Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Quersubventionierung bei den Stadtwerken

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kamaraba:
Hallo Herr Fricke,

dachte eigentlich, dass die Quersubventionierung gesetzteswidrig ist.
siehe BGH-Urteil vom 21. 9. 2005 - VIII ZR 7/ 05; LG Potsdam.(?)

RR-E-ft:
@kamaraba

Ist nicht so vieles in dieser Welt gesetzes- und rechtswidrig und geschieht trotzdem, ohne dass man deshalb vor einem Gericht selbst ein Klagerecht hat ?

Viele Kriege sind völkerrechtswidrig, sogar verbrecherisch.
Das ist schlimmer als alles andere.
Besonders die Kinder leiden bekanntlich darunter.
Trotzdem wird man kaum einen Richter finden, bei dem man eine entsprechende Klage dagegen (erfolgreich) anbringen kann.

Solche Klagen wären vorrangig....

Nochmals:

Einen Anspruch auf Weltgerechtigkeit gibt es nicht.

Man ist gehalten, auf das allzuständige Gericht zu warten, dass da erst noch kommen soll. Der Geschäftsverteilungsplan soll indes schon stehen:

http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCngstes_Gericht

Kunden haben genügend Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen.

Man kann aber auch zur Klagemauer fahren und dort seine Bitten hinterlassen....

Mehr geht derzeit nicht.  :wink:

Wer mühselig beladen und bekümmert ist, der lese noch einmal in aller Ruhe hier nach:

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=694&file=dl_mg_1154026545.pdf

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=695&file=dl_mg_1154027784.pdf

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/Service/Container_Urteilssammlung/site__1628/

Niemand ist gezwungen, erst zur Klagemauer zu fahren.

kamaraba:
@ Herr Fricke

Vielen Dank für die ausschweifenden Auskünfte. Sehe also ein, dass ich
bis zum jüngsten Gericht warte, oder bis Ostern, Pfingsten und Weihnachten zusammenfallen. :lol:
Versuche auch garnicht erst zu klagen, sondern ich mach mein Ding, wie bisher auch.
Wer aber nicht fragt, bekommt auch keine Antwort.
Danke :wink:

RR-E-ft:
@kamaraba

Ich kann es nur noch einmal betonen:

Unzulässige Quersubventionen sind überhaupt nicht möglich, wenn die Verbraucher solche nicht zulassen.

Welche Möglichkeiten Verbraucher haben, um solche Quersubventionen zu verhindern, wurde hinlänglich aufgezeigt.

Auf die beiden Karlsruher Urteile wird nochmals verwiesen.

Schlussendlich haben die Verbraucher es also vollkommen selbst in der Hand.

Wer sich nicht mit den zu Gebote stehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Wehr setzt, also Rechnungsbeträge kürzt, hat m. E. auch keinen Grund, sich zu beklagen.

Das und überhaupt nichts anderes wollte ich zum Ausdruck gebracht haben. Damit soll es auch sein Bewenden haben.

RR-E-ft:
Meine Rede:

http://www.wdr.de/themen/global/webmedia/webtv/getwebtvextrakt.phtml?p=200&b=014&ex=7

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