Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Quersubventionierung bei den Stadtwerken

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alx:
bzgl. Gewinnerzielungsabsicht insgesamt:

In BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 18.12.2003, B 11 AL 21/03 R findet sich folgendes


--- Zitat ---
Insoweit finden sich in der älteren Rechtsprechung zwar Hinweise, wonach die Erfüllung von Aufgaben der Daseinsvorsorge zu einer Verneinung der Gewinnerzielungsabsicht führen kann (BVerfG NJW 1990, 1783 oder BGHZ 83, 382, 386 ff). Diese Rechtsprechung berücksichtigt jedoch - worauf die Revision zutreffend hinweist - nicht, dass das Energiewirtschaftsrecht durch das EnWG vom 24. April 1998, BGBl I 730, neu geregelt worden und dass nach der neuen Konzeption des EnWG bei Tätigkeiten betreffend die Versorgung mit Elektrizität und Gas von einem liberalisierten und deregulierten Markt auszugehen ist (vgl BVerfG 9. September 1999, 2 BvR 1646/98 und 2 BvR 2257/98, NVwZ-RR 2000, 16 f)

--- Ende Zitat ---


Wie wird dies von den Spezialisten gesehen? Wieder überholt?

RR-E-ft:
Notwendige, angemessene Gewinne und mithin Gewinnerzielungsabsicht wurden doch nie in Abrede gestellt, sind von jeher anerkannt.

Für lange Winterabende:

http://deutschesfachbuch.de/info/detail.php?isbn=3161485823&pid=10

Gewinnerzielung durch kommunale Daseinsvorsorge

alx:
Danke für die Info:

gegen Angemessenheit ist nichts einzuwenden

VGH Baden-Württemberg vom 07.10.2004 (2 S 2806/02)
BGH vom 21.09.2005 (VIII ZR 8/05)

(z.B. marktübliche Verzinsung, wobei man natürlich im Energiesektor ja wirklich von 25% als marktüblich sprechen müsste! :idea: )

Jedoch Ihrem Hinweis folgend:

--- Zitat ---
Jedenfalls mündet die Studie in die abschließende Wertung des Verfassers ein, dass die Gewinnerzielung im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge allein zur Schonung des Marktes und der Stärkung privatwirtschaftlicher Interessen zulässig ist, um im Rahmen eines Transformationsprozesses zu einer besseren privatwirtschaftlichen Aufgabenwahrnehmung zu führen. Letztlich spricht sich der Verfasser angesichts einer "echten" Subsidiarität der staatlichen Aufgabenwahrnehmung für ein umfassendes Verbot kommunaler Gewinnerzielung aus.

--- Ende Zitat ---


Gruß
Alex

RR-E-ft:
@alx

Was ist wohl mit "echter" Subsidiarität gemeint und wie kommt der Autor zu seinem Schluss?

Ich halte nichts von solchen Klappentexten.

Man muss das Buch schon lesen, um sich selbst ein Bild zu verschaffen, an welcher Stelle man dem Autor folgen würde und wo wieder nicht.

egn:
Ich danke allen für ihre interessanten Beiträge zu diesem Thema.

Natürlich ist der erste Schritt des Verbrauchers Druck auf die Versorger über das Bestreiten der  Billigkeit des Gesamtpreises auszuüben. Ich mache das selbst auch schon seit zwei Jahren.

Aber ich stelle bei Gesprächen mit Leuten in meiner Umgebung fest dass sich viele einfach nicht trauen den Weg über die Kürzungen zu gehen weil sie einfach Angst vor den möglichen Konsequenzen haben. Da kann man endlos erklären und auch auf die Informationen im Internet verweisen. Zudem kommt es teilweise auch schon zu Argumenten dass die zahlungswilligen Kunden letztlich dafür die Zeche zahlen müssen und die Einnahmeausfälle der Verweigerer mit zahlen müssen.

Worum es mir hier letztlich geht ist zu klären ob es möglich ist Druck auf die Versorger an weiteren Fronten auszuüben. Die Quersubventionierung mit Monopolgewinnen ist eben meiner Meinung nach mit eine der Hauptursachen für die überhöhten Preise. Und wenn man diese Struktur angreift und sie dann wie ein Kartenhaus zusammen fällt dann ist automatisch allen Kunden geholfen und nicht nur denjenigen die den Mut zum Widerspruch haben.

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