Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend
Bundestag gegen Verstaatlichung der Strom- und Gasnetze
superhaase:
@RR-E-ft:
Wäre denn ein Zwang zur Ausgliederung mit einer Veräußerung gleichzusetzen? Schließlich könnte die neue Tochtergesellschaft sogar 100%iges Eigentum der Mutter bleiben - oder es werden neue Aktien für die Tochter an die Altaktionäre der Mutter ausgegeben. Somit würde niemandem Eigentum weggenommen. Trotzdem müsste der Netzbetreiber eigenständig bilanzieren und die Kontrolle wäre einfach und eine Behinderung des Marktes leicht zu unterbinden.
Wenn es noch kein entsprechendes Gesetz gibt, müsste es natürlich gemacht werden, aber das sollte kein Problem sein.
Gruß,
sh
RR-E-ft:
@superhaase
Diese sog. gesellschaftsrechtliche Entflechtung gibt es doch jetzt bereits.
Die Netze mussten in eigene Netzgesellschaften ausgegliedert werden.
http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Presseinformationen.htm?id=28924
Das genügt immer noch nicht.
superhaase:
@RR-E-ft:
Ah, danke! Das wusste ich noch gar nicht, dass das schon beschlossene Sache ist. Seit wann gilt diese gesellschaftsrechtliche Entflechtung verbindlich?
Dann sollte doch die Wettbewerbsbehinderung bald ein Ende haben - sofern z.B. beim Gas noch der Zugang bald geregelt wird. Nach einem ersten Bilanzjahr wird man dann die Netzentgelte neu beurteilen können/müssen.
Ich denke schon, dass das genügen könnte. Was würde denn eine zwangsweise Veräußerung weiter für Vorteile bringen? (Ich hatte da den Begriff "eigentumsrechtliche Entflechtung" wohl falsch verstanden)
Die Netzentgelte müssen doch trotzdem vom Kartellamt weiterhin überwacht werden, was ja wie gesagt bei eigenständiger Bilanzierung nicht schwer sein dürfte.
Gruß,
sh
RR-E-ft:
@superhaase
Wie gesagt:
Das genügt nicht.
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