Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Könnte sich das mal jemand ansehen bitte...  (Gelesen 9584 mal)

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Offline Annny

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Könnte sich das mal jemand ansehen bitte...
« am: 27. Oktober 2006, 18:28:36 »
...bevor ich mir wieder selber in den Schwanz beiße....

"swb Vertriebs GmbH
Postfach 10 78 03
28078 Bremen

Nachtrag/Korrektur zur Neuberechnung, Schreiben vom 09.10.06


Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Neuberechnung der diesjährigen Jahresabrechnung ergab sich ein Guthaben/eine Überzahlung von 46,33 Euro.

Da wir zwischenzeitlich neue Informationen hinsichtlich des Aufrechnungsverbotes § 31 AVBVGasV  eingezogen haben, ergibt sich hieraus folgendes :

1.Wir werden unser Guthaben nicht vom ersten Abschlagsbetrag abziehen bzw. damit verrechnen.

2.Wir sind nicht gewillt, Ihrer Forderung auf Nachzahlung von 136,51 Euro nachzukommen – solange gerichtlich nicht entschieden wurde, ob Ihre Preiserhöhungen der Billigkeit gemäß §315 BGB entsprechen.

Desweiteren werden wir für 10/06 den ersten Abschlag mit 130,-Euro festsetzen, weitere
mit 180,- Euro mtl. , bis einschl. 08/07.

Wir weisen Sie nachdrücklich darauf hin, daß es Ihnen ebenfalls nicht erlaubt ist, Nachzahlungsforderungen mit diesen Abschlägen oder kommenden Jahresabrechnungen zu verrechnen (§31 AVBV).

Wir verweisen nochmals auf bereits eingelegte Widersprüche (2005+2006) und rügen Ihre geforderten Preise  und Preiserhöhungen insgesamt als unbillig.

Abschließend dürfen wir  noch auf Folgendes hinweisen:
 
Bis zur gerichtlichen Feststellung ist ungeklärt, wie hoch der geschuldete
Rechnungsbetrag überhaupt ist. Aus diesem Grund kann nach der
obergerichtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Betrag zur
Zahlung nicht fällig werden. Deshalb dürfen Sie die Gasversorgung weder
einstellen noch mit der Einstellung drohen. Sollten Sie dies trotzdem
tun, werden wir einstweiligen Rechtschutz in Anspruch nehmen und erlauben
uns, Sie darauf aufmerksam zu machen, daß die Gerichte unter Berufung
auf die obergerichtliche Rechtsprechung zugunsten der Verbraucher
entschieden und eine Einstellung der Versorgung nicht erlaubt haben.

Von Mahnungen bitten wir abzusehen, denn durch den Billigkeitseinwand werden die geforderten  Rechnungsbeträge nicht fällig.  
Die Mahnungen und Berechnung von Mahnkosten erfolgt daher rechtsgrundlos.


Mit freundlichen Grüßen "        

Ich habe der swb zunächst ein Schreiben mit der Neuberechnung geschickt und mit dem Hinweis, daß wir das Guthaben von unserem ersten Abschlagsbetrag einbehalten. Nun habe ich aber gelesen, das das laut dieses Aufrechnungsverbotes gar nicht geht. Deshalb  dieses neue Schreiben (noch nicht abgeschickt).  Den ersten Betrag habe ich auf 130 Euro gesetzt, damit wir bei der nächsten Jahresabschlußrechnung nicht wieder ins Guthaben fallen.

Habe ich die Paragraphen richtig ??? Kann ich das überhaupt so abschicken ?
Bitte bitte - ich mach den Kram alleine und habe keinen Anwalt zur Hand.
Herrn Fricke hatte ich bereits eine PN geschrieben und ihn um Hilfe gebeten, aber anscheinend ist ihm das zu lapidar  :cry:

LG
Annny

Offline Annny

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Könnte sich das mal jemand ansehen bitte...
« Antwort #1 am: 27. Oktober 2006, 20:58:27 »
Ach bitte - eine kleine Antwort würde mir schon reichen...  :cry:

Offline Santos

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Könnte sich das mal jemand ansehen bitte...
« Antwort #2 am: 27. Oktober 2006, 21:14:46 »
Zitat von: \"Annny\"
...

Aus diesem Grund kann nach der
obergerichtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ... obergerichtliche Rechtsprechung zugunsten der Verbraucher
entschieden und eine Einstellung der Versorgung nicht erlaubt haben.

...
Kann ich das überhaupt so abschicken ?

Bitte bitte - ich mach den Kram alleine und habe keinen Anwalt zur Hand.
Herrn Fricke hatte ich bereits eine PN geschrieben und ihn um Hilfe gebeten, aber anscheinend ist ihm das zu lapidar  :cry:

LG
Annny


Auch als Nicht-Jurist fällt mir folgendes auf: es gibt KEINE obergerichtliche Rechtsprechung. Es reicht sicherlich, wenn Sie z.B. formulieren: "nach langjähriger, gefestigter Rechtsprechung des BGH..."

Zumindest hoffentlich eine keine Hilfe. Aber ansonsten erscheint mir Ihr Schreiben verständlich, begründet und nachvollziehbar. Ich habe allerdings Ihre konkreten Angaben nicht mit den juristisch wichtigen Postings hier verglichen.

Gruss
Santos

Offline Free Energy

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Könnte sich das mal jemand ansehen bitte...
« Antwort #3 am: 27. Oktober 2006, 21:21:06 »
Hallo Annny,

kann auch keine juristischen Fehler entdecken. Also raus damit !

Nur Eines ist noch wichtig, sollte sich Ihr Gasverbrauch in Zukunft vermindern, müssen Sie unbedingt auch den Abschlag um den gleichen Prozentsatz nochmal einkürzen, okay ?

Denn Guthaben, dass dadurch entstanden ist, dass Sie zuviel gezahlt haben, bekommen Sie als Widerspruchsführer in Zukunft nicht zurück!

Also immer schön den Gaszähler beobachten !

Gruß

Free Energy

Offline Annny

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Könnte sich das mal jemand ansehen bitte...
« Antwort #4 am: 27. Oktober 2006, 21:30:53 »
Oh danke danke danke  :D  :D  :D

Ja - mein Guthaben kann ich mir wohl abschminken - Pech würd ich sagen.
Aber ich glaube, das das schon gut hinkommen würde mit der jetzigen Abschlagsberechnung. Denke ich da doch so an die erhöhte Mehrwertsteuer ab nächstem Jahr. Weniger verbraucht haben wir schon letztes und vergangenes Jahr - und trotzdem sollten wir nachzahlen...
Eine Frage hätte ich vielleicht noch... Ich habe den Preis jetzt anhand von 3,8448 ct/kwh berechnet - das war der letzte Preis den wir bezahlt haben bevor wir letztes Jahr ab Oktober Widerspruch eingelegt haben. Nun hörte ich, ich kann sogar mit 3,46 ct (Stand 2004) berechnen ? Ist für mich unlogisch - haben da noch keinen Widerspruch eingelegt (waren also quasi ein Jahr zu spät dran). Eigentlich isses egal - würde sich nur das Guthaben erhöhen - und das bekommen wir ja eh nicht wieder  :?

LG und vielen vielen Dank !
Annny

Offline Free Energy

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Könnte sich das mal jemand ansehen bitte...
« Antwort #5 am: 27. Oktober 2006, 21:40:27 »
Hallo Annny,

eine Sache habe ich doch noch entdeckt:

Zitat
2.Wir sind nicht gewillt, Ihrer Forderung auf Nachzahlung von 136,51 Euro nachzukommen – solange gerichtlich nicht entschieden wurde, ob Ihre Preiserhöhungen der Billigkeit gemäß §315 BGB entsprechen.


Bitte unbedingt das Wort "Preiserhöhungen" durch "Preisforderungen" ersetzen, da sonst juristisch ungünstig, okay ?

Gruß

Free Energy

Offline Schöfthaler

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Könnte sich das mal jemand ansehen bitte...
« Antwort #6 am: 27. Oktober 2006, 22:21:58 »
@Annny:

Auf den Zeitpunkt Ihres Widerspruchs kommt es überhaupt nicht an, wenn Sie den aktuell (vorbehaltlich) akzeptierten Gaspreis festlegen. Einzig ältere Abrechnungen (aus der Vor-Widerspruchszeit) kann man rückwirkend nicht mehr korrigieren.

Wenn Sie dem Versorger gegenüber ausdrücklich die Billigkeit des Gas-Gesamtpreises anzweifeln und sich auf §315 BGB berufen, dann ist erst mal der Gesamtpreis bis zum Nachweis der Billigkeit nicht fällig. Sie können (als Kunde in der Grundversorgung, nicht als Kunde in Sondertarifen!!) auf jeden beliebigen Preis kürzen - der genaue von Ihnen herangezogene Betrag muss nicht einmal irgendwann in der Vergangenheit gültig gewesen sein. Und wie Herr Fricke in den letzten Tagen mehrfach erklärt hat: sogar auf NULL. Also kürzen Sie die aktuelle und die zukünftigen Rechnungen ruhig auf die Ihnen gefällige Zahl 3,46 c/kWh. Sie müssen nicht mal begründen, woher Sie die haben. Schreiben Sie dem Versorger einfach, Sie rügen den Gesamtpreis als unbillig und bitten um den Nachweis der Billigkeit. Bis dahin würden Sie sich (großzügig, wie Sie nun mal sind) bereiterklären, unter Vorbehalt einen Preis von 3,46 c/kWh zu zahlen.

Was das Guthaben aus der vergangenen Abrechnung angeht:
Hier gibt es (trotz des "Verrechnungsverbots") durchaus unterschiedliche Ansichten.

Zum einen: Gelten die AVGas überhaupt (wurden Sie Ihnen bei Vertragsschluss explizit vorgelegt? Meist nicht)?

Zum anderen: Fordern Sie die Auszahlung des Guthabens aus dem Vorjahr beim Versorger ausdrücklich ein. Wird wohl kein Versorger tun (hat er bei mir auch abgelehnt mit der Begründung, er sei "der Meinung, dass die in Rechnung gestellten Kosten gerechtfertigt" seien - Meinungen darf er ruhig haben und auch äußern  :roll: ). Aber da der überzahlte Betrag des Guthabens ja nach Ihrem Widerspruch nicht fällig war, muss es eigentlich ausgezahlt werden. Und wenn sich der Versorger an diese Verpflichtung nicht hält, muss ich mich doch auch nicht an seine Forderung (Nicht-Verrechnung) halten ... Hier wird Herr Fricke vermutlich widersprechen, aber nach meinem Menschenverstand (so er denn gesund genug ist) ist das "gerecht" und mindestens einen Versuch wert.

Wie auch immer das juristisch wirklich sein wird - ich hatte in der letzten Abrechnung (nach meinen vorbehaltlich akzeptierten Preisen) ebenfalls ein Guthaben in der Höhe von ca. 50 Euro, weil ich nicht aufgepasst hatte. Die habe ich verrechnet mit den Folgeabschlägen, so wie es der Versorger selbst mit "unstrittigen" Guthaben normalerweise der Einfachheit ebenfalls macht. Natürlich wird der Versorger in der nächsten Abrechnung das wieder einfordern - zusammen mit meinen aus seiner Sicht weiter aufgelaufenen Ausständen. Aber das stört mich nicht. Ich rechne einfach weiter konsequent nach meiner Abrechnung ab. Und wenn das ein paar Jahre so läuft (einiges deutet ja darauf hin ...), dann kann der Versorger gerne am Ende zwei Klagen einreichen - eine auf das Aufrechnungsverbot (eben die 50 Euro), eine weitere auf Anerkennung der Billigkeit seiner Preise und der dadurch ausstehenden bisher strittigen Beträge. Letzteres wird ein Vielfaches des ersteren sein; ersteres kann ich (so es denn so käme) immer noch kurzfristig anerkennend bezahlen und einem Gerichtstermin in dieser Sache ggf. zuvorkommen.

Wenn mein Versorger jetzt mitliest, habe ich ihm sogar einen "guten Tip" gegeben, wie er sich wenigstens die 50 Euro noch holen könnte  :wink:

Natürlich gilt eines auch für mich: Guthaben vermeiden! Auch in Zukunft bestimme ich meine monatliche Abschlaghöhe selbst; ich zahle vorsichtshalber jetzt einfach nur 10 statt 11 Monatsraten - damit vermeide ich zukünftig garantiert jedes Jahr eine Überzahlung und ein Guthaben  :lol:


Wer mir in einzelnen Punkten widersprechen will, der tue es - auch ich bin ein Lernender und akzeptiere jede Kritik ...   :P

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Offline Achim

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Könnte sich das mal jemand ansehen bitte...
« Antwort #7 am: 27. Oktober 2006, 22:26:35 »
Hallo,

ich bin mir sicher, SO geht das nicht.

Herr Fricke ist derart engagiert, dass ich nicht verstehe, wo er überhaupt die Zeit hernimmt. Er kann aber nicht in einem Forum eine komplette Rechtsberatung anbieten und Dinge mal gerade absegnen. Wahrscheinlich wäre das gar nicht zulässig, und irgendwie muss die Zunft auch leben. Oder fahren Sie das ganze Jahr nur mit Vorführwagen zur Arbeit?

Entweder man ist versiert oder man nutzt man ganz streng die Musterbriefe oder man schließt sich einer Gruppe an, die in entsprechender Formulierung versiert ist.

Die EVM Koblenz beschäftigt sichern nicht als einziger Versorger ein Team von Juristen mit einem Stundensatz von 300,- Euro. Was wird ein solcher Jurist vor Gericht mit einem Widerspruch machen, der nach halbgaren Strickmuster erstellt ist?

Also: Organisieren! Nicht nur im Forum, sondern vor allem vor Ort. Gemeinsam lässt sich viel besser an einem Strang ziehen, und in der Gruppe ist Beratung die Frucht der Diskussion.

Offline Schöfthaler

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Könnte sich das mal jemand ansehen bitte...
« Antwort #8 am: 27. Oktober 2006, 22:44:28 »
@Achim:

Könnten Sie bitte konkretisieren, was "SO" in Ihren Augen nicht geht?

Sicher - Herr Fricke wird Annny keine "individuelle kostenlose Rechtsberatung" zukommen lassen. Deshalb hat er ihr hier auch selbst nicht geantwortet, auch nicht auf die PN von Annny. Insofern hat auch mich an der Überschrift dieses Threads das Wort "absegnen" gestört.

Was aber meiner Meinung nach durchaus geht (und von vielen, u.a. von uns Rebellen in Reutlingen, so gehandhabt wird): Die Musterschreiben ("Muster", wohlgemerkt) auf die eigene Situation anpassen und individuell formulieren. Wichtig sind nur gewisse "Pflichtinhalte", die ein Langzeitleser dieses Forums selbstverständlich kennt (z.B. Billigkeit anzweifeln, §315 BGB, Preisforderung statt Preiserhöhung, etc.).

Es besteht selbstverständlich weder ein Anspruch auf hilfreiche Antworten, wenn man eigene Formulierungen hier im Forum zur Diskussion stellt, noch besteht eine Verpflichtung irgendeines Forumsmitglieds, auf derartige Threads überhaupt zu reagieren. Das ist gerade das Spannende an diesem Forum!
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Offline Annny

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Könnte sich das mal jemand ansehen bitte...
« Antwort #9 am: 27. Oktober 2006, 23:49:19 »
Haua ha.... ja zugegeben, das Wort absegnen (zwar in Anführungszeichen) habe ich wohl etwas unklug gewählt  :oops:
Und ich habe von Hern Fricke auch keinen kompletten Rechtsbeistand erwartet - ich habe ihn lediglich gebeten, mal einen Blick darauf zu werfen, weil ich mir meiner Formulierungen des Schreibens unsicher war.

Ich lese mich jetzt schon seit Tagen durchs Forum und habe die Suchfunktion wahrlich genutzt. Aber... ich habe keinerlei Ahnung von derlei juristischen Sachen und mir schwirrt vor lauter Paragraphen der Kopf. Die Gasversorger haben ihre Winkeladvokaten - wir können uns einen Anwalt leider nicht leisten. Die Verbraucherzentrale hat keinen Termin mehr vor Ende November (war vor der Jahresabrechnung da und dabei ist leider nicht viel rausgekommen). Telefonische Beratung machen die nicht mehr - aufgrund Überlastung.
Die Bürgerinitiative hier hat mir ein stückweit geholfen - leider habe ich auch da keinerlei Rückmeldung mehr.
Ich komme aus dem Handwerk, habe einfachen Realabschluß - bin nicht doof aber einfach gestrickt. Jetzt versuche ich mir wirklich die Mühe zu machen um "hier" durchzusteigen, soweit es mein normaler Intellekt zuläßt. Es tut mir leid, wenn ich dann hier und da nochmal um Hilfe bitte(n) muß wenn mein Geist kapituliert.

@Free Energy - danke für den Hinweis, werde ich noch umschreiben  :wink:
Danke an alle für Eure Hilfe  :)

LG
Annny

Offline Schöfthaler

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Könnte sich das mal jemand ansehen bitte...
« Antwort #10 am: 28. Oktober 2006, 11:00:42 »
@Annny:

Hier sollte sich keiner wegen seines vermeintlich "geringen" Ausbildungsstand "schwach im Geiste" vorkommen! Ich selbst habe einen Titel mit zwei Buchstaben, das bewahrte mich aber beileibe nicht vor gewaltigen Unsicherheiten, als ich anfing, mich mit der Thematik zu beschäftigen und hier im Forum erstmals stöberte. Erst durch (schon fast tägliches) Mitlesen der geschätzten Beiträge äußerst aktiver Gleichgesinnter und vor allem juristisch erfahrener Schreiber hier bekommt man Sicherheit. Suchen Sie ruhig auch Mitstreiter in Ihrer näheren Umgebung - der Austausch hilft sehr!

Manchmal tun mir forsche Antworten einiger Forumsmitglieder richtig weh, wenn sie allzu hart auf die wiederholten Fragen der "Neueinsteiger" reagieren.

Klar, es gibt Leute, die sich selbst keine Mühe machen wollen und einfach Fragen hier einstellen, welche sich durch ein abendliches Stöbern im Forum problemlos selbst beantworten. Eine typische Konsumhaltung à la Fast Food.

Wenn allerdings jemand wie Sie, Annny, bereits viel gestöbert hat und dann aus dem bereits Verstandenen plus den existierenden Musterbriefen (die auch nicht alle immer komplett fehlerfrei waren in der Vergangenheit, lieber Achim!!!) das selbst verfasste Schreiben an den Versorger hier zur Diskussion stellt, dann finde ich das ok. Hier gibt es wie gesagt keinen Anspruch auf eine Antwort, aber es sind auch viele hilfreiche, geduldige Geister im Forum unterwegs.

@alle:
Lasst uns offen sein für die Neuen! Wenn ein Verweis auf bereits 100fach Gesagtes erforderlich scheint, dann bitte freundlich und einladend - jeder fing mal bei A an. Ich jedenfalls wurde durch die unterstützenden und vor allem häufig sehr kurzfristigen Antworten ein richtiger Fan dieses Forums! Und unsere örtliche Protestgruppe E.R.N.A. fand sich zusammen über den Austausch und die Kontaktaufnahme hier.


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Offline Achim

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Könnte sich das mal jemand ansehen bitte...
« Antwort #11 am: 28. Oktober 2006, 16:23:11 »
Mit SO waren beispielsweise gemeint:
Zitat
kann auch keine juristischen Fehler entdecken. Also raus damit !

oder
Zitat
Bitte unbedingt das Wort "Preiserhöhungen" durch "Preisforderungen" ersetzen, da sonst juristisch ungünstig, okay ?


Es geht hier um sehr viel Geld, vor allem Geld, das in Zukunft gezahlt werden soll. Die Energieversorger sind im Moment sehr stille, bestimmt aber nicht untätig. Ganz sicher werden im Hintergrund wichtige Positionen besetzt. Selbst Frau Merkel merkte schon dezent an, man solle die Energieversorger nicht zuviel gängeln, es könne ja sonst kein Wettbewerb entstehen (grins…).

Auch wird ein Team hochbezahlter Juristen keine Luftschlösser im Auftrag der Energieversorger bauen.

Die Energieversorger lenken die Dinge nach dem Motto: Gut Ding will Weile haben.

Eine kleine Drehung in der politischen Stimmung, ein wenig Auftrieb für die Energieversorger, schon rollt eine Klagewelle und unscharf formulierte Begründungen werden vor Gericht pulverisiert.

So muss es nicht sein, so könnte es aber sein.

@Schöfthaler: Ihre Nachricht von 23:21 habe ich vor Absenden meines Beitrags um 23:26 nicht gelesen. Meiner Meinung sehr wichtig Ihr Beitrag zu dem Musterschreiben. Wäre es nicht gut, die wichtigen „Pflichtinhalte“ des Musterschreibens beispielsweise durch Fettschrift hervorzuheben, damit sie auch unverändert in jedem Widerspruch auftauchen? Das würde die Sicherheit für den erhöhen, dem der Paragrafendschungel Kopfschmerz bereitet. Dazu zähle ich auch.

Es hat doch wenig Sinn, zu schreiben, was man nicht versteht. Gerade für Neueinsteiger ist es doch ganz besonders wichtig, einen eindeutigen, einfachen und begreifbaren Weg einzuschlagen. Ein blühendes Ausgestalten der „nicht-Pflicht-Teile“ im Musterschreiben mag ja der eigenen Rechtfertigung dienen. Vor Gericht gibt es den gegnerischen Anwälten aber auch zahlreiche Angriffspunkte.

Ich wundere mich jedes Mal, wie Richter in ihren Urteilen begründen und welche Informationen dazu herangezogen werden. Wie viele Urteile sind, Ihrem Rechtsempfinden nach, gerecht? Wie kann der eine Richter „ja“ sagen, der nächste aber „nein“, ohne dass Fakten und ohne dass Gesetze sich geändert haben?

Es ist nicht von Vorteil, ohne juristischen Beistand umfangreich zu begründen. Es reicht die einfache Begründung aus. Weniger ist hier mehr.

Das soll keine forsche oder harte Antwort sein auf die sich immer wiederholenden Fragen von Neueinsteigern. Im Gegenteil. Neueinsteiger müssen den roten Faden erkennen können ohne sich mehrfach durch das ganze Forum lesen zu müssen.

Das ging, meiner Meinung nach, beim alten Forum übrigens viel besser.

Neueinsteiger tragen unsere Sache weiter, und nur so kann es gelingen.

@Annny:

Zitat
Herrn Fricke hatte ich bereits eine PN geschrieben und ihn um Hilfe gebeten, aber anscheinend ist ihm das zu lapidar


Ist mir einfach aufgestoßen. Es ist halt schlicht seine Aufgabe nicht. Ohne seine Beiträge wäre das Forum und somit die ganze Bewegung nicht das, was sie ist.

Sollte ich Sie angegangen haben mögen Sie mir dies bitte entschuldigen. Die Kritik war ganz und gar nicht gegen Sie gerichtet.

Da Forum ist ja inzwischen untergliedert. Vielleicht könnte man nun auch eine eigene Rubrik für Neueinsteiger einrichten?

Offline RR-E-ft

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Könnte sich das mal jemand ansehen bitte...
« Antwort #12 am: 31. Oktober 2006, 13:15:16 »
@Annny

Kommt jemand mit einer Frage per pn und ich antworte darauf, ward er danach nicht mehr gesehen.

Weil keiner weiß, was die Frage war und was ich geantwortet hatte, geht das in einer Tour so weiter. Ich komme gar nicht bis ins Forum, weil nur das Postfach aufblinkt....

Wenn ich gravierende Fehler sehe, melde ich mich schon in meiner oft charmanten, in jedem Falle unverwechselbar herzlichen Art, die Schöfthaler wohl meint. :wink:

Ich kann wirklich nicht jeden selbst entworfenen Brief kontrollieren, korrigieren, authorisieren. Das geht schlicht nicht.

In der letzten Zeit war ich in mehreren Bundesländern unterwegs, um Mitarbeiter der Verbraucherzentralen zu schulen, damit es auch dort weitergeht...

Die "Runaways" müssen die Newcommer deshalb unterstützen und leisten das auch sehr gut.

Keine Angst vor irgend einer "Pulverisierung".

Nicht der Musterbrief ist entscheidend, sondern die gerichtlichen Schriftsätze. In denen kann man grundsätzlich noch alles nachholen. Es geht immer um § 315 BGB oder § 307 BGB, also eigentlich ganz übersichtlich.

Aber ob und wann, das hat man nicht in der Hand. Vorher sollte man sich auch nicht zusehr den Kopf zerbrechen. Es bleibt immer genug Zeit.

Die Gasversorger mit ihren Heerscharen scheinen sich selbst zu verrennen. Jedenfalls wünschen diese sich nun offensichtlich, dass auch alle Sondervertragskunden umfassend von § 315 BGB Gebrauch machen können. Lasst diese also nur machen. Es ist schon wunderbar und wird womöglich noch besser. Am 20.12.2006 und am 16.01.2007 verhandelt der BGH Gaspreisurteile.

Also ganz ruhig bleiben und nicht aufgeregt sein. Wichtig ist, dass man sein Schreiben abschickt und dann auch kürzt. Bei geändertem Verbrauch rechnet man nicht mit Prozenten, sondern ermittelt die Abschläge selbst neu. Vortrefflich ist eine Vernetzung mit gleichgesinnten vor Ort.

Zudem auch den swb-Thread unter Stadt/ Versorger im Auge behalten. Dort hätte es womöglich noch schneller Hilfe gegeben. :wink:

Offline Annny

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« Antwort #13 am: 31. Oktober 2006, 15:51:01 »
Hallo Herr Fricke  :wink:

Lieben Dank für Ihre Worte - ich habe das Schreiben nun mittlerweile so abgeschickt und das überwiesen was auch drin steht. Außerdem behalte ich meinen Gaszähler in den nächsten Monaten im Auge   8)
Es freut mich, das sie vorraussichtlich Gutes zu berichten haben und ich glaube, wenn ich auf mein Schreiben überhaupt noch Antwort (von der swb) bekommen werde, dann wieder den gleichen BlankoSchrieb wie zu meinen anderen Widersprüchen etc..
Ich bin mittlerweile auch  etwas ruhiger  :wink:

LG
Annny

Offline Annny

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« Antwort #14 am: 12. Oktober 2007, 10:12:13 »
Bin noch da  :)

So, und dieses Jahr das Spielchen von vorn.
Beim durchforsten meiner Unterlagen und beim Schreiben der neuen Berechnung ist mir ein furchtbarer Faupax aufgefallen.
Statt des §31AVBGasV habe ich letztes Jahr §31AVBVGasV geschrieben.
Liegt es daran, daß die swb die letzte, nicht von uns gezahlte Nachzahlungsforderung auf die diesjährige Forderung mit drauf geschlagen haben...? Oder hätten sie es sowieso \"versucht\" ?
Boh, is mir das wohl peinlich. Da will ich so genau wie möglich sein und dann passiert mir sowas  :( Habe den Paragraphen zweimal benutzt und einmal sogar nur gekürzt §31AVBV geschrieben. Ja, ich gehöre verkloppt.
Dieses mal ist es mir aber zum Glück rechtzeitig aufgefallen.
Die denken sich wahrscheinlich auch - 0815-NormaloLaien - können noch nicht mal die Paragraphen richtig schreiben.

Sorry, wenn hier jetzt geschmunzelt wird, aber das ärgert mich tierisch.
Im übrigen haben wir wieder mal 40,- drüberbezahlt  :rolleyes:

Lieben Gruß
Annny

 

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