltung für die Leerzeit tatsächlich 0 kwh angegeben und den Zählerstand den sie auch uns aufgedrückt haben. Diese Rechnung ist vom 22. Februar...sozusagen rückwirkend. Am 17.02. erfuhren wir vom richtigen Zähler und bekamen da auch die Info....für mich sieht das aus wie gut durchorganisiert. Es wird sich strikt am alten (vermutlich von den Vormietern stammenden) Stand gehalten aber es gibt keine Unterlagen die "datumstechnisch" in irgendeiner Weise beweisen wie der Stand im Januar war. Weiterhin haben wir auch zum Vergleich 2 Teilkopien der Mietverträge bekommen da dort die Zählerstände aufgeschrieben wurden...demnach hatte unsere Nachbarwohnung, die etwas kleiner ist von Mitte Januar bis Ende März einen definitiven Gasverbrauch (alt: 19166 neu: 19389). Die Wohnung stand wie gesagt auch leer (und das noch länger) und hier ist auch nachweisbar dass es einen Verbrauch während der Leerzeit gab. Wie kann es also sein, dass "unsere" Wohnung unter den gleichen Bedingungen keinen hatte ? Vielleicht kann mir noch jemand weiterhelfen oder einen Tip geben, wie die rechtliche Lage ist ! Vielen Dank im Voraus !

Liebe Grüße

lufti

PS. DANKE FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG !

 

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