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Autor Thema: Versorgeranwälte bestätigen umfassendes Kürzungsrecht  (Gelesen 2955 mal)

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Offline RR-E-ft

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Versorgeranwälte bestätigen umfassendes Kürzungsrecht
« am: 20. Oktober 2006, 15:11:46 »
Wenn der Groschen fällt:

Sowohl von Seiten Freshfields Bruckhaus Deringer als auch Clifford Chance lässt sich wohl eindeutig vernehmen, dass auf einseitig bestimmte Energiepreise § 315 BGB direkte Anwendung findet und deshalb  die einseitige Leistungsbestimmung insgesamt überhaupt nur verbindlich ist, wenn sie der Billigkeit entspricht:

Quersubventionierung bei den Stadtwerken

Damit wurde auch von dieser Seite deutlich weiter zur Klärung der Rechtslage beigetragen.

Einige mag es verwundert haben, dass die Kollegen offensichtlich so deutlich für eine "Rückkehr" zu § 315 BGB plädieren.

Die Gründe dafür können indes dahingestellt bleiben.

Ich sehe keinen Grund, den Auffassungen der Kollegen insoweit zu widersprechen.

Siehe auch hier:

http://www.udo-leuschner.de/energie-chronik/060904.htm



Freundliche Grüße
aus Jena





Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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