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Autor Thema: zweiter Tank....  (Gelesen 4093 mal)

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Offline KAX

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zweiter Tank....
« am: 21. Oktober 2006, 08:22:05 »
Hallo,

ich bin mit einem Freund zusammen Eigentümer eines Anwesens, dass über Flüssiggas beheizt wird. Es gibt einen Vertragslieferanten.

In unserem Haus gibt es mehrere Mietwohnungen, zwei Wohnungen gehören meinem Freund, zwei Wohnungen mir.

Beheizt werden die Wohnungen über Gasthermen. Jede Wohnung hat eine eigene Therme und Gaszähler.

Mein Freund selber wohnt nicht hier, ich selber wohne in einer meiner Wohnungen.

zum eigentlichen Problem:

Ich würde gern aus dem Flüssigasvertrag aussteigen, und einen eigenen Tank anschaffen, mein Freund, der ja nicht selber hier wohnt, scheut die Investition, da er den Gaspreis ja über die Nebenkosten abrechnet. Sprich Ihm ist es egal wie "teuer" das Gas ist.

Ich habe mir nun einen eigenen Tank gekauft (unterirdisch) und meine Thermen an diesen angeschlossen, was technisch kein Problem war.

Die Wohnungen meines Freundes werden weiterhin über den Vertragstank versorgt.....

Wie sieht das nun rein rechtlich aus ? Verstoße ich gegen Vertragsbestimmungen (der Gastvertrag von L**** Gas liegt mir z.Z. nicht vor) wenn ich meine Wohnungen "abkopple" ?

Eine Frage die vielleicht auch andere Vertragskunden interessieren könnte, denn theoretisch wäre es ja möglich einen Vertragstank zu kündigen und abzuklemmen und bis zum Vertragsende einen zweiten Tank daneben zu stellen und sein Haus darüber zu versorgen, es ist ein reines Rechenexempel ob sich das lohnt...... wenn es da kein rechtliches Problem gibt.

Gruß Jürgen

Offline Watzl

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zweiter Tank....
« Antwort #1 am: 22. Oktober 2006, 10:11:33 »
Der klassiche Fall ist, der, dass sie einen Tank mieten und dann noch einen Liefertrag unterschreiben, der sie verpflichtet, das Gas eben nur von dieser Firma zu beziehen. Wenn sie sich nun für ihren Gartengrill (Gasgrill) eine Gasflasche besorgen, dann können sie diese kaufen wo sie wollen.
Wenn sie einen eigenen Tank sich kaufen, was dann?
Es ihr Tank, ihr Eigentum und damit bestimmen sie, wer da seinen Tankrüssel reinhalten darf. Sie können auch bei einem eigenen Tank einen Liefervertrag abschließen, der sie dann eben wieder verpflichtet, das Gas von der Liefervertragsfirma zu nehmen so lange der Vertrag läuft.

Lesen sie doch einmal ihren Vetrag genau durch.
Sie werden sich wohl nicht verpflichtet haben jeden Tropfen Gas, den sie benötigen von der Vertragsfirma zu nehmen.

Was also steht in dem Vertrag?

H. Watzl

Offline KAX

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zweiter Tank....
« Antwort #2 am: 24. Oktober 2006, 13:35:29 »
Danke Herr Watzl, das beruhigt mich dann doch.

Gruß Jürgen L.

 

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