Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend
Bundestag gegen Verstaatlichung der Strom- und Gasnetze
Fidel:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=16623
RR-E-ft:
Was sagen denn die Experten aus den anderen Parteien?
http://www.n24.de/wirtschaft_boerse/wirtschaftspolitik/article.php?articleId=73797
http://www.fuldainfo.de/page/include.php?path=content/articles.php&contentid=10844&PHPKITSID=540c7a0e4ccb436eaa8e712a4de38187
http://www.ftd.de/unternehmen/handel_dienstleister/114639.html
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,,OID5897698_REF1,00.html
Ein Trauerspiel erster Güte.
Offensichtlich geht es nun nicht mehr nach der Auffassung der Experten aus den eigenen Reihen.
Fidel:
Moin:
@Fricke
Nachdem was "Monitor" kürzlich aufdeckte, darf uns das alles doch in keiner Weise wundern.
http://www.wdr.de/tv/monitor/beitrag.phtml?bid=836&sid=153
Gruß
Fidel
superhaase:
Eine Verstaatlichung der Netze ist auch gar nicht nötig, ja nicht einmal unbedingt zielführend (Staat wirtschaftet schlecht).
Es genügt die vor kurzen auf EU-Ebene diskutierte eigentumsrechtliche Entflechtung (Trennung) der Netz- und Kraftwerksbetreiber bzw. Gaslieferanten. Damit muss man niemandem etwas wegnehmen. Die Konzerne müssten nur die Netze in eigenständige Unternehmen ausgliedern, deren Bilanzen man dann zur Kontrolle der Netzentgelte heranziehen kann. In der EU sind, wie ich vor einiger Zeit gelesen habe, alle für diese Entflechtung, nur Deutschland nicht.
Aha! Wer verspricht sich da wohl einen schönen Posten in einem Energiekonzern nach Ende seiner politischen Laufbahn? Wäre ja nicht das erste mal.
Dabei wird diese Entflechtung von allen Wirtschaftsfachleuten empfohlen.
Sie wäre die umfassende Problemlösung, um den Wettbewerb in Gang zu bringen. Das Kartellamt hätte danach nichts mehr zu tun (außer Netzentgelte überwachen, was aber ganz einfach wäre).
Das gilt sowohl für Strom und Gas, als auch z.B. für die Eisenbahn.
ciao,
sh
RR-E-ft:
@Fidel
Ich stimme von Arnim zu, an dessen interessante Vorlesungen in Speyer ich mich noch gern erinnere.
@superhaase
Mancher bezeichnet eine eigentumsrechtliche Entflechtung ggf. fälschlicherweise als Verstaatlichung
Wenn man nämlich nicht zur Veräußerung zwingen kann, bleibt ggf. nur der Weg über eine Verstaatlichung gem. Art. 14 II, 15 GG mit anschließender Veräußerung an einen Dritten.
Vielleicht sollte man endlich die Anti- Trust- Gesetzgebung aus den USA übernehmen, die eine Zerschlagung von Monopolen und Oligopolen nicht nur zulässt, sondern fordert. So etwas fehlt hier.
Man muss also nicht in eine "Mottenkiste" greifen....
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