Eben den Tank zurückzufordern, der da eingegraben ist,. das ist ja das schöne. Denn damit kann man ordentlich Druck auf den vormaigen Mieter ausüben - hohe Kosten. Der wird sich das dann überlegen und im VErtrag bleiben.
Jeder vernünftige Mensch würde diesen Deal mitmachen - neuen Tank gegen alten Tank. Aber rein rechtlich ist es offensichtlich so, dass man eben sein Eigentum zurüfordern kann und das ist eben leider im Garten eingegraben.
Ohne den juristischen Hintergrund zu haben, denke ich, dass da kein Weg daran vorbeiführt.
Interessant wäre es natürlich schon, diese Sache wirklich juristisch abklappern zu lassen. Vielleicht wäre ein Ansatzpunkt die Verhältnismäßigkeit. Dieser Rechtsgrundsatz spielt in vielen anderen Fällen auch eine große Rolle. Es besteht ein krasses Mißverhältnis zwichen den Kosten, die enstehen, den Tank auszugraben etc. und dem Restwert des Tankes. Jedes wirtschaftliche Interesse sollte eigentlich in die Richtung gehen, lieber einen neuen Tank zu nehmen.
ABER:
Es gibt auch noch ein anderes wirtschaftliches Interesse: man will dem Kunden Gas verkaufen. Dabei ist evtl. mehr verdient, wenn der Kunde unter Vertrag ist und wenn er das eine ganz ganz lange Zeit ist.
H. Watzl