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Autor Thema: Stromlobby unübertrefflich  (Gelesen 2946 mal)

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Offline RR-E-ft

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Stromlobby unübertrefflich
« am: 26. Oktober 2006, 22:05:54 »
Immer wieder eine Freude:

http://www.strom.de/wysstr/stromwys.nsf/WYSInfoDokumentePunkt2Lookup/191336DC60A70940C1257213003D6D94?OpenDocument


:lol:  :lol:  :lol:

Wer Transparenz will, legt zuerst einmal die Kalkulation offen und begründet den dramatischen Preisanstieg der letzten Jahre plausibel und nachvollziehbar.

Die Stromkunden können die deutsche Stromwirtschaft bei dieser einmaligen Transparenzoffensive unterstützen, so dass die deutsche Branche auch dabei eine Vorreiterrolle in ganz Europa übernehmen kann.

Helfen wir also alle mit, auf das die deutsche Stromwirtschaft bei ihrer Vorreiterrolle immer weiter voranschreite:

Bundeskartellamt: § 315 BGB bei Strom/Gas- Tarifkunden

Die Transparenzoffensive von E.ON auf dem Gasmarkt liegt ja noch gar nicht so lange zurück, unvergessen- auch wenn sie auf der Strecke blieb.

Bleibt also zu wünschen, dass die Strombranche sich bald vor den Gerichten gläsern macht, oder auf das Geld der verehrten Kundschaft zukünftig verzichtet.

Der Beginn der Transparenz:

http://www.mdr.de/DL/3618776.pdf

Diese Preisunterschiede mögen die Comedians mal erklären.

Wenn es nach E.ON ginge, könnte Strom weit billiger sein.

Klar, wenn man beim E.ON- Ableger in Jena über 5,6 Cent/ kWh (netto) mehr bezahlt als anderswo, dann liegt das auf der Hand.

Viel billiger könnte der Strom sein, wenn es nach E.ON ginge.

Und die können das auch, wenn  sie müssen.  :wink:

Offline terminator3

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Stromlobby unübertrefflich
« Antwort #1 am: 28. Oktober 2006, 21:30:13 »
@fricke: Nabend ! Wann müssen Sie denn (endlich), und wann wird endlich das bereits erreichte umgesetzt ? :idea:  Das Problem: Die wollen gar nicht.... :evil:

Offline RR-E-ft

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Stromlobby unübertrefflich
« Antwort #2 am: 29. Oktober 2006, 18:52:09 »
@terminator3

Ich persönlich habe keinen Grund zu klagen, da ich mich bereits vor über zwei Jahren insgesamt auf § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB berufen habe. Und ich werde nach wie vor beliefert, was wohl eindeutig belegt, dass es geht, wenn man muss......

Offline terminator3

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Stromlobby unübertrefflich
« Antwort #3 am: 29. Oktober 2006, 20:28:55 »
@fricke: Schön ! Ich habe bereits Widersprüche gem. BGB § 315 seit 2001 erhoben..... Noch Fragen ?? Muste aber wegen der geringen Rechtsunterstützung immer nachzahlen, jedoch unter Vorbehalt...  :twisted:
Doch nun sieht die Sache anders aus.... :D

 

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