Im Rahmen einer Versammlung in Wiesloch letzte Woche, wurden unterschiedliche Vorgehensweisen zum Verhalten gegenüber dem Energieversorger erörtert.
Hierbei kam auch die Art der Abrechnung von Jahresabschlussrechnungen zur Sprache.
ein Mitarbeiter des Mieterverein Heidelberg erörterte, dass bei über 1000 Fällen folgendermaßen vorgegangen wurde.
Kürzung der Abschläge über die Zeiträume 10/2004 bis aktuell 10/2006
Soll heißen. Die Verbraucher nehmen den Preis vom Sep 2004 als Basis (Gas und Strom) und mindern ALLE !! Abschläge um den Preis.
Dabei soll es angeblich "egal" sein ob die alten Jahresabschlussrechnungen bereits bezahlt wurden. Demzufolge ist das meines erachtens eine "Rückforderung".
Das zu erwartende "Guthaben" wird mit den folgenden Abschlägen verrechnet, dh. bei entsprechender Summe werden ein paar Monate keine Zahlungen erfolgen.
Meine Recherche hier im Forum ergab dass es ein "Aufrechnungserbot" gibt, welches aber anscheinen sehr unterschiedlich gehandhabt wird.
Mich interessiert nun folgendes.
Ist es möglich auch in 2006 und auch NACH Bezahlung des Jahresabschlags 2006 (z.B. Rechnungstellung 07.2006) diese Berechnung zu führen und dann dem Energieversorgen die Abschlagszahlungen zu sperren bis die Forderungen und das fiktive Guthaben aufgebraucht sind??
Hierbei ist nicht die Frage ob es ein Aufrechnungsverbot gibt, sondern ob es juristisch haltbar ist. Ansonsten stellt sich mir die Frage. Sind die Heidelberger Energieversorger "Doof" dass Sie das mit sich machen lassen? oder wissen die was, was Wir nicht wissen??
Gruß
herminator