Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Jahresabrechnung-Gutschrift

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Kokuna:
Das habe ich nicht getan. Ich haben den jeweiligen Verbrauch der letzten 4 Jahre zugrunde gelegt und mir daraus den Durchschnittsverbrauch errechnet.
Fand ich logisch. Ist daran etwas auszusetzen?

LG - Kokuna

jroettges:
Dies Tabelle wird von vielen EVU zur Berechnung der Monatsverbräuche aus dem Jahresverbrauch genutzt.
[code:1]Jan   14,95%
Feb   15,00%
Mrz   14,70%
Apr   6,46%
Mai   5,00%
Jun   2,79%
Jul   2,68%
Aug   1,96%
Sep   3,39%
Okt   7,11%
Nov   11,96%
Dez   14,63%[/code:1]

Kokuna:
@ jroettges

ah, wieder was dazu gelernt. Ganz herzlichen Dank!

Liebe Grüße - Kokuna

Schöfthaler:
@Cremer:


--- Zitat ---haben Sie die Hochrechnung auch mit Gradtagzahlen vorgenommen, also nicht linearisch?
--- Ende Zitat ---

Abgesehen davon, dass ich das Wort linearisch nur aus dem Botanischen kenne - wenn Kokuna im Oktober den Jahresverbrauch hochrechnet, um dann entsprechend die November- und Dezember-Abschlagszahlungen anzupassen, liegt er mit einem linearen Ansatz in der Regel auf der sicheren Seite: von Januar bis Oktober ergibt der Gradzahlansatz einen mittleren Monatsverbrauch von ca. 7,4% der Jahresmenge, während man im November und Dezember lt. Gradzahltabelle von jroettges jeweils mehr als 10%/Monat verbraucht. Somit entsteht in den allermeisten Fällen garantiert kein Guthaben.

Man kann sich auch an den eigenen Verbräuchen der letzten Jahre orientieren und einen Sicherheitsabschlag davon machen, um keine Überzahlung zu riskieren.

Oder - und so mache ich das:
Es gibt meist einen Ablesezeitraum (bei uns z.B. 22.11.-15.01.), innerhalb dessen man selbst ablesen und den Zählerstand ans EVU melden kann. Die Turnusrechnung wird dann bis Ende Januar erstellt.
Ich lese generell am 25.11. jedes Jahres ab. Mein Dauerauftrag für die Abschlagszahlungen läuft immer von Februar bis Oktober. Meine Abrechnung nach den von mir vorbehaltlich akzeptierten Preisen zwischen den Ablesetagen des Vorjahrs und des aktuellen Jahrs sagt mir dann exakt, wieviel ich dem Versorger noch schulde - und genau das überweise ich dann im November oder Dezember. Damit entsteht weder eine Nachzahlung, noch ein unbedingt zu vermeidendes Guthaben.
Vorteil zudem: keine Verrechnung der Nachzahlung mit Folgeabschlägen (bei der manche angeblich schon Fehler gemacht haben sollen ...), einfache Abrechnung (da z.B. die Grundgebühr genau eine Jahresgebühr ist) ...

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