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Autor Thema: EON schickt komischen Brief  (Gelesen 5290 mal)

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Offline Fleischmann

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EON schickt komischen Brief
« am: 26. November 2004, 16:52:40 »
Hallo,

ich habe ebi EON einen Widerspruch eingelgt. Hat alles geklappt, es wurde die alten Beiträge + 2% abgebucht.

Nun erhielt ich heute folgenden Brief von EON:

Angemessenheit der Gaspreiseerhöhung

Ihre weitergehende Anfrage zu unserer Gaspreiserhöhung haben wir erhalten.

Wie wir Ihnen in unserem letzten Schreiben erläutert hatten, ist unser Bezugspreis für Erdgas an den Ölpreisentwicklung gekoppelt. Daher wirkt sich ein Anstieg der Preise für leichtes Heizöl mit zeitlicher Verzögerung auf die Gaspreise, die wir unseren Kunden in Rechnung stellen, aus. Auf Grund der Ihnen bekannten Ölpreisentwicklung der letzten Monate mussten wir dementsprechend unsere Gaspreise anpassen.

Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass wir als wirtschaftlich handelndes Unternehmen erhöhte Bezugkosten bei unserer Preisbildung berücksichtigen müssen. Da her resultiert ein anlegbarer Preis, der am Wärmemarkt mit konkurrierenden Energieträgern vergleichbar ist. Nur so lässt sich die flächendeckende, also auch Ihre, Versorgung zu auskömmlichen Bedingungen langfristig darstellen. Es liegt auf der Hand, dass dies nicht unbillig in Sinne von § 315 BGB sein kann.

Wir hoffen, dass wir Ihnen die Notwendigkeit der Preiserhöhung plausibel machen konnten und verbleiben...



Also für mich persönlich, ist damit noch lange nicht die Preiserhöhung erklärt. Für mich ist klar, dass ich das so nicht hinnehmen werde und Montag einen Brief aufsetzen werde.

Doch hier liegt mein kleines Problem, ich weiss eigentlich nicht was ich da jetzt reinschreiben soll.

Fest steht ja, dass im Moment noch kein Urteil zu diesem Thema gefällt wurde. Also ist doch eigentlich der Einspruch noch geltend, oder darf EON aufgrund dieses Briefes jetzt die 10% abziehen ?

Danke für Eure Antworten

Thorsten

Offline RR-E-ft

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EON schickt komischen Brief
« Antwort #1 am: 26. November 2004, 17:15:54 »
Vollkommen richtig erkannt:

Der Versorger hat den Nachweis der Erforderlichkeit und Angemessenheit (Billigkeit) der aktuellen Preiserhöhung durch Offenlegung immer noch nicht erbracht.

E.on wird weiter nur die gekürzten Beträge abbuchen und verschiebt das Problem damit auf die Jahresverbrauchsabrechnung, die nach Auffassung des Versorgers dann höher ausfallen wird.

Der Differenzbetrag wird dann nicht bezahlt und dann wird gesehen, ob der Versorger tatsächlich klagt und dabei im erforderlichen Umfang seine Kalkulation offen legt.

Zwingen kann man ihn nicht dazu, es sei denn mit Erreichen einer \"kritischen Masse\" bei den Energiepreisrebellen.

Wenn man mit der Zahlungsklage die Kalkulation zum ersten mal eröffnet bekommt und hiernach die Preiserhöhung überprüfen kann und für berechtigt hält, kann man die Forderung vor Gericht \"sofort\" anerkennen im Sinne von § 93 ZPO.

Man zahlt entsprechend des Anerkenntnisses den Betrag, den der Versorger schon immer haben wollte, selbstredend ohne Zinsen, mahnkosten etc. pp.

Der Versorger trägt die gesamten Prozesskosten einschließlich der Anwaltskosten des Kunden.

Da gibt es nur ein Motto:

\"Guten Tach - Auf Wiedersehen! Das hat sich ja gelohnt.\"

Das rechnet sich für den Versorger regelmäßig überhaupt nicht.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Fleischmann

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EON schickt komischen Brief
« Antwort #2 am: 26. November 2004, 17:30:36 »
Hallo Thoams Fricke,

wenn ich die Worte richtig verstanden habe, heißt das ich schreibe der lieben EON, dass sie damit für mich nicht einleuchtend den Nachweis erbracht haben, da immer noch eine Offenlegung der Kosten an dem Kunden fehlt.

Daher gilt sehr wohl noch der § 315, und bis zur endgültigen Urteilsverkündung dürfen von meiner Seite nur die Abschläge in der vereinbarten Höhe von ..... EUR abgezogen werden.


So richtig ?

Thorsten

Offline RR-E-ft

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EON schickt komischen Brief
« Antwort #3 am: 26. November 2004, 17:45:19 »
Es ist kein weiteres Schreiben an E.on erforderlich.

Dort verfügt man über gute Juristen, die Bescheid wissen.
Viele von denen sind eifrige Leser dieses Forums.
Halali dem EnergieFuchs.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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